Fonte
www.sg.ch

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Concluse
13. agosto 2021 - 15. ottobre 2021

IV. Nachtrag zur Verordnung zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Waldgesetzgebung

Veranstaltungen im Wald und in weiteren Lebensräumen von Pflanzen und wildlebenden Tieren sind nach der Waldgesetzgebung oft melde- oder bewilligungspflichtig. Nachdem die aktuelle Verordnung seit mehr als 20 Jahren gilt, soll das Meldeverfahren künftig gegenüber dem Bewilligungsverfahren gestärkt werden.