Wie können wir mithilfe von Daten und Steuersystemen die Netze optimieren?
KONTEXT - Zukunftsbild und Hürden
Für ein digitales und automatisiertes Stromnetz 2045 ist es notwendig, dass zentrale und dezentrale Akteure durch offene Daten, klare Regeln und transparente Prozesse verbunden sind. Die Liberalisierung von Messstellen und Daten schafft Raum für Innovation, Wettbewerb und technologische Entwicklung. Ein hohes Mass an Datensicherheit und dynamischer Steuerung bildet die Grundlage für ein flexibles und effizientes Energiesystem. Gegenwärtig hemmen fehlende Planungssicherheit, unvollständige Daten und fehlende Standards die Digitalisierung, führen zu Insellösungen und verhindern die Nutzung des vollen Potenzials.
Ziel der Massnahme:
Fehlende oder falsche Daten sowie fehlende Standards für den Datenaustausch verhindern innovative und ressourcenschonende datenbasierte Bezahlmodelle. Dafür muss zuerst Grundlagenarbeit geleistet werden. Das Zielbild soll klären, wer welche Daten zu welchem Zweck benötigt und wie der Zugriff erfolgt. Dabei wird besonders betrachtet, welche Daten als Open Data öffentlich bereitgestellt werden können, um Transparenz, Innovation und Zusammenarbeit zu fördern.
Beschreibung der Massnahme:
Die relevanten Use-Cases wie Netzplanung, Balancing oder Eigenverbrauchsoptimierung werden beschrieben, einschliesslich der notwendigen Verlaufs- und Stammdaten sowie der verwendeten Schnittstellen, Formate und Kommunikationswege.Es wird geprüft, welche Daten verfügbar sind, beschafft werden können und publiziert werden dürfen (Datenschutz vs. Open Data). Dabei werden Ownership, physischer und digitaler Layer sowie eine Stakeholder-Analyse zur Identifikation unterstützender und hinderlicher Akteure berücksichtigt.
Nächste Schritte
Benedikt Löpfe & Matthias Egli liefern Thomas Reinthaler (mit Fokus Open Data): Sammlung von Use Cases (bis 21.1.26)
Benedikt Löpfe liefert Nicolas Rohner: Sammlung / Übersicht der Stammdaten (bis 21.1.26)
Olivier Stössel: Sammlung / Übersicht der subsidiär vorhandenen Schnittstelle (bis 21.1.26)
Daniel Piazza: Erste Abklärung, ob Interesse bei Parlamentarier:innen national und kantonal (bis 21.1.26)
Nach Workshop vom 28.01.26: Olivier Stössel: bei Interesse seitens Stakeholder: Gründung einer Arbeitsgruppe
Wie können wir die Erneuerbaren, Speicher und Verbraucher sinnvoll in das Netz integrieren?
KONTEXT - Zukunftsbild und Hürden
Für ein flexibles und integriertes Stromnetz 2045 ist es notwendig, dass das Netz selbst zu einem flexiblen Speicher geworden ist, der das Energiesystem effizient unterstützt und die Energiewende intelligent umsetzt. Es wird marktorientiert, flexibel, massgeschneidert sowie demokratisch und dezentral gesteuert. Aktuell nutzt es seine Flexibilität nur unzureichend. Dies aufgrund starrer Regeln, falscher Standards und mangelnder Koordination. Technologische Potenziale bleiben ungenutzt, wirtschaftliche Anreize fördern oft individuelle statt gesamtwirtschaftliche Optimierung, und fehlende Digitalisierung sowie Speicherkapazitäten hemmen ein voll funktionsfähiges, resilient organisiertes Netz.
Ziel der Massnahme:
Mit der Massnahme soll lokale Flexibilität zur gezielten Entlastung der unteren Netzebenen beitragen. Voraussetzung dafür ist, dass ihre Nutzung marktorientiert vergütet wird. Dadurch lassen sich bestehende Kapazitäten besser ausschöpfen und ungenutztes Potenzial effektiv nutzen.
Beschreibung der Massnahme:
Aufbau einer nationalen Plattform für Flexibilität, wo alle Besitzer und Besitzerinnen von Speichern, PV-Anlagen etc. ihre Anlage lokal anbieten können. Verteilnetzbetreiber können über die Plattform lokal Flexibilität zur Netzentlastung einkaufen.
Nächste Schritte
Thomas Marti (VSE) klärt Bedarf und Bereitschaft der Branche bis 31.12.25 ab
Gabriela Suter fragt bezüglich Einschätzung des Bundesrats und Finanzierung beim Bund nach (Wintersession 25)
Gabriela Suter, Léonore Hälg und Pierre-Yves Ledermann klären Learnings aus swissgrid Pilotprojekt via Interpellation und swissgrid ab (Wintersession 25)
Ziel der Massnahme:
Das Stromnetz wird flexibler, wenn Batterien als Teil der Netzinfrastruktur anerkannt werden. So kann Strom lokal gespeichert, Lastspitzen können ausgeglichen und die Netzauslastung verbessert werden – wodurch jede installierte Kilowattstunde Batterie mehr Nutzen bringt. Damit werden die heutige Netzstarre und mangelnde Flexibilität überwunden, die entstehen, weil das Netz bislang ohne eigene Speicher bei Überlastungen oder Einspeisespitzen schnell an seine Grenzen stösst.
Beschreibung der Massnahme:
Die bestehende Stromversorgungsverordnung wird angepasst, damit Batteriespeicher als anrechenbare Netzkomponenten gelten. Das bedeutet:
Netzbatterien als zentrales Element des nationalen Flexibilitätsmarkts, indem sie lokale Speicher- und Ausgleichsfunktion übernehmen.
Sie liefern zudem lokale Flexibilität, welche eine bessere Ausnutzung des bestehenden Netzes ermöglicht.
Netzbetreiber können Batteriespeicher in ihre Netzinvestitionen einrechnen, => Weniger Investitionen in Kupfer oder Transformatoren
Vorsehen, dass Verluste oder Gewinne auf die anrechenbaren Netzkosten aufgeteilt werden (=> Tendenziell eher Gewinne …)
Vor jedem physischen Netzausbau wird geprüft, ob eine Batterie als kosteneffizientere und flexiblere Alternative dienen kann
«Batterie vor Kupfer»-Prinzip.
Nächste Schritte
Thomas Marti sondiert informell bei der Elcom (bis am 28.1.26)
Thomas Marti, Roger Nordmann, Beat Ritler führen ein Kickoff Meeting mit dem VSE durch ( (je nach Rückmeldung elcom, vor oder nach dem 28.1.26)
Thomas Marti macht eine rechtliche Einschätzung der Umsetzbarkeit
Wie können wir netzdienliches, systemdienliches und marktdienliches Verhalten belohnen?
KONTEXT - Zukunftsbild und Hürden
Für ein systemdienliches Stromnetz 2045 ist ein stabiles, engpassfreies und wirtschaftliches System notwendig, in dem Verbrauch und Erzeugung optimal aufeinander abgestimmt sind und sich automatisch an Netzkapazität und Preissignalen orientieren. Photovoltaikanlagen liefern auch morgens und abends Strom, während bestehende und neue Flexibilitäten im Übertragungs- und Verteilnetz gezielt eingesetzt werden. Lokale Energiegemeinschaften nutzen Strom direkt vor Ort, wodurch Netzausbaukosten gesenkt und Verbrauch wie Erzeugung optimiert werden. Aktuell werden jedoch Kostenwahrheit und dynamische Preissignale kaum umgesetzt, Produzenten zahlen keine Netzgebühren, und der enge regulatorische Rahmen verhindert flexible, faire Tarife. Durch die Einführung marktorientierter Anreize, flexibler Tarife und fairer Kostenverteilung kann ein effizientes, resilient organisiertes Stromnetz entstehen.
Ziel der Massnahme:
Mit der Massnahmen sollen Photovoltaikanlagen das Stromnetz direkt entlasten, da sie einen Teil des Bedarfs vor Ort decken. Damit werden Leistungsüberschüsse aus PV-Anlagen adressiert, die zusätzlichen Netzausbau erforderlich machen, wenn sie nicht gezielt gesteuert oder gespeichert werden.
Beschreibung der Massnahme:
In Anlehnung an die Konzepte FlexPV, Top40 & «BFH Modell»:Anpassung EnG Art. 15, evtl. nur StromVGAbnahme- und Vergütungspflicht wird aufgeweicht: Wenn der VNB die zu einspeisen gewünschte Energie nicht abnimmt (aus Gründen der Verhinderung des Netzausbaus) hat er 50% davon gemäss Mindestentschädigung zu entschädigen. Dies sind anrechenbare Netzkosten.
Zur Klärung: Wenn ein PV-Anlagenbetreiber einspeisen möchte und dadurch einen Netzausbau nötig machen würde, kann der Netzbetreiber den Ausbau ablehnen und stattdessen eine Entschädigung bezahlen.
Nächste Schritte
Fabienne Thomas prüft, welche Akzeptanz der Vorschlag bei verschiedenen Schlüssel-Stakeholdern hat bis Ende 2025
Ziel der Massnahme:
Mit der Massnahmen sollen effiziente und wirksame Preissignale identifiziert werden, welche netzdienliches Verhalten unterstützen.
Beschreibung der Massnahme:
Dank einer Netzsimulation sollen die zu erwartenden Effekte verschiedener Anreize abschätzbar werden. Die Studie könnte durch das Parlament beauftragt oder von den Verbänden initiiert werden. Zu klärende Fragen:
Was ist der Effekt verschiedener Anreize auf die lokale Netzleistung?
Gibt es eine Korrelation zwischen Markt- und Netzdienlichkeit? Sind marktdienliche und netzdienliche Anreize deckungsgleich? Reicht die Einführung von marktbasierten Anreizen?
Welche zusätzlichen Anreize sind nötig? Braucht es Anreize bei der Einspeisung?
Was wär der Effekt der vorgeschlagenen Massnahme «Anreize für Zubau und Anreize für Betrieb von PV-Anlagen entkoppeln»
Nächste Schritte
Jan Flückiger holt Branche ab und klärt Bedarf ab (bis Ende 2025)
Prüfen, ob VSE Studie macht oder BFE via Postulat
Ziel der Massnahme:
Mit der Massnahme «Anreize für Zubau PVA von Anreizen für Betrieb entkoppeln» sollen Marktverzerrungen verhindert und ein marktdienlicher PVA-Betrieb ermöglicht werden. Damit wird die Ursache adressiert, dass PVAs bei Negativpreisen einspeisen, weil sei dafür bezahlt werden.
Beschreibung der Massnahme:
Der Zubau von Photovoltaikanlagen (PVA) wird gemäss den strategischen Zielen des Energiegesetzes (EnG) über Kapazitätsbeiträge im Rahmen der Einmalvergütung (EiV) gefördert. Der laufende Betrieb der Anlagen wird ausschliesslich über die Erlöse am Strommarkt, insbesondere über die Spotmarktpreise, vergütet. Die Ausrichtung der Einmalvergütung wird dabei an spezifische Bedingungen – etwa an Kriterien der Netzdienlichkeit oder weitere systemdienliche Anforderungen – geknüpft, um einen marktdienlichen und effizienten Betrieb sicherzustellen.
Wie können wir sicherstellen, dass die Netzinfrastruktur mit dem Ausbau der Erneuerbaren Schritt halten kann?
KONTEXT - Zukunftsbild und Hürden
Für koordiniertes Stromnetz 2045 ist es notwendig, dass es vorausschauend bereit steht, Gesuche schnell bearbeitet werden und Planungsteams effizient arbeiten, sodass Prozesse reibungslos ablaufen und das Thema „Netz“ fest in Politik und Verwaltung verankert ist. Durch flexible Planung und gezielte Investitionen steigt die durchschnittliche Netzauslastung auf 30–40 %, Herausforderungen werden proaktiv bewältigt und ständiges Reagieren entfällt. Ein verbessertes Verständnis zwischen Wirtschaft, Behörden und Bevölkerung sorgt für einen stabilen Netzbetrieb ohne öffentliche Kritik. Aktuell wird die Netzentwicklung durch mangelndes Verständnis, kurze Planungshorizonte und komplexe Verfahren erschwert.
Ziel der Massnahme:
Mit der Massnahmen soll eine intelligente Steuerung in Kombination mit vorausschauender Planung der Netzinfrastruktur ermöglicht werden. Damit soll ein gemeinsames Verständnis und Austausch über Netzinfrastruktur entlang der Szenarien für die Energiewende ermöglicht werden.
Beschreibung der Massnahme:
In Anlehnung an die swissgrid Zielnetzplanung, soll eine bottom-up Planung der Verteilnetze erstellt werden, welche die Planungen auf Gemeinde-, Kanton- und nationaler Ebene sowie Unterschiede zwischen urbanen, agglomerierten und ländlichen Gebieten in Netzplanungen übersetzt. Die Zielnetzplanung soll von den Verteilnetzbetreibern selbst erstellt werden, unterstützt durch klare Vorgaben und Regeln auf Verordnungsebene. Intelligenz und Flexibilität, etwa durch Speicherlösungen, sowie die Integration von Wärmenetzen sollen damit frühzeitig in die Planung einbezogen werden. Die Pläne sollen iterativ und in regelmässiger Kadenz überarbeitet werden, um den sich verändernden Bedingungen gerecht zu werden. Durch einen Wettbewerb der Ideen werden innovative Lösungen gefördert und die effizienteste Netzentwicklung sichergestellt. Voraussetzung dafür ist, dass der Bund klare Annahmen bezüglich Ausbau der Erneuerbaren, Speicher und Elektromobilität publiziert.
Nächste Schritte
Cédric Mooser (BFE) prüft, ob die Voraussetzung “Publikation Annahmen Bund bzgl. Ausbau Erneuerbare, Speicher, Elektromobilität” in den Netzexpress integriert werden kann (bis Ende 2025)
Turhan Demiray (ETHZ) erstellt einen One Pager mit dem Argumentarium - “Warum ist eine Zielverteilnetzplatz notwendig und nützlich?” (bis 1.12.25)
Annalisa Job (VSE) setzt einen Termin für Anfang Dezemebr auf und koordiniert die Zusammenarbeit in der Arbeitsgruppe (bis 7.11.25)
Ziel der Massnahme:
Mit der Massnahmen sollen Zusammenhänge zwischen Ausbau der Erneuerbaren und Netz erklärt und Bevölkerung sensibilisiert werden
Beschreibung der Massnahme:
Eine grossangelegte Kampagne, die möglichst viele Stakeholder einbindet – von Politik und Öffentlichkeit bis hin zu Schulen. Die Kampagne nutzt sowohl klassische Mittel wie Plakate als auch moderne Kanäle wie Videos und Social Media, um die wichtigsten Zusammenhänge und Abwägungen verständlich zu vermitteln. Dabei wird der Schwung aus dem Policy Sprint aufgegriffen und aktiv mit den teilnehmenden Akteuren weitergearbeitet, um Bewusstsein, Akzeptanz und Engagement für die Energiewende nachhaltig zu stärken.
Nächste Schritte
Adrian Reber (VSE) skizziert das Projekt bis am 28.1.26
Adrian Reber (VSE) holt den VSE-Vorstand dazu ab und sichert Allianz (Q1 26)
Allianzpartner vertiefen Konzept nach Entscheid VSE-Vorstand
Wie können wir die Finanzierung und Tragbarkeit künftiger Investitionen sichern?
KONTEXT - Zukunftsbild und Hürden
Für ein gut finanziertes Stromnetz 2045 ist es notwendig, mehr private Investoren einzubeziehen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die Netze müssen aufeinander abgestimmt geplant und gebaut werden, sodass sie effizient genutzt werden können und Chancengleichheit für alle Akteure gewährleistet ist. Gleichzeitig sorgen koordinierte Planung und Investitionen dafür, dass die Versorgungssicherheit erhalten bleibt, Solidarität im System gestärkt wird und Stromnetze jederzeit verfügbar und zuverlässig sind. Das Stromsystem leidet aktuell unter fehlender Transparenz und klarer Kostenverteilung, wodurch Anreize für effizienten Netzbau fehlen. Tarifsysteme wie „Cost-plus“ garantieren Kostendeckung, setzen aber keine Anreize für günstige oder innovative Netze. Zugang privater Investoren ist erschwert, und die Bevölkerung unterstützt den Netzausbau bisher kaum.
Ziel der Massnahme:
Mit der Massnahmen sollen Netzausbau und Netzverstärkung sicher finanziert umgesetzt werden. Damit werden steigende Netzkosten ländlicher Verteilnetzbetreiber sowie der gemeinsame Wille (Verteilnetzbetreiber, Produzenten) zur Umsetzung der Energiewende adressiert.
Beschreibung der Massnahme:
Netzausbau resp. Netzverstärkungen treten hauptsächlich in ländlichen Verteilnetzen auf. Viele grosse Dächer sind auf dem Land. Die Normkosten für Netzverstärkungen sollen durch den Steuerzahler (Bund) finanziert werden. Dafür muss die Netzausschluss-Pflicht geklärt und die Formel für aktuelle Pauschale für Netzverstärkung intelligent geändert werden.
Ziel der Massnahme:
Eine breit abgestützte Finanzierung der Netzentwicklung, die neben Mitteln der öffentlichen Hand auch privates Kapital einbezieht. Damit wird die ‘Sozialisierung’ der WACC Diskussion, während die Kontrolle bei der öffentlichen Hand bleibt.
Beschreibung der Massnahme:
Mit dieser Massnahme sollen Gefässe geschaffen werden, die Kapitalflüsse in die Netzinfrastruktur durch die Verteilnetzbetreiber ermöglichen und gleichzeitig die Skalierung von Investitionen für institutionelle Investoren wie Pensionskassen erleichtern. Optional könnten Bund, Kantone und Gemeinden in diese Strukturen eingebunden werden, um die Finanzierung weiter abzustützen und die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Akteuren zu stärken. So wird sichergestellt, dass notwendige Investitionen in den Netzausbau verlässlich, nachhaltig und breit getragen erfolgen.
Ziel der Massnahme:
Ziel ist, die Gesamtkostenstruktur transparent zu gestalten, um Zielkonflikte zwischen den verschiedenen Akteuren aufzulösen. Eine klare und faire Verteilung der Netzkosten sorgt dafür, dass die Finanzierung des Netzausbaus für alle Beteiligten tragbar bleibt. Damit wird auch die fehlende Transparenz im Gesamtsystem adressiert.
Beschreibung der Massnahme:
Mit der Massnahme soll die Kostenverteilung im gesamten Stromsystem systematisch erhoben und transparent gemacht werden. Dabei sollen sämtliche Kosten- und Finanzflüsse sichtbar gemacht und bestehende Zielkonflikte zwischen verschiedenen Akteuren aufgezeigt werden. Auf dieser Basis können fundierte Lösungen für die Netzkostentragung und -verteilung erarbeitet werden.