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Mit der Totalrevision des Maturitätsanerkennungsreglements (MAR) und der Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) sowie der Verabschiedung des neuen nationalen Rahmenlehrplans hat der Bund und die EDK die Grundlagen für eine schweizweite Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität geschaffen. Die Umsetzung dieser Vorgaben bis spätestens Schuljahr 2029/2030 liegt in der Verantwortung der Kantone.
Im Kanton Zürich wurde die kantonale Umsetzung der neuen Bundesvorgaben im Rahmen des Projekts «WegZH» in einem partizipativen Prozess geprüft und vorbereitet. Aufbauend auf den Erkenntnissen aus dem Vorprojekt «vorwegZH» und aus einer umfangreichen Feedbackschlaufe mit Schulen und bildungsnahen Gremien wurden unter Einbezug des Schulfelds Vorschläge erarbeitet, die nun im Rahmen der Vernehmlassung zur Diskussion gestellt werden. Im Zentrum stehen dabei insbesondere das schulische Angebot, die Grundlagen-, Schwerpunkt- und Ergänzungsfächer, die kantonale Rahmenstundentafel, die Streichung der Maturitätsprofile und weitere Elemente, die die Rahmenbestimmungen für den Schulbetrieb betreffen.
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