Fonte
www.ur.ch

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Concluse
2. dicembre 2008 - 15. febbraio 2009

Änderung des Schulgesetzes infolge Beitritt des Kantons Uri zu HarmoS

Vernehmlassung zur Änderung des Schulgesetzes infolge Beitritt des Kantons Uri zu HarmoS

Die Volksschule ist eine Aufgabe der Kantone. Diese Zuständigkeitsordnung hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass sich unterschiedliche kantonale Schulsysteme entwickelt haben. Am 21. Mai 2006 haben Volk und Stände sich klar für eine koordinierte Volksschule ausgesprochen. Mit 86 Prozent Ja-Stimmen hiessen sie den neuen Bildungsartikel in der Bundesverfassung gut.

Entscheidend aus Sicht der Volksschule ist vor allem der Absatz 4. Dieser verlangt, dass das Schuleintrittsalter, die Schulpflicht, die Dauer und Ziele der Bildungsstufen und deren Übergänge harmonisiert werden. Kommt auf dem Wege der Koordination keine Einigung zustande, erlässt der Bund die entsprechenden Vorschriften.

Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Interkantonale Vereinbarung erarbeitet, durch welche die geforderte Harmonisierung der Volksschule in der Schweiz erreicht werden soll. Die Plenarversammlung hat am 14. Juni 2007 die interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (Konkordat HarmoS) zuhanden der Ratifizierung durch die Kantone verabschiedet.

Mit dem Konkordat HarmoS erfüllen die Kantone alle Vorgaben von Art. 62 Abs. 4 BV für die obligatorische Schule. So harmonisiert das Konkordat erstmals national Dauer und die wichtigsten Ziele der Bildungsstufen sowie deren Übergänge. Gleichzeitig werden die bisherigen nationalen Lösungen im Schulkonkordat von 1970 bezüglich Schuleintrittsalter und Schulpflicht aktualisiert.

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