Concluse
31. ottobre 2017 - 31. gennaio 2018

Teilrevision des Gesetzes über die direkten Steuern im Kanton Uri auf den 1. Januar 2019

Teilrevision des Gesetzes über die direkten Steuern im Kanton Uri auf den 1. Januar 2019 (Steuervorlage 2018 - URTax); Vernehmlassungsverfahren

Mit dem Projekt URTax wird kantons- und gemeindeübergreifend eine einheitliche Steuerlösung für einen effizienteren Steuervollzug eingeführt. Diese bildet die Grundlage für die anstehenden Aufgabenverschiebungen und die Optimierung der heutigen Prozessabläufe. Vor diesem Hintergrund soll das Gesetz über die direkten Steuern im Kanton Uri (Steuergesetz) auf den 1. Januar 2019 einer Teilrevision unterzogen werden.

Ziel der Steuervorlage 2018 bildet die Anpassung des Steuergesetzes, an die sich mit der Umsetzung des Projekts URTax ergebenden Neuerungen. Der Regierungsrat will sowohl das Inkasso als auch das Steuererlassverfahren optimieren und gleichzeitig die rechtlichen Grundlagen für den elektronischen Behördenverkehr und für das neue Kostenverrechnungsmodell schaffen. Letzteres soll den Aufgabenverschiebungen und den anstehenden Investitionen angemessen Rechnung tragen. Zusätzlich bietet diese Vorlage die Möglichkeit, zwischenzeitlich geändertes Bundesrecht ins kantonale Recht zu überführen und weitere redaktionelle Änderungen und Präzisierungen im Steuergesetz vorzunehmen.