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Es besteht seitens der kantonalen Behörden seit längerem die Absicht, die bereits ältere, aus dem Jahre 1991 stammende, und jeweils nur punktuell angepasste Jagdverordnung einer Totalrevision zu unterziehen. Einerseits machte geändertes Bundesrecht eine Anpassung der kantonalen Jagdgesetzgebung notwendig, andererseits sollten gestützt auf zahlreiche Meldungen und Anregungen aus dem Kreise der Jägerschaft wünschenswerte Anliegen aus der Praxis umgesetzt werden.