Obschon viele Dekarbonisierungsmassnahmen sich selbst über die Lebensdauer zurückzahlen oder gar Gewinne abwerfen, spielen zusätzliche Finanzmittel und Lastenumteilung eine zunehmende Rolle. Die mehr als 30 verlorenen Jahre seit dem ersten IPCC-Bericht im Jahre 1990 bedeuten, dass eine stark beschleunigte Dekarbonisierung nötig wird, für welche Infrastrukturen, Geräte und Fahrzeuge vorzeitig ersetzt werden müssen (stranded assets). Damit verbunden sind auch teilweise teure Anpassungsmassnahmen, um Schäden und Verluste zu minimieren. Wo Anpassungen bereits nicht mehr ausreichen, müssen Schäden und Verluste – soweit überhaupt möglich – monetär abgemildert werden. In der Schweiz und weltweit. Wie im Teil I zum verbleibenden CO2-Budget dargelegt wurde, hat die Schweiz hier eine grosse Verantwortung, und auch teure Massnahmen zum Entzug von CO2 aus der Atmosphäre erscheinen heute als nötig.