Concluse
21. dicembre 2018 - 10. aprile 2019

Änderung des Datenschutzgesetzes vom 28. September 2000 (DSG; BGS 157.1)

Die Kantone müssen die geänderten europäischen Datenschutzvorgaben in ihre Regelwerke übertragen. Der Kanton Zug passt daher das kantonale Datenschutzgesetz entsprechend an. Das Gesetz regelt die Rechte und Pflichten von Kantons-​ und Gemeindebehörden. Diese werden präzisiert und der Schutz der Daten der betroffenen Personen verstärkt.