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In den vergangenen Jahren hat die Bundesversammlung verschiedene Gesetzesänderun- gen beschlossen, die im kantonalen Recht umgesetzt werden müssen. Im Vordergrund steht dabei die Umsetzung des indirekten Gegenvorschlags zur Prämien- Entlastungs-Initiative. Dieser verpflichtet die Kantone, mehr Geld für die Prämienverbilligung einzusetzen, um einkommensschwache Haushalte zu entlasten. Laut den Berechnungen des Bundes muss der Kanton Glarus künftig mehr als 8 Millionen Franken zusätzlich an Prä- mienverbilligungen auszahlen. Dafür muss das Prämienverbilligungssystem grundlegend an- gepasst werden. Um die bestmögliche sozialpolitische Wirkung zu erzielen und finanzielle Berechenbarkeit zu gewährleisten, wird die Steuerung der Prämienverbilligung künftig über die vom Landrat mit dem Budget bereitgestellten Mittel erfolgen. Die Ermittlung der An- spruchsberechtigung wird zudem anstatt auf Antrag hin neu automatisch, «von Amtes we- gen», berechnet. Versicherte mit tiefen und mittleren Einkommen gelangen damit ohne das Ausfüllen eines Gesuchs und gemäss ihrem rechtmässigen Anspruch zu ihrer Prämienverbil- ligung. Die Umsetzung des Gegenvorschlags wird dazu führen, dass künftig deutlich mehr Personen eine Prämienverbilligung erhalten als heute. Die durchschnittliche Prämienverbilli- gung für die einzelne Person wird jedoch tiefer ausfallen
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