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Im Februar 1999 hat der Regierungsrat die Verordnung über psychiatrische Gutachten im Strafverfahren erlassen, vorab mit dem Ziel, die Qualität entsprechender gutachterlicher Dienstleistungen für die Strafuntersuchung und den Justizvollzug zu sichern und weiter zu verbessern. Die Umsetzung der Verordnung oblag seither der hierfür eingesetzten, interdisziplinären Fachkommission unter Leitung des Kantonsarztes.
Nach 10 Jahren Praxis hat die Fachkommission eine insgesamt positive Bilanz zur Wirkung der Verordnung ziehen können, unter verschiedenen Gesichtspunkten aber auch Anpassungs- und Ergänzungsbedarf festgestellt. So wurde etwa das der Verordnung zugrundeliegende Gesundheitsgesetz bereits revidiert und die kantonale Strafprozessordnung wird 2011 von einer eidgenössischen StPO abgelöst, was bereits unter formellen Gesichtspunkten Anpassungen erfordert.
Weiter fehlt es an verschiedenen, für das Handeln der Kommission erforderlichen Verfahrensvorgaben. Mit Blick auf die Kriterien zur Berechtigung zur Gutachtenstätigkeit war sodann zu prüfen, ob am System des a.o. Bezirksarztadjunkten für Psychiatrie festzuhalten ist und in welcher Weise die Fähigkeiten der sachverständigen Personen festgestellt und beurteilt werden können.