Fonte
www.ur.ch

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Concluse
1. maggio 2019 - 5. luglio 2019

Vernehmlassung Sozialplan 2020 bis 2023

Die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion erarbeitet in der Regel alle vier Jahre den Sozialplan (Art. 15 Sozialhilfegesetz; RB 20.3421). Dieser bezeichnet jene Beratungs- und Dienstleistungsangebote, die erforderlich sind, um ein umfassendes und fachgerechtes Sozialhilfeangebot bereitzustellen. Der zurzeit gültige Sozialplan läuft Ende 2019 aus.

Momentan laufen die Arbeiten für den neuen Sozialplan - dieser soll für die Jahre 2020 bis 2023 gültig sein. Bevor der Sozialplan definitiv erstellt wird und der Regierungsrat diesen beschliesst, sind die Gemeinden dazu anzuhören.