Partecipa

Stiamo lavorando per rendere possibile l'invio di commenti direttamente online - come individuo o come organizzazione. Le funzioni sono in fase di sviluppo. Saremo lieti di informarti non appena saranno disponibili.

Vuoi rimanere informato?

Fai il loginper aggiungerti alla lista d'attesa.

Fonte
www.gr.ch

La pubblicazione di Demokratis non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione dell'autorità cantonale competente.

In corso
12. novembre 2024 - 16. dicembre 2024

Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen

Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen (Krankenpflegegesetz, KPG; BR 506.000)

Aufgrund der sich stetig verschlechternden finanziellen Lage der öffentlichen Bündner Spitäler ist es aus Sicht der Regierung notwendig, Massnahmen zu ergreifen, um die kurz- oder mittelfristig drohende Insolvenz der betroffenen Spitäler abzuwenden. Denn die dezentrale Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, wie aber auch deren Zentrumsversorgung, ist angesichts dieser finanziellen Entwicklung der öffentlichen Bündner Spitäler bedroht. Mit der geplanten Anpassung des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen (Krankenpflegegesetz, KPG; BR 506.000) soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, welche es der Regierung ermöglichen soll, den öffentlichen Spitälern Überbrückungsdarlehen zu gewähren, um ihnen dadurch wieder eine ausreichende Liquidität zu verschaffen.