Fonte
www.ur.ch

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Concluse
1. marzo 2023 - 30. aprile 2023

Änderung der Verordnung über Beiträge des Kantons an die Volksschulen (Schulische Beitragsverordnung, VBV)

Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein wichtiges Vorhaben sowohl des Regierungsrats als auch des Landrats des Kantons Uri. Im Einklang damit steht der neue Artikel 27 des im Jahr 2022 revidierten Gesetzes über Schule und Bildung (Bildungsgesetz); er tritt am 1. August 2023 in Kraft und besagt unter anderem, dass der Kanton die Angebote der Gemeinden bei Tagesstrukturen und Tagesschulen, also bei der schulergänzenden Betreuung, mit Beiträgen unterstützt.

Die Details der finanziellen Unterstützung des Kantons sind in der Verordnung über Beiträge des Kantons an die Volksschulen (Schulische Beitragsverordnung) zu regeln. Die betreffenden Regeln, die der Regierungsrat vorsieht, sind Gegenstand der vorliegenden Vernehmlassung. Im Kern geht es darum, dass der Kanton den Gemeinden für die schulergänzende Betreuung künftig Beiträge in Form von Sockelbeiträgen und Belegungspauschalen leistet. Insgesamt soll der Beitrag des Kantons rund ein Drittel der (Betriebs-)Kosten der Gemeinden decken.

Eine weitere Änderung der Schulischen Beitragsverordnung betrifft die Beratungsangebote für die Volksschule. Künftig soll der Erziehungsrat nebst der Erstberatung durch den Schulpsychologischen Dienst (SPD) auch weitere Beratungsangebote als beitragsberechtigt definieren können.

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