Fonte
so.ch

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Concluse
2. aprile 2013 - 2. luglio 2013

Teilrevision des Einführungsgesetzes zur eidgenössischen Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzgebung (EG BZG)

Der Bundesrat hat am 30. November 2011 die Revision der Zivilschutzverordnung (ZSV; SR 520.11) beschlossen. Die Änderung trat zusammen mit der vom Bundesparlament beschlossenen Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG; SR 520.1) auf 1. Januar 2012 ohne Übergangsfrist in Kraft. Mit dieser Teilrevision wurden den Kantonen folgende zusätzliche Aufgaben zugewiesen:

– die Festsetzung, Erhebung und Verwaltung der Ersatzbeiträge für Schutzplätze (bisher bei den Gemeinden);

– die Bewilligung von Wiederholungskursen im grenznahen Ausland;

– die Durchführung des Kantonalen Anteils der Kommandantenausbildung;

Diese Neuerungen bedingen eine entsprechende Anpassung des kantonalen Einführungsgesetzes zur eidgenössischen Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetzgebung vom 2. Februar 2005 (EG BZG; BGS 531.1). Im Übrigen werden mit dieser Vorlage weitere Änderungsanliegen zum kantonalen Einführungsgesetz ohne direkten Bezug zu den Neuerungen im Bundesgesetz aufgenommen.