Concluse
28. maggio 2014 - 26. settembre 2014

Neuerlass des Gesetzes über die Kantonsspital Winterthur AG

Gesetz über die Kantonsspital Winterthur AG (Neuerlass)

Das Kantonsspital Winterthur (KSW) ist anfangs 2007 in der Form einer selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt aus der Zentralverwaltung ausgelagert worden. Der Kanton als Betreiber eigener Spitäler hat darauf reagiert und die Positionierung seiner Spitäler im neuen Spitalversorgungsumfeld überprüft.

Beim KSW besteht ein Handlungsbedarf sowohl im Bereich der eingeschränkten Handlungsfreiheit des Spitals wie auch bei den teilweise gegenläufigen Rollen und Aufgaben des Kantons. Der Regierungsrat hat deshalb im März 2013 beschlossen, die heutige selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt Kantonsspital Winterthur in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft umzuwandeln, um die Leistungsfähigkeit des Spitals im zunehmend von Wettbewerb geprägten Umfeld langfristig zu sichern und die Rollenkonflikte des Kantons zu bereinigen. An der Spitalversorgung selbst ändert sich durch die Rechtsformänderung des KSW nichts - die notwendigen Spitalbehandlungen im Rahmen der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung werden von rund 25 somatischen Akutspitälern der Zürcher Spitalliste sichergestellt, die einen Leistungsauftrag des Kantons erfüllen.