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Der Regierungsrat des Kantons Thurgau will die Kindergartenlehrpersonen im Lohnband künftig höher einreihen, da sich der tiefere Lohn im Vergleich zu anderen Lehrpersonen nicht mehr rechtfertigen lasse. Deshalb hat er einen Entwurf der Änderung der Verordnung über die Besoldung der Lehrpersonen in eine externe Vernehmlassung geschickt.
L’ordonnance OCIFM doit être entièrement révisée suite à l’adoption, le 25 septembre 2020, de la loi fédérale sur la coopération et la mobilité internationales en matière de formation (LCMIF, FF 2020 7601).
Le projet prévoit l’introduction d’un système de financement à caractère incitatif pour les réfugiés et les personnes admises à titre provisoire. Ce système met l’accent sur la formation professionnelle des adolescents et des jeunes adultes et s’articule autour des objectifs d’efficacité de l’Agenda Intégration Suisse. Il doit permettre d’intégrer rapidement et durablement les intéressés en Suisse et de réduire la dépendance à l’aide sociale des réfugiés et des personnes admises à titre provisoire. Le projet nécessite de modifier l’ordonnance 2 sur l’asile relative au financement. La mise en œuvre du droit de la nationalité, du droit des étrangers et du droit de l’intégration a montré que les exigences en matière de tests linguistiques ne suffisaient pas pour satisfaire le critère d’intégration des compétences linguistiques. Les attestations des compétences linguistiques omettent notamment de se référer explicitement à la vie professionnelle et sociale quotidienne en Suisse. Afin que l’évaluation des compétences linguistiques puisse être coordonnée avec les autres critères d’intégration, il convient de préciser les exigences que doivent satisfaire les attestations des compétences linguistiques. À cet effet, il est nécessaire de modifier l’ordonnance relative à l’admission, au séjour et à l’exercice d’une activité lucrative (OASA) et l’ordonnance sur la nationalité (OLN).
lm Nachgang zu publik gewordenen Vorwürfen gegenüber einigen Kliniken am USZ hat die Gesundheitsdirektion einen externen Bericht über die Vorkommnisse und allfällige Verbesserungsmöglichkeiten eingeholt. Am 3. März 2021 verabschiedete sodann die Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit einen Untersuchungsbericht zu den Vorfällen (KR-Nr. 5812021). Beide Berichte formulieren eine Reihe von Empfehlungen, die z.T. eine Anpassung der Rechtsgrundlagen erfordern.
ln Umsetzung der Empfehlungen, die sich aufgrund ihrer Prüfung als zweckmässig erwiesen haben, hat die Gesundheitsdirektion den Vorentwurf für eine Revision des Gesetzes über das Universitätsspital Zürich und den Vorentwurf für eine Verordnung über die Spitalräte der kantonalen Spitäler erarbeitet.
In der frühen Kindheit werden wichtige Weichen für die Entwicklung von Kindern gestellt. Bereits der Grundlagenbericht «Wirksame Familienpolitik im Kanton Glarus» aus dem Jahr 2014 machte deutlich, dass dazu sowohl Haltungsfragen zu klären, wie auch konkrete Massnahmen zu benennen sind. Aus diesem Grund wurde die frühkindliche Förderung sowohl in den politischen Entwicklungsplan 2020–2030 wie auch in die Legislaturplanung 2019–2022 aufgenommen. Der Regierungsrat hat am 2. Juli 2020 das Rahmenkonzept «Frühe Kindheit»1 verabschiedet und die strategische Ausrichtung einer Politik der frühen Kindheit im Kanton Glarus festgelegt. Er hat damit verschiedene Handlungsfelder mit den dazugehörigen Massnahmen gemäss ihrer Bedeutung und Dringlichkeit priorisiert. In erster Linie ist daher der Angebotszugang für alle zu gewährleisten und die Koordination zu verbessern und es sind auch die rechtlichen Grundlagen nachzuführen. In das gleiche Handlungsfeld gehört der Ende 2019 eingereichte Memorialsantrag «Gemeindeübergreifende Krippenfinanzierung» mit der Forderung, den Eltern die institutionelle Betreuung ihrer Kinder auch ausserhalb der Wohngemeinde zu erleichtern.
Der Berufseinstieg ist eine anspruchsvolle Phase im Leben einer neu ausgebildeten Lehrperson. Er legt die Grundlage für eine nachhaltig erfolgreiche Berufsausübung und ist gleichzeitig mit grossen Herausforderungen verbunden. Vor diesem Hintergrund beteiligt sich das Amt für Volksschulen seit Ende 2019 an einem kantonsübergreifenden Projekt zur Neukonzeption der Berufseinführung von Volksschullehrpersonen der Pädagogischen Hochschule Schwyz (PHSZ). Als Ziel des Projekts wurde gesetzt: «Es liegen Szenarien für eine Neukonzeption der Berufseinführung für Lehrpersonen der Volksschule (1. bis 3. Zyklus) vor, die von den zentralen Partnern (Volksschulämter, Schulleiter- und Lehrerverbände) getragen werden und zukunftsweisende Perspektiven für den Übergang vom Studium in den Lehrberuf aufzeigen.»
Ergebnis der Projektarbeit war der Bericht «Grundlagen zur Neukonzeption der Berufseinführung (BEF) von Volksschullehrpersonen in den Kantonen Schwyz, Glarus und Uri». Die beteiligten Kantone einigten sich darauf, mit dem Bericht die jeweiligen politischen Prozesse zu durchlaufen – in der Absicht, dass bis Ende Schuljahr 2020/2021 die erforderlichen Beschlüsse zur Umsetzung vorliegen.
Der Regierungsrat hat die Totalrevision des Gesetzes über die Volksschule verabschiedet und das Departement Bildung und Kultur beauftragt, die Vernehmlassung durchzuführen.
Das neue Gesetz lässt genügend Raum für Entwicklungen in pädagogischer und gesellschaftlicher Hinsicht, verbessert die Anstellungsbedingungen der Lehrpersonen und bildet den gültigen Lehrplan der Ausserrhoder Volksschule ab.
Die Elemente der Besoldung der Lehrpersonen sollen weiterhin einheitlich in der «Besoldungsverordnung für die Lehrpersonen der Volksschule» durch den Kantonsrat geregelt werden. Daher schickt der Regierungsrat auch diese Verordnung gleichzeitig mit dem Volksschulgesetz in die Vernehmlassung.
La plupart des dispositions sont concernées par la révision prévue de la loi (RS 411.3). Il s'agit donc d'une révision totale. Dans le projet, le montant de la subvention est adapté à l'intérêt de la Confédération à l'accomplissement de la tâche. L'objectif du projet est de subordonner l'octroi de la subvention au volume des crédits disponibles, de définir la contribution fédérale comme un montant maximal et de clarifier la définition des coûts d'exploitation imputables.
Der Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel vom 27. Juni 2006 ermöglichte paritätisch getragene Globalbeträge, auf deren Grundlage die Universität die notwendigen Entwicklungs- und Ausbauschritte einleiten und umsetzen konnte. Die partnerschaftliche Trägerschaft der beiden Basel stellt damit einen wichtigen Meilenstein in der Geschichte der ältesten Universität der Schweiz dar. Im Zusammenhang mit den Verhandlungen zur Leistungsauftragsperiode 2018–2021 wurden Themen zur nachhaltigen Erneuerung der bikantonalen Trägerschaft identifiziert. Zur daraus resultierenden Teilrevision des Universitätsvertrags führen beide Kantone eine öffentliche Vernehmlassung durch.
Der Regierungsrat hat eine Vorlage zur Änderung des Schulgesetzes im Bereich der privaten Schulen und des privaten Unterrichts in die Vernehmlassung gegeben. Hintergrund der Gesetzesänderung ist ein Rechtsmittelentscheid, in welchem festgehalten wurde, dass bisher nur rudimentäre gesetzliche Grundlagen für den privaten Unterricht vorliegen. Die grundlegenden Voraussetzungen, welche an privaten Unterricht gestellt werden, müssen auf Gesetzesstufe festgehalten werden. Im Zuge der beabsichtigten Gesetzesänderung sollen auch die grundlegenden Bestimmungen und Voraussetzungen betreffend die privaten Schulen gesetzlich verankert werden.