Concluse
16. gennaio 2017 - 28. aprile 2017

Nachtrag zum Baugesetz (Mehrwertabgabe)

Der Bundesgesetzgeber verlangt, dass planungsbedingte Bodenmehrwerte angemessen abgeschöpft werden. Das revidierte eidgenössische Raumplanungsgesetz legt fest, dass alle Kantone bis zum 1. Mai 2019 die nötigen kantonalen Rechtsgrundlagen zu schaffen haben.