Fonte
vernehmlassungen.tg.ch

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Concluse
18. ottobre 2011 - 30. dicembre 2011

Schutz der Gewässer

Die Verfeinerung der Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes in den 1980er- und 1990er-Jahren führte in qualitativer und quantitativer Hinsicht zu einem hohen Gewässerschutzniveau. Die nutzbaren Wasserreserven wurden geschützt, die schäumenden Kloaken von einst sind verschwunden und in den meisten Seen und Flüssen der Schweiz kann wieder bedenkenlos gebadet werden. Zudem werden bei der Nutzung der Wasserkraft, abgesehen von den sogenannten Mirkoverunreinigungen, zumindest bei neuen Anlagen grundsätzlich angemessene Restwassermengen sichergestellt.

Angesichts des dafür notwendigen grossen Personalbedarfs ging der Bund nach der Inkraftsetzung des EG GSchG am 1. Oktober 1997 insbesondere dazu über, die Vorschriften im Bereich der Lageranlagen für wassergefährdende Flüssigkeiten (Tankanlagen) zu vereinfachen und auf mehr Eigenverantwortung zu setzen.

Dabei betrachtete er die Gefahr von Gewässerverunreinigung dank dem hohen technischen Entwicklungsstand, dem Qualitätsbewusstsein in der Tankbranche und dem Umweltbewusstsein bei den Tankanlageninhabern als minimal. Aus Sicht des Bundes kann daher die intensive Betreuung der Tankanlagen durch Bund und Kantone reduziert werden, ohne gleichzeitig das Risiko für die Umwelt in naher Zukunft zu erhöhen.