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Am 23. Januar 2023 trat das neue Strafregistergesetz (StReG) in Kraft. Mit der Inkraftsetzung des StReG wurde die bisherige Strafregisterregelung im Schweizerischen Strafgesetzbuch (insbes. Art. 365-371a) aufgehoben. Zudem erliess der Bundesrat eine neue Strafregisterverordnung (StReV), welche ebenfalls per 23. Januar 2023 in Kraft trat und die bisherige Verordnung ersetzt. Die kantonale Verordnung betreffend Koordinationsstelle für das Strafregister muss daher an die neuen gesetzlichen Grundlagen angepasst werden. Dabei soll faktisch so weit als möglich die bisherige bewährte Praxis beibehalten werden.
Mit der Vorlage zur Änderung des Gemeindegesetzes soll die vom Kantonsrat erheblich erklärte Motion Nr. 2019/5 «Steuerfussreferendum ohne ungültiges Budget» umgesetzt werden. Mit der Motion wird der Regierungsrat beauftragt, das Gemeindegesetz so zu präzisieren, dass Gemeinden in ihrer Verfassung vorsehen können, dass das Budget und der Steuerfuss separat dem Referendum unterstellt werden können. In Gemeinden, die in ihrer Verfassung sowohl das Budgetreferendum als auch das Steuerfussreferendum verankert haben, soll das Steuerfussreferendum nur den separaten Beschluss zur Steuerfussfestsetzung betreffen. Der Regierungsrat hat den Entwurf der Gemeindegesetzänderung zur Vernehmlassung freigegeben.
Die Motion verlangt eine möglichst grosse Flexibilität im Bereich des Budget- respektive des Steuerfussreferendums, verlangt also Auswirkungen auf die fünf Schaffhauser Gemeinden mit eigenem Parlament. Gefordert wird die Entkoppelung von Budget und Steuerfuss. Die Umsetzung der Motion führt aber auch zu gewissen Änderungen in den Gemeinden mit Gemeindeversammlungen. So könnten sie unter gewissen Bedingungen die Schlussabstimmung über das Budget und den Steuerfuss an der Urne vornehmen.
Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung werden Budget und Steuerfuss vollständig entkoppelt. Für das Budget und den Steuerfuss braucht es je zwei eigene Beschlüsse. Dieser doppelte Beschluss ist auch Voraussetzung dafür, dass gegen das Budget und den Steuerfuss je einzeln das Referendum ergriffen werden kann. Die Rechtskraft tritt je einzeln am Tag nach Ablauf der Frist für das fakultative Referendum ein respektive am Tag nach der Gutheissung von Budget oder Steuerfuss an der Urne. Die Entkoppelung führt im Gegensatz zur jetzigen Situation zu völlig neuen Szenarien.
Mit der vorgeschlagenen Änderung des Gemeindegesetzes lässt der Kanton Schaffhausen den Gemeinden diesbezüglich den grösstmöglichen Spielraum. Es ist nun an den Gemeinden, die für sie optimale Form zu wählen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass bei einem obligatorischen Referendum immer eine Urnenabstimmung durchzuführen ist und während Monaten Unklarheit herrscht, da bei einem erfolgreichen Referendum das Geschäft zur nochmaligen Beschlussfassung an den Einwohnerrat geht. Der Regierungsrat weist in der Vernehmlassungsvorlage zudem auf mögliche Nachteile der neuen Regelung hin.
L’interrogatoire ou l’audition d’une personne par téléphone ou vidéoconférence dans le cadre d’un procès civil à l’étranger doit être facilité. La déclaration de la Suisse relative aux articles 15 à 17 de la Convention de La Haye du 18 mars 1970 ainsi que les articles 11 s. de la loi fédérale du 18 décembre 1987 sur le droit international privé doivent être adaptés en ce sens.
Une nouvelle entreprise a besoin de plus de flexibilité que ne le permet aujourd’hui la loi du 13 mars 1964 sur le travail. C’est pourquoi les collaborateurs et collaboratrices d’une telle entreprise doivent être exclus du champ d’application de la loi sur le travail, pour autant qu’ils détiennent une participation dans l’entreprise. Ils doivent néanmoins continuer d’être assujettis aux dispositions de la loi réglant la protection de la santé.
Das Datenschutzrecht bezweckt den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von Personen, über die Daten bearbeitet werden. Datenschutz ist demnach Persönlichkeits- und Grundrechtsschutz bei der Datenbearbeitung. Die Regelungen des Datenschutzrechts sollen der Informationserfassung durch Staat und Private Grenzen setzen und dem Einzelnen in diesem Umfang das Recht auf informationelle Selbstbestimmung geben. Dieses Recht, der Offenlegung der eigenen Persönlichkeit Grenzen zu setzen, dient dem Schutz der Privatsphäre, aber auch der unbeeinflussten Ausübung der Freiheitsrechte. Die enorme Entwicklung der Kommunikationstechnik führt dazu, dass die Schutzvorkehren häufiger und umfassender in der Gesetzgebung ihren Niederschlag finden. Eine wichtige Voraussetzung, dass der Datenschutz überhaupt wirksam werden kann, ist die Schaffung vermehrter Transparenz bei der Datenbearbeitung. Damit können Betroffene gezielt ihre Rechte wahrnehmen und es wird ein offenes, gesetzmässiges Verwaltungshandeln gefördert.
Das Datenschutzrecht geht dem Öffentlichkeitsprinzip vor. Währendem das Datenschutzrecht den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von Privaten bezweckt, regelt das Öffentlichkeitsprinzip den Zugang Privater zu amtlichen Dokumenten. Mit dem Beitritt zu verschiedenen internationalen Vereinbarungen verpflichteten sich Bund und Kantone, einen europäischen Datenschutzstandard einzuführen. Der Kanton Obwalden tat dies mit dem Gesetz über den Datenschutz vom 25. Januar 2008 (kDSG; GDB 137.1), welches 1. November 2008 vollständig in Kraft trat.
Seither hat sich das europäische Datenschutzrecht weiterentwickelt. Es gilt nun diese Weiterentwicklungen nachzuvollziehen. Die europäischen Erlasse sind nicht unmittelbar anwendbar und bedürfen der Umsetzung ins eidgenössische und kantonale Recht. Der Kanton Obwalden pflegt im Datenschutzrecht das Prinzip der sogenannten Nettogesetzgebung, wodurch in Bezug auf das Grundsätzliche auf das Bundesrecht verwiesen wird. Da dieses bereits totalrevidiert und an die europäische Gesetzgebung angepasst wurde, entspricht das kantonale Recht im Wesentlichen bereits dem übergeordneten Recht. Trotzdem bedarf es punktueller Änderungen im kDSG.
Les clubs de sport de masse, qui souffrent de primes LAA très élevées, doivent être soulagés financièrement par une exception supplémentaire à l’obligation d’assurance.
Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung bei Frauen in der Schweiz und im Kanton Aargau. Mit der (18.6) Motion vom 9. Januar 2018 betreffend Brustkrebsvorsorge wurde der Regierungsrat aufgefordert, ein kantonales Brustkrebsscreening zur Brustkrebsfrüherkennung im Sinne der Vorgaben gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) vom 18. März 1994 zu entwickeln und umzusetzen.
Durch die Einführung eines entsprechenden Programms können alle Frauen zwischen 50 und 69 Jahren im Kanton Aargau eingeladen werden, an einem qualitätsgesicherten Mammographie-Screening teilzunehmen.
Die Durchführung des Programms soll via Leistungsvertrag mit einer gemeinnützigen verwaltungsexternen Organisation (zum Beispiel der Krebsliga Aargau oder einer noch zu gründenden Stiftung "Krebsscreening Aargau") erfolgen. Vor Abschluss eines Leistungsvertrags gilt es, die Finanzierung für die Aufbau- und Betriebsdauer von insgesamt zehn Jahren sicherzustellen. Hierfür ist die Beantragung eines Verpflichtungskredits beim Grossen Rat notwendig.
Der Bund hat per 1. Mai 2017 ein totalrevidiertes Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, SR 817.0) in Kraft gesetzt. Diese Änderung des Bundesrechtes gibt Anlass zu einer Revision der kantonalen Ausführungsbestimmungen zum Vollzug des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände. Konkret soll das kantonale Recht verschlankt und in einer neuen Einführungsverordnung zum Lebensmittelgesetz (EV LMG) zusammengefasst werden.
Vor dem Hintergrund der Analyse des bestehenden Ressourcen- und Lastenausgleichs und der strukturellen Gegebenheiten der Gemeinden in Appenzell Ausserrhoden soll neu eine klare Trennung des Ressourcen- und des Lastenausgleichs stattfinden. Der Ressourcenausgleich soll zielgerichteter ausgestaltet werden, indem eine neutrale Zone eingeführt wird. Ressourcenschwache Gemeinden, deren massgebende Steuerkraft in dieser Zone liegt, sind vom Ressourcenausgleich nicht betroffen.
Dadurch fokussiert sich der Ressourcenausgleich auf die ressourcenschwächsten Gemeinden. Mit der Einführung eines geografisch-topografischen Lastenausgleichs wird eine breitere Wirksamkeit des Lastenausgleichs beabsichtigt. Der Lastenausgleich wird neu durch den Kanton finanziert. Die Neugestaltung des Finanzausgleichs macht das System transparenter und steuerbarer. Gleichzeitig werden bestehende Fehlanreize beseitigt.
Die Dienststelle Volksschulbildung (DVS) hat festgestellt, dass beim Privatunterricht seit der Einführung des Lehrplans 21 im Schuljahr 2017/18 die Unterrichtsqualität nachgelassen hat. Infolge verschiedener Entwicklungen wird auch das Hochhalten der Aufsichtsqualität zunehmend erschwert. Dadurch ist die Chancengerechtigkeit der im Kanton Luzern wohnhaften, schulpflichtigen Kinder nicht mehr gegeben.
Das Bildungs- und Kulturdepartement beantragt deshalb eine Änderung von § 15 Abs. 2b der Volksschulbildungsverordnung (SRL Nr. 405) und die Bewilligungsvoraussetzungen zur Erteilung von Privatunterricht neu definieren. Ab dem Schuljahr 2023/24 sollen nun die Privatunterricht erteilenden Personen oder die an einer Privatschule unterrichtenden Lehrpersonen in der Regel über eine stufen- und fachgemässe Ausbildung (Lehrdiplom) und nicht mehr nur über eine gleichwertige Ausbildung verfügen.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Änderung der Verordnung zum Gesetz über die Energienutzung in eine externe Vernehmlassung gegeben. Die vorgeschlagenen Änderungen der Energienutzungsverordnung sollen primär den Zubau bei der Solarstromproduktion beschleunigen.
Das kantonale Datenschutzgesetz (KDSG) stammt aus dem Jahr 1994 und wurde letztmals auf den 1. Januar 2008 angepasst. Schon damals erfolgte die Revision hauptsachlich, um den europäischen Anforderungen Rechnung zu tragen. Unabhängig von den beschriebenen Entwicklungen auf europäischer und eidgenössischer Ebene zeigen sich beim Vollzug des KDSG mittlerweile einige Schwächen. Das Gesetz hat mit den technischen Entwicklungen im Bereich der Datenbearbeitung nicht mitgehalten und ist spürbar in die Jahre gekommen, so dass der Änderungsbedarf offenkundig ist.
Um künftig den Zusammenschluss von gemeindlichen Friedensrichterämtern ohne Einbusse der Gemeindesouveränität zu ermöglichen, muss das Gerichtsorganisationsgesetz angepasst werden. Gleichzeitig soll die Stellvertretung von Friedensrichterinnen und Friedensrichtern flexibler ausgestaltet werden. Mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen wird die vom Kantonsrat am 16. Dezember 2021 erheblich erklärte Motion von Fabio Iten, Laura Dittli, Michael Felber und Peter Rust vom 11. November 2020 umgesetzt.
Im November 2021 haben die Schweizer Stimmberechtigten die Pflegeinitiative angenommen. Der Bundesrat wird den daraus erfolgten Verfassungsauftrag in zwei Etappen umsetzen. Das Departement für Finanzen und Soziales hat ein Vorgehenskonzept in die Vernehmlassung gegeben, damit die Initiative im Thurgau rasch umgesetzt werden kann.
La révision totale de la loi sur le transport de marchandises, entrée en vigueur en 2016, n’était pas encore marquée par les efforts actuels visant à atteindre les objectifs climatiques ni par l’aspect de la sécurité d’approvisionnement. Sur cette base, deux orientations générales distinctes pour le perfectionnement du transport de marchandises ont été élaboré. Ces deux solutions, leurs caractéristiques et leurs effets sont présentés dans le cadre de la présente consultation et font l’objet de deux propositions de perfectionnement des bases légales.
Dans le cadre de la révision de la loi sur la chasse (LChP), le Conseil fédéral et le Parlement avaient proposé une régulation préventive des populations de loups. À l’automne 2020, le peuple suisse a refusé cette modification de la loi en votation populaire. Dans le but d’apaiser la situation à court terme dans les régions de montagne abritant des effectifs croissants de loups, le Conseil fédéral a adapté, sur mandat du Parlement, l’ordonnance sur la chasse (OChP) pour la saison d’estivage 2021 (motions CEATE-N 20.4340 et CEATE-E 21.3002). Ainsi, les cantons peuvent intervenir plus rapidement dans les populations de loups.
Unterschiedliche sprachliche Fähigkeiten bedeuten unterschiedliche Startbedingungen, insbesondere im Kindergartenalter. Kinder, die mit dem Erwerb der Unterrichtssprache beschäftigt sind, verpassen einen grossen Teil der anderen Lerninhalte. Die Sprachkenntnisse von Kindern sind folglich entscheidend für den Schulerfolg. Zudem reduzieren sich durch die frühe Förderung die Folgekosten, die beispielsweise für besondere Bildungsmassnahmen anfallen könnten.
Um die Chancengleichheit aller Kinder zu verbessern, sollen die Sprachkompetenzen von Kindern mit einem Förderbedarf durch eine vorschulische Sprachförderung spezifisch aufgebaut und gestärkt werden.
Die vorliegende Änderung verankert die frühe Sprachförderung als weiteren Teilbereich der frühen Förderung im Sozialgesetz (SG). Vorgesehen ist ein Angebotsobligatorium ohne Besuchsobligatorium. Demnach sollen die Einwohnergemeinden zum einen verpflichtet werden, nach Massgabe einer standardisierten Sprachstanderhebung den sprachlichen Förderbedarf der Kinder abzuklären.
Zum anderen haben sie künftig dafür besorgt zu sein, ein freiwilliges Angebot der frühen Sprachförderung sicherzustellen. Die Förderung soll dabei möglichst im Rahmen von bestehenden Angeboten der frühen Förderung (Spielgruppen) oder der familienergänzenden Kinderbetreuung erfolgen.
Mit der frühen Sprachförderung werden die Bundesvorgaben im Zusammenhang mit der Integrationsagenda Schweiz (IAS) erfüllt. Die betreffenden Änderungen sollen voraussichtlich per 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Anlass für die Steuergesetzrevision 2025 ist der Wirkungsbericht Existenzsicherung 2021 und das überarbeitete Finanzleitbild 2022. Danach soll unter anderem die Steuerbelastung für tiefe Einkommen gesenkt werden, um die Schwelleneffekte beim Austritt aus der wirtschaftlichen Sozialhilfe sowie verschiedene Fehlanreize im Zusammenspiel mit den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV zu reduzieren.
Die Revision soll ferner der Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft Rechnung tragen. Die damit verbundenen Änderungen des Bundesrechts sind noch nicht abgeschlossen. Die absehbare Verschlechterung der steuerlichen Rahmenbedingungen für betroffene Unternehmen soll durch geeignete Standortförderungsmassnahmen kompensiert werden.
In occasione della seduta del 16 marzo 2022, lo scrivente Consiglio di Stato ha deciso di costituire un gruppo di lavoro con il compito di proporre riflessioni a livello legale, pratico e procedurale per sviluppare il settore degli esercizi alberghieri e della ristorazione, l motivi alla base di questa volontà sono molteplici e spaziano dalla volontà di liberalizzare il settore, concedendo maggior flessibilità e libertà imprenditoriale, all'alleggerimento dell'l'impalcatura normativa, al rafforzamento della tutela della salute e dell'ordine pubblici nonché l'adeguamento della legge all'evoluzione del settore e ai mutamenti sociali, tenendo conto anche delle problematiche sorte con la pandemia da Covid-19.
Il gruppo di lavoro, coordinato dal Dipartimento delle istituzioni e composto da rappresentanti della Polizia cantonale, del Laboratorio cantonale, di HotellerieSuisse Ticino, di GastroTicino e di un deputato del Gran Consiglio, ha approfondito e sviluppato un progetto di legge che tenesse conto di tutte le criticità emerse nel corso degli anni e che, allo stesso tempo, fosse efficace e pragmatico.
Ritenuto che le ipotizzate modifiche potranno avere un effetto importante sui vari attori del settore coinvolti, con la presente siamo perciò a sottoporvi in procedura di consultazione il progetto di messaggio governativo di modifica di detta legge affinchè possiate esprimere le vostre osservazioni.
La stessa permetterà infatti all'Esecutivo cantonale di allestire la propria presa di posizione tenendo conto, in modo particolare, delle considerazioni che perverranno da coloro che le normative le dovrebbero concretamente applicare.
Die Geoinformation und die amtliche Vermessung sind derzeit in zwei unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Dies entspricht jedoch nicht mehr der Systematik auf Bundesebene. Zudem ist das Gesetz über die amtliche Vermessung bereits bald zwanzig Jahre alt, und viele seiner Artikel müssen aktualisiert und auf den neuesten Stand gebracht werden. Es enthält auch zahlreiche Bestimmungen technischer oder administrativer Natur, die in den Vollzugsbestimmungen enthalten sein sollten. Angesichts dessen hat der Staatsrat in seiner Sitzung vom 2. November 2022 die Ermächtigung erteilt, eine Gesamtrevisionsvorlage für die Gesetzgebung über Geoinformation und die amtliche Vermessung in die Vernehmlassung zu schicken. Das «Vernehmlassungspaket» umfasst den Vorentwurf des Gesetzes über Geoinformation, den Entwurf der Verordnung über Geoinformation mit zwei Anhängen sowie den Entwurf der Verordnung über die amtliche Vermessung. Diese Vorlagen sowie die dazugehörigen erläuternden Berichte sind bis zum 17. Februar 2023 in Vernehmlassung.
La modification de la loi sur le cinéma (RS 443.1), acceptée en votation populaire le 15 mai 2022, impose des adaptations dans l’ordonnance sur le cinéma (RS 443.11) ainsi que l’élaboration d’une nouvelle ordonnance contenant les dispositions d’exécution nécessaires à la mise en œuvre des obligations en matière de quota de films européens et d’investissement dans la création cinématographique suisse. La nouvelle ordonnance sur l’obligation de quota et d’investissement dans le cinéma (OQICin) concerne les services de diffusion télévisuelle et les services à la demande. Les nouvelles dispositions devraient entrer en vigueur le 1er janvier 2024.
Das Konzept öffentlicher Regionalverkehr 2018–2022 und das Leitbild 2011–2022, das die strategischen Grundsätze enthält, laufen Ende Jahr aus. Neu wurden die strategischen Grundsätze in das öV-Konzept 2024–2029 integriert. Das hat den Vorteil, dass Leitbild und Konzept eine starke Einheit bilden und die Ziele im sich rasch ändernden Umfeld wieder überprüft und im nächsten öV-Konzept 2030–2035 aktualisiert werden können.
Le projet prévoit de modifier la loi fédérale sur les résidences secondaires pour permettre, en cas de démolition et de reconstruction d’un logement créé selon l’ancien droit, d’augmenter la surface utile principale de 30 pour cent au maximum, de créer des logements et des bâtiments supplémentaires et de reconstruire le logement ailleurs sur le bien-fonds. En outre, lors de l’agrandissement de logements existants, il sera possible de créer des logements supplémentaires pour autant que l’agrandissement n’excède pas 30% de la surface utile principale préexistante.