Partecipa

Stiamo lavorando per rendere possibile l'invio di commenti direttamente online - come individuo o come organizzazione. Le funzioni sono in fase di sviluppo. Saremo lieti di informarti non appena saranno disponibili.

Vuoi rimanere informato?

Fai il loginper aggiungerti alla lista d'attesa.

Fonte
www.lu.ch

La pubblicazione di Demokratis non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione dell'autorità cantonale competente.

In corso
24. settembre 2025 - 16. gennaio 2026

Künftige Finanzierung der Strasseninfrastruktur und des öffentlichen Verkehrs

Künftige Finanzierung der Strasseninfrastruktur und des öffentlichen Verkehrs, Entwurf eines Gesetzes über eine Neuregelung der Verwendung der zweckgebundenen Einnahmen aus den Verkehrssteuern und der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA)

Die Bevölkerung im Kanton Luzern wächst. Die Wirtschaft entwickelt sich insgesamt erfreulich. Entsprechend wird die Mobilität von Personen und der Transport von Gütern weiter zunehmen. Damit weiterhin eine gute Erreichbarkeit des Kantons Luzern als wichtiger Standortfaktor gewährleistet werden kann, sind die bestehenden Infrastrukturen so effizient wie möglich zu nutzen, gut zu unterhalten, zu erneuern und – wo erforderlich – auszubauen.

Die grössten Aufwendungen in der Mobilität sind die Bereitstellung der Strasseninfrastruktur, die sowohl dem motorisierten Individualverkehr und dem Güterverkehr wie auch dem strassengebundenen öffentlichen Verkehr, dem Veloverkehr und den Fussgängerinnen und Fussgänger dient, sowie die Leistungen im Rahmen des Angebots im öffentlichen Verkehr. Die Ausgaben für die Strasseninfrastruktur übersteigen heute die verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen und werden künftig weiter steigen. Auch bei den Aufwendungen für den öffentlichen Verkehr, die bereits in der Vergangenheit mit erheblichen allgemeinen Staatsmitteln mitfinanziert werden mussten, ist mit weiter steigenden Ausgaben zu rechnen.

Um den steigenden Mittelbedarf langfristig zu sichern und mit Blick auf die schwankenden Entwicklungen auch stabilisieren zu können, ist aus Sicht des Regierungsrates eine Kombination aus einer Anpassung des Teilers zur Verwendung der zweckgebundenen Einnahmen aus den Verkehrssteuern und der LSVA einerseits und der Bereitstellung weiterer Beiträge aus den allgemeinen Staatsmitteln andererseits vorzusehen.

Mit der Ihnen unterbreiteten Vorlage soll jener Teil umgesetzt werden, der eine Anpassung des Verteilschlüssels zur zweckgebundenen Verwendung der Verkehrssteuern und der LSVA auf neu 90 statt 65 Prozent für die Aufwendungen bei der allen Verkehrsarten dienenden Strasseninfrastruktur und auf neu 10 statt 35 Prozent für die öV-Aufwendungen beinhaltet. Diese Reduktion des öV-Anteils an den zweckgebundenen Einnahmen wird vollumfänglich durch zusätzliche allgemeine Staatsmittel kompensiert, wie dies im aktuellen AFP 2026–2029 so bereits vorgesehen. Für die Anpassung des Verteilschlüssels sind Änderungen verschiedener Gesetzesbestimmungen erforderlich.

Ecco come partecipare alla consultazione:

2

Scrivi il tuo parere

Scrivi il tuo parere e invialo all'ente competente. Consulta la pubblicazione originale della consultazione per le istruzioni sulla partecipazione.

La partecipazione a questa consultazione sulla piattaforma Demokratis non è ancora possibile. Stiamo lavorando per permettere la partecipazione diretta a tutte le consultazioni. Per rimanere aggiornato, iscriviti alla nostra newsletter.