Concluse
28. settembre 2021 - 21. gennaio 2022

Totalrevision des Gesetzes über soziale Einrichtungen: Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf

Totalrevision des Gesetzes über soziale Einrichtungen (SEG): Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG)

Der Regierungsrat hat die Direktion des Innern ermächtigt, den Entwurf des totalrevidierten Gesetzes über soziale Einrichtungen (neu: Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf; LBBG) in die Vernehmlassung zu schicken. Das aktualisierte Gesetz orientiert sich stärker am individuellen Bedarf von Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf. Die Selbstbestimmung und Gleichstellung von Menschen mit Behinderung werden gestärkt.