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Considerazioni / Osservazioni generali su questo progetto posto in consultazione

Eine rasche Transformation ist möglich

Wenn die globale Erwärmung weiter zunimmt, werden extreme Wetterereignisse aufgrund des Klimawandels immer häufiger. Mit jedem Zehntelgrad mehr steigt das Risiko, dass sogenannte Kipppunkte erreicht werden, deren Auswirkungen dann nicht mehr kontrolliert oder gestoppt werden können.
Die letzten Jahre haben bereits auf erschreckende Weise gezeigt, dass es schon jetzt zu erheblichen Störungen im Klimasystem kommt. Andauernde Hitze und Dürre sowie enorme Starkniederschläge mit Stürmen nehmen spürbar zu. Die Schäden durch solche Wetterextreme steigen erheblich an, zerstören Lebensgrundlagen, bedrohen die Menschenrechte und machen Menschen krank – hierzulande und auf der ganzen Welt. Ohne raschere Senkung der Emissionen, werden diese Folgen gravierender. Dieser Befund ist wissenschaftlich unbestritten. Die Begrenzung der Erderhitzung auf maximal 1.5°C ist darum das Ziel der Schweiz und der Länder weltweit.
Doch die Welt ist nicht auf Kurs. Ein Bericht des Umweltprogramms der UNO (UNEP) zeigt, dass die Welt auf einen Temperaturanstieg zusteuert, der weit über die Ziele des Pariser Abkommens hinausgeht, wenn die Staaten nicht mehr leisten, als sie versprochen haben. Die Schweiz bildet hier keine Ausnahme. Die neuesten Zahlen zum CO2-Budget, dessen Einhaltung entscheidend ist, wenn wir die 1,5°C-Grenze nicht überschreiten wollen, zeigen deutlich: Die Klimastrategie der Schweiz ist nicht kompatibel mit dem Limit. Je nach Berechnungsmethode wird das CO2-Budget der Schweiz in Kürze ausgeschöpft sein, sofern es nicht bereits jetzt ausgeschöpft ist.
1 Fussnoten
1 https://www.unep.org/resources/emissions-gap-report-2023
Will die Schweiz ihren gerechten Anteil zur Lösung der Klimakrise beitragen und ihre Klimaschuld decken, ist das weitere Vorgehen klar: Die Schweiz zündet in Sachen Klimaschutz den Turbo. Sie transformiert sich rasch in ein Land, das sich aus der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen befreit hat. Zusätzlich nutzt die Schweiz all ihre Möglichkeiten, damit auch im Ausland die Emissionen zügig sinken. Unter anderem erhöht sie die internationale Klimafinanzierung, um andere Länder bei ihrer Transformation finanziell zu unterstützen. Die Schweiz beginnt mit der Transformation jetzt.
Hier setzt dieser dritte Klima-Masterplan der Klima-Allianz an. Der Klima-Masterplan skizziert konkret die Zielvorstellungen für die Transformation und zeigt, wie die Schweiz ihre mächtigen Klimaschutz-Hebel nutzen kann, um innerhalb der nächsten zehn Jahre auf netto-null zu kommen. Der Plan veranschaulicht, wie unser Land innerhalb dieses Zeitrahmens seine Emissionen im Inland radikal senken kann, und beschreibt, wie zusätzliche Emissionen aus der Atmosphäre entfernt werden sollen. Der Klima-Masterplan macht deutlich, dass die Schweiz über diverse Klimahebel verfügt, mit denen sie massgeblich den Ausstoss von Treibhausgasemissionen weltweit beeinflussen kann: sei es über den Finanzplatz, über die vielen hier ansässigen und international tätigen Unternehmen und über den regen Import und Export. In jedem Kapitel werden kurz und anschaulich die heutigen Hürden, welche eine rasche Transformation verhindern und bremsen, aufgeführt. Ein darauf folgender Instrumentenmix zeigt, wie diese Hürden abgebaut und wie die Transformation beschleunigt werden kann.
Eine rasche Transformation ist möglich, wenn wir die heutigen Spielregeln, welche die Klimaerhitzung anheizen, ablösen durch Spielregeln, mit denen der Ausstieg aus den fossilen Energien gelingt und wir eine klimaverträgliche Welt erstellen können.

Teil I: Die Ausgangslage

Das 1.5°C-Limit ist die Richtschnur

Mit dem Übereinkommen von Paris haben sich die Staaten darauf geeinigt, den globalen Temperaturanstieg unter 1,5°C zu halten, um die verheerendsten Folgen der Klimaerhitzung zu verhindern. Das 1.5°C-Limit wurde mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall der KlimaSeniorinnen rechtlich verbindlich bestätigt (s. auch weiter unten): Die Schweiz – und jedes andere Land, das die Menschenrechte respektiert – muss ihre Klimapolitik ernsthaft darauf ausrichten, die Erwärmung auf 1.5°C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
Das gelingt nur dann, wenn die physikalischen Zusammenhänge zwischen der Akkumulation von CO2 in der Atmosphäre und dem resultierenden Temperaturanstieg respektiert werden. Das noch verbleibende globale CO2-Budget muss von allen Ländern eingehalten werden. Die Schlüsselfrage dabei ist, wie viel jedes Land leisten muss, damit die globale Erwärmung bei 1.5°C gestoppt werden kann. Bis heute existiert keine gemeinsam akzeptierte Logik der Arbeitsteilung.
Die Schweiz behauptet, dass ihre aktuelle Klimapolitik für die Einhaltung des 1.5°C-Limits konzipiert wurde, weil sich die Schweizer Klimaziele auf die globalen Reduktionspfade aus den Berichten des Weltklimarats IPCC beziehen. Die einfache Herleitung der Schweiz: Wenn die Welt bis 2030 die Emissionen um 50 Prozent und bis 2050 auf netto-null reduzieren muss, um 1.5°C nicht zu überschreiten, dann reicht es, wenn die Schweiz sich die gleichen Ziele setzt. Dieser Ansatz besticht durch seine Einfachheit, ist aber nicht fair. Denn ein solcher Ansatz bevorteilt die Schweiz massiv gegenüber Ländern, die bisher weniger Emissionen verursacht haben und aktuell einen tieferen Pro-Kopf-Wert ausweisen. Der Ansatz blendet jegliche Verantwortung aufgrund der schon erfolgten Emissionen aus. Ganz entsprechend der Logik: wer schon viel verbraucht und hohe Emissionen hat, dem soll auch künftig mehr gegeben werden. Ein Land wie die Schweiz, das dank hoher Treibhausgasemissionen in der Vergangenheit reich geworden ist und Wohlstand aufbauen konnte, muss rascher und früher seine Emissionen senken als ein Land, welches noch in Entwicklung ist.
Eine nationale Klimastrategie muss in der Konsequenz abgestimmt sein auf das globale CO2-Budget und muss Rücksicht nehmen auf die gerechtfertigten Ansprüche anderer Länder. Ein nationales CO2-Budget, das keinen Bezug nimmt auf das globale Budget, besagt einzig, wie viel CO2 sich ein Staat selbst zugesteht.
Weil nicht nur die Schweiz, sondern viele andere Länder mit ihrer Klimapolitik sich selbst bevorteilen und entsprechend zu hohe Emissionen planen, sind wir aktuell weltweit nicht auf Kurs, um eine gefährliche Störung des Klimasystems abzuwenden.
Da nicht nur die Schweiz, sondern auch viele andere Länder mit ihrer Klimapolitik sich selbst bevorteilen und entsprechend zu hohe Emissionen planen, befinden wir uns weltweit derzeit nicht auf Kurs, um eine gefährliche Störung des Klimasystems abzuwenden.

Der geltende politische Handlungsrahmen

Die Schweiz hat – wie praktisch alle anderen Staaten der Welt – das Übereinkommen von Paris ratifiziert, das alle Länder zur Reduktion der Treibhausgasemissionen verpflichtet.
Mit dem Übereinkommen von Paris sowie den danach folgenden Gesetzen in der Schweiz (z.B. Klimaschutzgesetz) hat sich die Schweiz zu Folgendem verpflichtet:
Ihren Beitrag zu leisten für die Begrenzung der globalen Erwärmung bei max. 1.5°C gegenüber dem vorindustriellen Level (1.5°C-Limit).
Die Treibhausgasemissionen in der Schweiz weitestmöglich zu senken und die verbleibenden Emissionen durch die CO2-Entfernung auszugleichen (Netto-Null-Ziel).
Die Finanzmittelflüsse des Bundes sowie des Schweizer Finanzsektors auf eine emissionsarme und gegenüber dem Klimawandel widerstandsfähige Entwicklung auszurichten (Finanzmittel-Ziel).
Ihren Beitrag zu leisten für den internationalen Klimaschutz. Reiche Länder mit hohen historischen Emissionen schreiten voran und unterstützen ärmere Länder beim Realisieren einer emissionsarmen Entwicklung und bei der Bewältigung von klimawandelbedingten Schäden (Fair-Share- und Finanzierung-Ziel).
In diesem Zusammenhang hat die Stimmbevölkerung den Bund und die Kantone dazu verpflichtet, eine Vorbildfunktion einzunehmen:Die Ziele, die für die ganze Schweiz gelten, sollen von Bund und Kantonen deutlich früher erreicht werden. (Vorbild-Ziel).
Nach dem Übereinkommen von Paris wurden an weiteren Klimakonferenzen Beschlüsse gefasst. Die wichtigsten Entwicklungen in Bezug auf die Zielsetzungen sind:
1.5°C-Limit und Netto-Null-Ziel – Reduktion von Methanemissionen: 2021 in Glasgow wurde mit dem «Global Methane Pledge», der mittlerweile von über 150 Ländern unterzeichnet wurde, eine 30%-Reduktion der weltweiten Methanemissionen bis 2030 versprochen. Das ist relevant und könnte die Erwärmung um 0.1 Grad mindern. Auch die Schweiz hat den Pledge unterzeichnet, doch sie unternimmt wenig, hier einen relevanten Beitrag zu leisten.
1.5°C-Limit und Netto-Null-Ziel – Zubau von erneuerbaren Energien und Steigerung der Energieeffizienz: 2023 in Dubai wurde definiert, dass der jährliche Zubau erneuerbarer Energie verdreifacht und die jährlichen Gewinne in Energieeffizienz bis 2030 verdoppelt werden sollen. Die Schweiz und über 130 Länder bekennen sich freiwillig dazu. Alle Länder sind aufgefordert, diese Zielsetzungen in den 2025 einzureichenden nationalen Klimazielen (NDC) zu berücksichtigen.
Finanzmittel-Ziel – öffentliche Gelder und Finanzsektor:
2021 in Glasgow wurde eine Erklärung von der Schweiz und mittlerweile über 40 Ländern resp. Entwicklungsbanken unterzeichnet, dass keine öffentlichen Gelder mehr in den Ausbau der Infrastruktur für fossile Energie fliessen sollen. Ein aktuelles Monitoring zeigt, dass dies insgesamt wirksam war, aber ausgerechnet die Schweiz bildet das Schlusslicht bei der Umsetzung. Der Grund: Die Schweizerische Exportrisikoversicherung SERV versichert weiterhin Gaskraftwerkexporte im grossen Stil.
1 Fussnoten
2 https://www.iisd.org/articles/press-release/leaders-cuts-fossil-fuel-finance-short-clean-energy
2021 in Glasgow haben sich 160 grosse Finanzakteure mit verwalteten Anlagen von über 70’000 Mrd. USD zur Glasgow Financial Alliance for Net Zero (GFANZ) zusammengeschlossen.
Finanzierung-Ziel – Bereitstellung der Mittel für die Transformation, Anpassung und Schadensbegrenzung: 2022 wurde in Sharm el Sheik ein Fonds zur Deckung von klimabedingten Schäden und Verluste (Loss & Damage) geschaffen, der nun operationalisiert und gefüllt werden muss. An der 2024-Konferenz in Baku wird die Höhe der neuen Verpflichtungen zur Finanzierung von Emissionsminderungen weltweit sowie zur Finanzierung von Anpassungsmassnahmen in besonders betroffenen Ländern festgelegt. Daraus leitet sich dann auch der faire Anteil ab, den die Schweiz im Minimum beitragen muss.

Die Klimaschutzbemühungen führen (noch) nicht zum Ziel

Die Klimakrise ist ein globales Problem, das gemeinsam gelöst werden muss. Noch ist die Welt weit davon entfernt, die Klimakrise einzudämmen.
Im jährlichen Emission Gap Report des UN-Umweltprogramms werden die Anstrengungen aller Länder erfasst und im Hinblick auf das gemeinsame Ziel bewertet. Demnach würde die vollständige Umsetzung der im Rahmen des Pariser Abkommens bisher festgelegten nationalen Klimaschutzbeiträge (NDC) den Temperaturanstieg in diesem Jahrhundert auf 2,9°C über dem vorindustriellen Niveau begrenzen. Wenn zusätzlich die an Bedingungen geknüpften nationalen Klimaschutzbeiträge vollständig umgesetzt würden, dann würde dieser Wert auf 2,5°C sinken.
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3 https://www.unep.org/resources/emissions-gap-report-2023
Es braucht also grosse Anstrengungen von allen Ländern, um tatsächlich das 1.5°C-Limit in Reichweite zu halten. Die Klimaschutz-Anstrengungen weltweit müssen nahezu verdoppelt werden, um eine gefährliche Störung des Klimasystems der Erde zu vermeiden.

Die Einhaltung des CO2-Budgets ist entscheidend

Damit die 1.5°C-Grenze nicht überschritten wird, ist die Einhaltung des noch verbleibenden globalen CO2-Budgets (auch Kohlenstoffbudget, Carbonbudget oder Klimabudget genannt) massgebend. Aufgrund des Zusammenhangs der kumulierten Menge an CO2 mit der resultierenden Erwärmung kann bestimmt werden, wie viele CO2-Emissionen noch maximal ausgestossen werden dürfen, um den globalen Temperaturanstieg noch auf 1.5°C begrenzen zu können. Wird das noch verbleibende Restbudget übernutzt, resultiert eine höhere Erwärmung.
Tabelle 1: Das noch verbleibende CO2-Budget gemäss IPCC AR6 und der überarbeiteten wissenschaftlichen Schätzung aus dem Jahr 2024 für verschiedene statistische Wahrscheinlichkeiten, das 1.5°C-Limit einhalten zu können
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4 https://essd.copernicus.org/articles/16/2625/2024/#section8
Die Tabelle zeigt, dass das global noch verbleibende CO2- Budget nur noch 150 bis 200 Gt CO2 beträgt. Bei konstantem globalem Emissionsniveau des Jahres 2023 von rund 40 Gt CO2 ist das verbleibende CO2-Budget für eine 50% Wahrscheinlichkeit, das 1.5°C-Limit noch einhalten zu können, schon 2029 (!) aufgebraucht. Darum ist allerorts zu lesen, dass sich das Fenster zur Vermeidung einer gefährlichen Störung des Klimasystems rapide schliesst. Nur zeitnahe und substanzielle globale Emissionsreduktionen vor 2030 halten das Fenster noch offen.

Menschenrecht: Anspruch auf wirksamen Klimaschutz

Am 9. April 2024 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Fall der KlimaSeniorinnen gegen die Schweiz ein historisches Urteil gefällt: Es gibt einen menschenrechtlichen Anspruch auf wirksamen Klimaschutz. Der EGMR stellt in seinem Urteil fest: Die Folgen der Klimaveränderung wie Hitzewellen und Dürren bedrohen die durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützten Rechte der heute lebenden Menschen und insbesondere der zukünftigen Generationen. Zum Schutz der Menschenrechte muss daher jeder Staat seinen Anteil leisten, um eine gefährliche Störung des Klimasystems zu vermeiden. Der EGMR hat dabei das von der Schweiz und praktisch allen anderen Ländern akzeptierte Erderwärmungslimit von maximal 1.5°C als menschenrechtlich relevante Grenze festgelegt. Konkret heisst das: Jeder Staat steht in der Verantwortung, seinen Teil dazu beizutragen, dass die globale Erwärmung auf maximal 1,5°C begrenzt wird. Auch die Schweiz. Trittbrettfahren ist nicht erlaubt.
Um das globale CO2-Budget einzuhalten, braucht es eine Arbeitsteilung zwischen allen Ländern. Die Schlüsselfrage dabei ist, wie viel des Budgets jedes einzelne Land noch nutzen darf. Bis heute existiert keine gemeinsam akzeptierte Logik der Arbeitsteilung. Die UN-Klimarahmenkonvention hat diesbezüglich schon 1992 von einer geteilten, aber unterschiedlichen Verantwortung gesprochen und die Schweiz hat sich schon vor Jahrzehnten dazu verpflichtet.
Aus Sicht der Klima-Allianz bedeutet dies: Die Schweiz muss ihre Klimastrategie so ausgestalten, dass
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die Wahrscheinlichkeit, das 1.5°C-Limit noch einhalten zu können, mindestens 50% beträgt und
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5 Das Vorsorgeprinzip würde eine Wahrscheinlichkeit über 95% erfordern, gerade auch weil die Auswirkungen unsicher und gross sind. Es geht hier jedoch um physikalische Zusammenhänge, weshalb wir hier die mittlere Schätzung (=50%) der Wissenschaft verwenden.
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mit dem von ihr gewählten Ansatz das verbleibende Budget von 200 Gt CO2 eingehalten würde, falls alle Staaten der Welt den gleichen Ansatz verfolgen würden. Dies bedingt, dass sämtliche Staaten einen fairen Anteil an den globalen Klimaschutzbemühungen leisten.
Im Klimakontext meint eine faire Aufteilung, dass der Aufwand zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen global gerecht verteilt wird. Ein solche gerechte Verteilung nennt sich auch «fair share» und bedeutet konkret, dass also kein Staat mehr vom global verbleibenden CO2-Budget nimmt, als ihm tatsächlich zusteht – basierend auf Überlegungen wie der historischen Verantwortung eines Staates für die Klimakrise und seiner Möglichkeiten, zur Lösung des Problems beizutragen.
Um die Ansprüche an eine 1.5°C-kompatible Dekarbonisierung der Schweiz ermitteln zu können, diskutieren wir vier mögliche Arten der Aufteilung des verbleibenden CO2-Budgets auf einzelne Länder (Arbeitsteilungsansatz).
Berücksichtigung eines gleichen Pro-Kopf-Rechts ohne historische Verantwortung: Nach dem Abschluss des Übereinkommens von Paris wird ab 2016 das damals noch verbleibende CO2-Budget auf alle Länder gemäss ihrer Bevölkerung verteilt**.**
Berücksichtigung eines gleichen Pro-Kopf-Rechts mit historischer Verantwortung: Mit dem ersten vollumfassenden Bericht des Weltklimarates IPCC im Jahr 1990 wurde die Situation bezüglich Klimaerwärmung für alle Länder, die diesen Bericht damals verabschiedet haben, klar dargelegt. Darum wird bei diesem Ansatz ein gleiches Pro-Kopf-Recht auf das 1990 noch verbleibende CO2-Budget berechnet. Damit wird berücksichtigt, dass seither trotz Wissens zur drohenden Störung des Klimasystems Jahr für Jahr erhöhte Emissionen verursacht wurden.
Berücksichtigung der Fähigkeit eines Landes gemessen an der Wirtschaftskraft mit gleichem Pro-Kopf-Recht ab 1990 oder 2016: Dieser Ansatz trägt dem Fakt Rechnung, dass durch die hohen verursachten Emissionen in der Vergangenheit die eigene Wirtschaftskraft erst aufgebaut werden konnte und diese nun auch ein höheres Handlungspotential ergibt, auf CO2-freie Energiesysteme umzustellen. Hierfür kann ab 1990 (mit Berücksichtigung einer historischen Verantwortung) oder ab 2016 (ohne eine weitergehende historische Verantwortung) gerechnet werden.
Die beiden Arbeitsteilungsansätze, welche die Fähigkeit eines Landes gemessen an der Wirtschaftskraft berücksichtigen, verfolgen das oben genannte «fair share » Prinzip. Die Berechnungen für das verbleibende CO2-Budget der Schweiz je nach gewähltem Arbeitsteilungsansatz wurden 2024 von Konstantin Weber und Cyril Brunner von der ETH Zürich durchgeführt. Die folgende Tabelle zeigt die Resultate.
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6 Für die Berechnungen wurden neuere Daten zum globalen CO2-Budget verwendet (Lamboll et al. (2023) - https://www.nature.com/articles/s41558-023-01848-5). Diese sind praktisch identisch mit den oben gezeigten CO2-Budgets ab dem 1.1.2024, wenn man die Jahresemission von 2023 hinzu zählt. Das mit 1.5°C kompatible globale Budget ab dem 1.1.2023 beträgt demnach 247 Gt CO2 für eine 50% Wahrscheinlichkeit und 160 Gt CO2 für eine 67% Wahrscheinlichkeit. Für die Berechnung der Länderbudgets wurden die Flugzeugtreibstoffe (Bunker Fuels), die keinem Land angerechnet werden, vom globalen Budget abgezogen, bevor dieses gemäss dem gewählten Arbeitsteilungsansatz auf die Länder aufgeteilt wurde. Zudem wurde das verbleibende CO2-Budget von der IPCC-Methodik zur Treibhausgaserfassung in die von den Staaten verwendete UNFCCC-Methodik umgerechnet, in der beispielsweise mehr Senkenleistungen von Wäldern als menschlich anstatt natürlich bewertet werden (z.B. Gidden et al., 2023). Bei der Arbeitsteilung gemäss Wirtschaftskraft eines Landes wird ein kumulatives Pro-Kopf-BIP ab dem Jahr 1950 gebildet und das Budget basierend auf dem inversen kumulativen Pro-Kopf-BIP den Ländern zugewiesen. Daraus resultiert, dass reiche Länder mit hoher Wirtschaftskraft, die die Klimaerhitzung primär verursachen, auch die primäre Verantwortung für die Emissionen übernehmen müssen. Das globale CO2-Budget wird wie in Lamboll et al. (2023) auf die Entwicklung der anderen Treibhausgase abgestimmt. Die anderen Treibhausgase müssen zwischen 2020 und 2050 wie folgt abgesenkt werden, um mit dem 1.5°C kompatiblen CO2-Budget im Einklang zu sein: Der Berechnung liegen folgende globale Reaktionspfade zugrunde (Medianwert mit 25% und 75% Perzentil in Klammer): Methan: -51% (-47% bis -60%) Lachgas: -22% (-7% bis -35%) F-Gase: -91% (-47% bis -98%) Wenn die Emissionen der anderen Treibhausgase langsamer gesenkt werden, dann verringert sich das CO2-Budget und umgekehrt.
Tabelle 2: Das CO2-Budget der Schweiz, ermittelt für vier mögliche Arbeitsteilungsansätze gemäss Berechnungen von Konstantin Weber und Cyrill Brunner der ETH Zürich. Lesebeispiel: Wird das globale CO2-Budget nach dem Arbeitsteilungsansatz «Fähigkeit mit gleichem Pro-Kopf-Recht ab 2016» aufgeteilt, so betrug im Jahr 2016 das Budget für die Schweiz noch 61 Millionen Tonnen CO2 für eine 50-prozentige Wahrscheinlichkeit, das 1.5°C-Limit einzuhalten.

Die Schweiz ist nicht auf Kurs

Anhand der oben berechneten CO2-Budgets für die Schweiz und der Daten zu den bisherigen CO2-Emissionen der Schweiz haben wir das ab dem 1. Januar 2023 noch vorhandene CO2-Budget ermittelt. Zudem haben wir anhand der geplanten Klimapolitik bis 2030 und 2050 das Jahr der Budget Übernutzung berechnet. Dafür wird angenommen, dass die CO2-Emissionen ab dem 1.1.2023 weiter sinken, und zwar im Inland bis 2030 aufgrund der beschlossenen Massnahmen des CO2-Gesetzes um 34% und bis 2040 aufgrund des im Klimaschutzgesetzes festgelegten Ziels für alle Treibhausgase um 75% gegenüber 1990.
Tabelle 3: Berechnungen der Klima-Allianz zum ab dem 1.1.2023 noch verbleibenden CO2-Budget der Schweiz je nach Arbeitsteilungsansatz mit dem Jahr der Budgetübernutzung bei bestehender Klimapolitik der Schweiz. Lesebeispiel: Gemäss Budgetaufteilung nach dem Arbeitsteilungsansatz «Fähigkeit mit gleichen Pro-Kopf-Recht ab 2016» standen der Schweiz 2016 noch 61 Millionen Tonnen CO2 zur Verfügung bei einer 50-prozentigen Wahrscheinlichkeit, das 1.5°C-Limit zu erreichen. Werden die historischen CO2-Emissionen abgezogen, resultiert daraus ein negatives Budget von 188 Millionen Tonnen CO2. Konkret heisst das: Die Schweiz übernutzt das noch verbleibende CO2-Budget seit 2017.
Tabelle 3 veranschaulicht deutlich: Die Klimastrategie der Schweiz ist nicht kompatibel mit dem 1.5°C-Limit. Bei einer gleichen Arbeitsteilung für alle Länder bleibt für die Schweiz nur dann Budget übrig, wenn die Wirtschaftskraft ausgeblendet wird und keine höhere Wahrscheinlichkeit als 50% gewählt wird.
Die bei gleichem Pro-Kopf-Recht verbleibenden 270-286 Mio. Tonnen CO2 sind mit der aktuellen Klimapolitik spätestens bis 2032 aufgebraucht. Die im Teil 2 vorgeschlagene Klimapolitik ermöglicht es bei umgehender Umsetzung dieses Restbudget einzuhalten und die Emissionen bis 2035 auf netto-null zu senken.
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7 Falls das neue Klimapolitik-Paket ab 2028 wirkt, beträgt das Restbudget noch rund 140 Mio.t CO2. Würde ab dann linear reduziert, wäre das Restbudget 2038 aufgebraucht. Nicht alle Instrumente wirken sofort, weshalb das Netto-Null-Ziel 2035 erreicht werden muss, um im Budget zu bleiben.
Wird bei der Arbeitsteilung die Fähigkeit zur Absenkung der Emissionen aufgrund der Wirtschaftskraft berücksichtigt, dann hat die Schweiz ihr CO2-Budget für 1.5°C in jedem Fall schon vor Jahren aufgebraucht. Es resultiert ein negatives Budget. Die Fähigkeit ist für die globale Arbeitsteilung ganz entscheidend. Nicht nur weil Länder mit hoher Wirtschaftskraft u.a. durch die grossmassstäbliche Nutzung fossiler Energien reich geworden sind, sondern auch, weil sie mehr Möglichkeiten für die notwendige Transition weg von CO2-Emissionen haben als ärmere Länder.
Bei der Arbeitsteilung aufgrund der Fähigkeit lebt die reiche Schweiz also auf Pump. Bezüglich CO2 hat sie seit Jahren Schulden bei anderen Ländern gemacht und hat darum heute ein negatives CO2-Budget. Diese Schulden kann sie durch die Finanzierung von Klimaschutzmassnahmen in anderen Ländern zurückzahlen. Die Finanzierung ist darum auch ein Schlüsselthema an den internationalen Klimaverhandlungen. Damit übernehmen Industrieländer Verantwortung dafür, dass weltweit noch vor 2030 bedeutende Reduktionen der CO2-Emissionen gelingen können.
Eine solche Finanzierung von Emissionsreduktionen im Ausland mit dem Ziel, eine gefährliche Störung des Klimasystems möglichst noch zu vermeiden, ist im Interesse aller. Denn nur wenn alle Länder ihren fairen Beitrag zur Stabilisierung des Klimasystems leisten, kann die Erderhitzung unter 1.5°C gehalten werden.

Die Schweiz muss andere Länder unterstützen

Die weltweit benötigte Transformation zur Bewältigung der Klimakrise stellt viele Länder im globalen Süden vor grosse finanzielle Herausforderungen. Eine Verpflichtung für die Industriestaaten zur finanziellen Unterstützung der Entwicklungsländer ist im Pariser Abkommen festgeschrieben. Der Schweizer Beitrag beträgt jährlich 450 bis 600 Millionen USD. Von zivilgesellschaftlicher Seite wurde der Bundesrat kritisiert, für diesen so genannten «fairen Anteil» die Verantwortung der Schweiz für die Klimakrise bisher kleingerechnet zu haben. Dieser müsste bei mindestens 1 Milliarde Dollar pro Jahr liegen, da bei der Berechnung des Beitrags die Wirtschaftskraft und die Treibhausgasemissionen im Ausland zu berücksichtigen sind, die durch den hohen Konsum der Schweiz verursacht werden. Ausserdem müsste der Beitrag zusätzlich zur internationalen Zusammenarbeit erfolgen.
Doch nicht nur die Schweiz leistet zu wenig an die internationale Klimafinanzierung. Um die Bedürfnisse der Entwicklungsländer zu berücksichtigen, muss die Klimafinanzierung gegenüber heute vervielfacht werden. Es braucht neue, zusätzliche Gelder. Das Climate Action Network (CAN), ein zivilgesellschaftliches Netzwerk von mehr als 1900 Organisationen weltweit, fordert ein neues Ziel von mindestens 1000 Milliarden Dollar jährlich in Form von öffentlicher Finanzierung. Gestützt wird die Forderung auf eine Analyse wissenschaftlicher Literatur sowie von Studien internationaler Institutionen:
Für die Verminderung der Treibhausgasemissionen wird auf Basis von Zahlen aus der Net Zero Roadmap der Internationalen Energieagentur ein Unterstützungsbedarf von 300 Milliarden Dollar jährlich errechnet.
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8 IEA, Net Zero Roadmap, Update 2023: : A Global Pathway to Keep the 1.5 °C Goal in Reach, https://www.iea.org/reports/net-zero-roadmap-a-global-pathway-to-keep-the-15-0c-goal-in-reach
Zur Anpassung an die Klimaerwärmung fordert CAN, basierend auf der im UNEP Adaptation Gap Report 2023 ausgewiesenen Finanzierungslücke, jährlich ebenfalls 300 Milliarden Dollar.
Schliesslich wird mit einem Finanzierungsbedarf von 400 Milliarden Dollar für die Deckung von Schäden und Verlusten gerechnet.
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9 Markandya, A., González-Eguino, M. (2019). Integrated Assessment for Identifying Climate Finance Needs for Loss and Damage: A Critical Review. In: Mechler, R., Bouwer, L., Schinko, T., Surminski, S., Linnerooth-Bayer, J. (eds) Loss and Damage from Climate Change. Climate Risk Management, Policy and Governance. Springer, Cham. https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-319-72026-5_14
Die wachsende Finanzierungslücke wurde mehrfach in Berichten des Weltklimarats IPCC ausgewiesen. Die Schweiz sollte 1% davon beitragen, also 10 Mrd. USD resp. 9 Mrd. CHF pro Jahr (siehe auch Kapitel «Finanzielle Auswirkungen und Finanzierung»).