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Der Revisionsentwurf der Gastgewerbeverordnung sieht Erleichterungen im Bereich der baulichen Vorschriften, der Toiletten sowie bei den persönlichen Voraussetzungen zur Führung eines Wirtschaftsbetriebes vor.
Mit der Vorlage soll auch die vom Kantonsrat in ein Postulat umgewandelte Motion M 271 Pardini umgesetzt werden. Sie verlangt, dass Unisex-Toilettenanlagen in gastgewerblichen Betrieben künftig zugelassen werden können.