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Missbräuche im Rahmen des Bezugs von Sozialhilfeleistungen stellen seit längerer Zeit ein gesellschaftspolitisch umstrittenes Thema dar. Bei der Verhinderung von unrechtmässigem Sozialhilfebezug steht das Vertrauen in das System der Sozialhilfe im Vordergrund. Durch einzelne Vorfälle und die medial verstärkte Debatte werden das ganze Leistungsfeld und vor allem die Integrität aller Bezügerinnen und Bezüger in Frage gestellt. Eine konsequente Missbrauchsbekämpfung ist daher nötig, um das Funktionieren der Rechtsordnung, das Ansehen der Sozialhilfe und die Solidarität mit denjenigen Personen, die dringend auf Hilfe angewiesen sind, zu schützen.
Die vorliegende Änderung des Sozialgesetzes (SG) schafft die Grundlagen für die Verrechnung von Rückerstattungsforderungen aufgrund unrechtmässig bezogener Sozialhilfeleistungen mit laufenden Sozialhilfeleistungen. Zudem wird eine gesetzliche Grundlage für ein Vertrauensarztsystem geschaffen.
Gleichzeitig wurde der ganze Bereich der Rückerstattungsverfahren (aufgrund von rechtmässigem und unrechtmässigem Sozialhilfebezug) überarbeitet mit dem Ziel, die bestehenden Bestimmungen übersichtlicher darzustellen, die Thematik klar und vollständig zu regeln, den Vollzug mit neuen Instrumenten zu vereinfachen und eine zweckmässige Aufgabenentflechtung vorzunehmen.
Die damit zusammenhängenden Änderungen beziehen sich entsprechend auf den Abschluss von einvernehmlichen Rückerstattungsvereinbarungen und die neue Zuständigkeit der Gemeinden bzw. Sozialregionen im Bereich der Rückerstattung von kommunal getragenen Sozialhilfeleistungen. Die Rückerstattungsverfahren auf dem Gebiet der Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien (FamEL), welche weiterhin in der Kompetenz des Kantons liegen, werden weitgehend analog zu denjenigen im Bereich der Sozialhilfe geregelt.
Mit den genannten Optimierungen werden die Rückerstattungsverfahren künftig erleichtert, indem die Dossier führenden Gemeinden bzw. Sozialregionen zuständig sind, eine zeitnahe Vollstreckung möglich ist, die Akzeptanz zunimmt und die Einbringlichkeit der Forderungen erhöht wird. Daneben verfügen die Sozialregionen künftig mit der Möglichkeit, eine (vertrauens-)ärztliche Untersuchung anzuordnen, über ein zusätzliches, zweckdienliches Mittel zur fundierten Sachverhaltsabklärung. Die Änderungen des SG sollen voraussichtlich per 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Das kantonale Steuergesetz muss an diverse neue bundesrechtliche Vorgaben angepasst werden. Die wesentlichste Neuerung betrifft eine grundlegende Revision des Quellensteuerrechts.
Weiter werden drei politische Anliegen beantragt: Verzicht auf die Mindestbesteuerung von neu gegründeten Unternehmen, Einführung eines gesetzlichen Grundpfandrechts zur Sicherstellung der Steuern bei Verkauf von Liegenschaften, sowie eine direkte Einreichungspflicht der Lohnausweise.
La loi sur l'entraide pénale internationale (EIMP, RS 351.1) est limitée à la coopération pénale avec les États. Certes, la Suisse s'est dotée de quelques bases juridiques en matière de coopération avec les tribunaux pénaux internationaux. On distingue, parmi les plus importantes, d'une part la loi fédérale du 22 juin 2001 sur la coopération avec la Cour pénale internationale (LCPI, RS 351.6) et d'autre part, la loi fédérale du 21 décembre 1995 relative à la coopération avec les tribunaux internationaux chargés de poursuivre les violations graves du droit international humanitaire (RS 351.20) dont la durée est limitée à fin 2023. Cependant, ces bases juridiques ne permettent pas de coopérer avec toutes les institutions pénales internationales. L'avant-projet permettra la coopération avec toutes les institutions pénales internationales sans soumettre la Suisse à aucune obligation. Les principes éprouvés de l'EIMP s'appliqueront également à ce domaine. Ainsi, les possibilités juridiques de la Suisse seront mieux accordées aux objectifs de politique extérieure.
Den Anstoss für die Totalrevision des Normalarbeitsvertrages für landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Basel-Stadt (NAV LW BS) gab ein überarbeiteter Muster-NAV des Schweizer Bauernverbandes (SBV), des Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbandes (SBLV) und der Arbeitsgemeinschaft der Berufsverbände Landwirtschaftlicher Arbeitnehmer (ABLA). Im Rahmen dieser Totalrevision wird der NAV LW BS an die aktuelle Rechtslage angepasst, was eine komplette Überarbeitung erfordert. Die Regelungen werden vervollständigt, aktualisiert und präzisiert.
De nos jours, on a de plus en plus tendance à ajouter à l'essence et au diesel des composants biologiques partiellement produits en Suisse. La modification prévue de l'ordonnance sur le stockage d'huiles minérales tient compte de cette évolution. En matière de stockage obligatoire, les biocarburants suisses doivent être traités comme les carburants importés.
Der Regierungsrat sieht vor, das bestehende kantonale Gesetz über Lotterien und Glücksspiele von 1838 durch ein neues Geldspielgesetz zu ersetzen. Die Kantone müssen die drei Kategorien der zukünftigen Grossspiele, nämlich Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele regeln.
Gleiches gilt betreffend zukünftige Kleinspiele (Kleinlotterien, Tombolas und Lottos, lokale Sportwetten und neu kleine Pokerspiele). Mit dem Anhörungsbericht schlägt der Regierungsrat vor, dass neben den bereits bisher im Kanton Aargau erlaubten Geldspielen inskünftig zum Beispiel auch kleine Pokerturniere gestattet werden. Die Verwendung des Reingewinns (v.a. bei Grossspielen) soll wie bisher geregelt werden.
Mit dem XIII. Nachtrag zum Polizeigesetz soll das polizeiliche Instrumentarium bei häuslicher Gewalt und Stalking erweitert werden. Die polizeilichen Interventionsmöglichkeiten wie Wegweisung, Rückkehr-, Annäherungs-, Kontakt- und Rayonverbot sollen auch in Fällen von Stalking anwendbar sein. Sodann ist geplant, eine Koordinationsgruppe Häusliche Gewalt und Stalking einzuführen.
Diese Gruppe übernimmt eine beratende und koordinierende Funktion, wenn aufgrund der Gefährdungslage ein hohes Risiko einer schweren Gewalttat besteht. Im Weiteren sollen mit der Vorlage die beiden Motionen «Erweiterung der erkennungsdienstlichen Behandlung» und «Veranstaltungen mit extremistischem Hintergrund verbieten» umgesetzt werden.
La nouvelle réglementation proposée devrait répondre à la sollicitation des cantons d'une participation de la Confédération aux coûts de contrôle du respect de l'obligation d'annoncer les postes vacants. En outre, le Conseil fédéral doit se voir conférer la compétence d'établir, si nécessaire, des prescriptions concernant le type et l'ampleur des contrôles.
Das schweizerische Unternehmenssteuerrecht muss an die neuen internationalen Standards angepasst werden. Nach dem Scheitern der Unternehmenssteuerreform III erfolgt dies nun mit der Steuervorlage 17.
Die bisherigen privilegierten Besteuerungsformen werden abgeschafft, dafür besteht die Möglichkeit von international akzeptierten neuen Sonderregelungen.
Le 16 mars 2018, l'Assemblée fédérale a adopté et inscrit dans la loi fédérale du 6 octobre 2000 sur la partie générale du droit des assurances sociales (LPGA) les bases légales de l'observation, par les assureurs sociaux, des assurés soupçonnés de percevoir indûment des prestations. Les dispositions d'application indispensables font l'objet de la modification proposée de l'OPGA.
Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden schickt die Vorlage für die Teilrevision 2020 des Steuergesetzes (StG Rev 20) in die Vernehmlassung.
Die geplante Teilrevision des Gesetzes über soziale Einrichtungen berücksichtigt veränderte Rahmenbedingungen und aktuelle Erkenntnisse zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Angebote für eine gesellschaftliche Integration von Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf.
Die 2017 erfolgte Erweiterung um ambulante Betreuungs-, Begleitungs- und Förderungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene wird weiterverfolgt. Einerseits berücksichtigt die geplante Revision die durch die Begleitung und Stärkung der Familiensysteme erzielten Erfolge als auch die Tatsache des späteren Übergangs ins Erwachsenenleben.
Andererseits wird das von einer wachsenden Zahl von Kantonen etablierte Finanzierungsmodell für stationäre Wohn- und Tagesstrukturangebote für Erwachsene mit Behinderungen verankert und das Anreizsystem mit ambulante Leistungen für das selbstbestimmte Wohnen und Arbeiten verbessert.
Am 18. März 2016 haben die eidgenössischen Räte das Ordnungsbussengesetz erlassen, welches das gleichnamige Gesetz von 1970 ablöst und auf den 1. Januar 2020 in Kraft treten soll.
Neu kommt das Ordnungsbussenverfahren nicht nur im Strassenverkehrs- und Betäubungsmittelrecht zur Anwendung, sondern auch in Bereichen des Ausländer- und Asylrechts, des Natur- und Umweltrechts, des Gesundheitsrechts, des Gewerberechts, des Waffenrechts und des Schifffahrtsrechts. Zur Einführung des erweiterten eidgenössischen Ordnungsbussenrechts sind kantonale Gesetze und Verordnungen zu ändern.
Die Baudirektion des Kantons Zug passt verschiedene Kapitel des kantonalen Richtplans an. Konkret geht es um die Streichung des Golfparks Baar und um die Raumfreihaltung für die Trasse zur Erdverlegung einer Hochspannungsleitung. Im Kapitel Verkehr handelt es sich unter anderem um die Streichung der Verlängerung General Guisan-Strasse und die Festsetzung des Autobahn-Halbanschlusses Rotkreuz Süd.
Mit dem Planungsbericht Biodiversität erfüllt die Luzerner Regierung einen politischen Auftrag und definiert die Umsetzung der «Strategie Biodiversität Schweiz» auf kantonaler Ebene.
Die zunehmende Bevölkerungsdichte sowie die intensive Land- und Ressourcennutzung üben immer grösseren Druck auf die Biodiversität aus. Damit im Kanton Luzern ökologisch wertvolle Lebensräume und die Artenvielfalt mit ihrer genetischen Vielfalt erhalten werden können, muss das Engagement für die Biodiversität verstärkt werden.
Die immensen Nutzleistungen der Biodiversität, beispielsweise die Reinigung von Luft und Wasser, die Bestäubung von Pflanzen oder die Fruchtbarkeit der Böden, sollen ungeschmälert für kommende Generationen erhalten werden. Die Anstrengungen zugunsten der Biodiversität sollen auch den Erholungs-, Wohn- und Arbeitsraum für den Menschen attraktiv halten und wo nötig aufwerten.
L'ordonnance sur les fondations de placement (OFS; RS 831.403.2) est entrée en vigueur le 1er janvier 2012. Entre-temps, il est apparu que l'ordonnance devait être révisée sur certains points. Le DFI a donc élaboré un projet en concertation avec la Conférence des administrateurs de fondations de placement (CAFP) et la Commission de haute surveillance de la prévoyance professionnelle (CHS PP).
La révision de la part relative à la distribution introduit une modification du système de rémunération de la distribution des médicaments soumis à ordonnance. Cette nouvelle réglementation concerne en premier lieu les prestataires qui remettent des médicaments soumis à ordonnance (pharmacies, cabinets médicaux, services hospitaliers ambulatoires). La modification a pour but de réduire les incitations indésirables lors de la remise ou de la vente de médicaments et de promouvoir la remise de génériques, meilleur marché. En outre, les paramètres pris en compte dans le calcul de la part relative à la distribution ont été revus, ce qui permet des économies au profit de l'assurance obligatoire des soins.
La loi fédérale en vigueur du 18 mars 1994 sur l'assurance-maladie (LAMal) doit être adaptées avec des dispositions visant à maîtriser la hausse des coûts dans l'assurance obligatoire des soins. L'accent est mis sur un article relatif aux projets pilotes dans la LAMal, le renforcement du contrôle des factures et des mesures dans le domaine des tarifs et du pilotage des coûts ainsi que l'introduction d'un système de prix de référence dans le domaine des médicaments dont le brevet a expiré.
Der Regierungsrat hat das Finanzdepartement ermächtigt, zu einer Änderung des Steuergesetzes (LuVal Vereinfachung Schatzungswesen) ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Mit dem Gesetzesentwurf sollen Miet- und Katasterwert in einem deutlich vereinfachten Verfahren ermittelt werden.