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Mit dem neuen Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich zwischen dem Kanton und den Urner Gemeinden (FiLaG; RB 3.2131), das per 1. Januar 2008 in Kraft trat, sollte der Anteil an zweckfreien Mitteln, die eine Gemeinde zur Verfügung hat, zulasten der zweckgebundenen Mittel wesentlich erhöht werden. Damit sollte einerseits die Eigenverantwortung der einzelnen Gemeinden gestärkt werden und andererseits ein deutlicher Anreiz für den wirtschaftlichen Umgang mit öffentlichen Mitteln entstehen.