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Concluse
5. luglio 2024 - 4. novembre 2024
Revision Sozialhilfegesetz
Revision Sozialhilfegesetz (Pflegeverhältnisse ab Volljährigkeit / Erhöhung der Plätze von Kleinstbetreuungs- und Pflegeangeboten)
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Revision des Sozialhilfegesetzes sowie des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch in eine externe Vernehmlassung gegeben. Ehemalige Pflegeverhältnisse sollen bei Erreichen der Volljährigkeit bis zum Abschluss der Erstausbildung finanziert werden. Betreuungs- und Pflegeangebote sollen neu bis zu sechs Plätzen durch die Gemeinden bewilligt werden.