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Mit der vorliegenden «Aufgabenteilung und Teilrevision des Finanz- und Lastenausgleichs zwischen dem Kanton und den Gemeinden im Kanton Uri» sollen die Prinzipien des Föderalismus (Subsidiarität, fiskalische Äquivalenz) und die Grundsätze des Finanzausgleichs verbessert werden. Gleichzeitig tragen die Änderungen zur Optimierung der Aufgabenteilung und des Finanzausgleichs zwischen dem Kanton und den Gemeinden bei.