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Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden gibt die teilrevidierte Verordnung zum Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht in die Vernehmlassung. Im Rahmen der Agrarpolitik 2014–2017 sind die Faktoren für die Berechnung der Standardarbeitskräfte SAK dem technischen Fortschritt angepasst worden.
Mit der Neufestlegung dieser Faktoren für die Berechnung der SAK steigt indirekt die Mindestgrenze, welche ein landwirtschaftliches Gewerbe definiert. Die dadurch entstehenden Nachteile für die Landwirtschaft sollen mit der vorliegenden Teilrevision korrigiert werden. Zudem wird angestrebt, den Vollzug des bäuerlichen Bodenrechts soweit möglich zu vereinfachen und zu straffen.