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Der Kanton zahlt Pro-Kopf-Beiträge an die kommunalen Volksschulen. Diese Beiträge basieren auf den durchschnittlichen Betriebskosten der Schulgemeinden − den sogenannten Normkosten. Um das Wachstum dieser Beiträge besser in den Griff zu bekommen, soll ein Systemwechsel hin zu Standardkosten vorgenommen werden. Damit werden beim Wachstum nur noch diejenigen Faktoren berücksichtigt, welche der Kanton direkt beeinflussen kann. Für den Systemwechsel ist eine Anpassung des Gesetzes über die Volksschulbildung notwendig.
Secondo il diritto vigente, in linea di principio il finanziamento all'interno di un gruppo è soggetto all'imposta preventiva. Questa situazione rappresenta uno svantaggio rispetto alla prassi internazionale e indebolisce il mercato dei capitali del nostro Paese. Si traduce inoltre nel trasferimento all'estero delle attività di finanziamento del gruppo (compresi la creazione di valore aggiunto, di posti di lavoro ecc.). Alla luce di quanto esposto l'Esecutivo propone quale misura realizzabile a breve termine di precisare la modifica dell'ordinanza sull'imposta preventiva (OIPrev) introdotta nel 2010, al fine di rafforzare l'attrattiva della piazza finanziaria svizzera. Una società estera emittente dovrebbe poter trasferire fondi ad una società del gruppo domiciliata in Svizzera al massimo fino a concorrenza dell'ammontare del suo capitale proprio senza che ciò metta in discussione la qualifica dell'articolo 14a capoverso 1 OIPrev.
Mit einer Anpassung des Steuergesetzes muss der Thurgau wie alle Kantone die Unternehmenssteuerreform III (USR III) umsetzen. Mit einer Steuersatzsenkung für Unternehmen soll die Umsetzung nach Ansicht des Regierungsrates attraktiv und einfach erfolgen und zudem die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erhalten. Im Weiteren sollen die voraussichtlichen Nettosteuerausfälle von rund 36 Mio. Franken finanzierbar sein und fair verteilt werden.
Mit der kantonalen Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III wird erstens die kantonale Unternehmensbesteuerung reformiert; zweitens werden Begleitmassnahmen zu Gunsten der Bevölkerung umgesetzt und drittens basiert das Paket auf den in der Bundesreform angelegten Ausgleichsmassnahmen des Bundes an die Kantone.
Die Politischen Gemeinden haben die gesamte Restfinanzierung der ambulanten Kranken- und Hauspflege (Spitex) zu übernehmen. Damit stehen sie dem Wachstum dieser Dienstleistungen kritisch gegenüber, obwohl es aus gesundheitspolitischer und volkswirtschaftlicher Sicht grundsätzlich erwünscht ist. Die einseitig wachsende Belastung droht zudem, das ursprüngliche Verhältnis der Lastenverteilung auf Kanton und Gemeinden in Schieflage zu bringen.
Der Regierungsrat schlägt deshalb vor, die Gemeinden bei ihrem Anteil an der Restfinanzierung der stationären Krankenpflege (Pflegeheime) zu entlasten, wenn ihre Spitex-Ausgaben wachsen oder über dem Durchschnitt liegen. Zudem soll ein tiefer Grundbeitrag pro Spitex-Leistungsstunde an die Gemeinden eingeführt werden, der in den nächsten 14 Jahren im Rahmen der Umsetzung der Pflegeheimplanung kontinuierlich so erhöht werden soll, damit die finanziellen Vor- und Nachteile der Pflegeheimplanung 2030 (Forcierung der Spitex, Bremsung des Pflegebettenwachstums) gleichmässig auf Kanton und Gemeinden verteilt werden.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau will das Angebot des öffentlichen Verkehrs in den kommenden Jahren weiter verbessern. Im ÖV-Konzept 2019 – 2024 sind deshalb Massnahmen formuliert, wie dies erreicht werden soll. Der Hauptteil des Ausbaus wird bereits auf den Fahrplan 2019 realisiert. Dafür hat der Regierungsrat im Finanzplan zusätzlich 7,4 Millionen Franken bereit gestellt. Welche Pläne danach umgesetzt werden können, hängt von Entscheiden des eidgenössischen Parlaments sowie den weiteren Finanzierungsmöglichkeiten ab.
Die Optimierung der Berufsbildungsangebote gehört zu den wichtigen Zielen des Departements Bildung und Kultur (DBK) für die laufende Legislaturperiode. Der Regierungsrat sieht vor, im Rahmen des Projekts „Optimierung des kantonalen Bildungsbereichs (Angebot, Struktur, Steuerung)“ eine Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetzes über die Berufsbildung (EG BBG) umzusetzen, damit sich eigene Bildungsgänge und Angebote von Dritten ergänzen können und der Umfang der Kostentragung durch den Kanton dem übergeordnetem Recht entspricht. Auf diesem Weg kann das Berufsbildungsangebot im Kanton Glarus in Zukunft besser gesteuert und optimiert werden. Die entsprechende Vorlage soll der Landsgemeinde 2017 unterbreitet werden.
Beim vorgeschlagenen Lohnabzugsverfahren haben die Arbeitgebenden vom Lohn ihrer Angestellten einen Abzug vorzunehmen und den abgezogenen Betrag an die Steuerverwaltung abzuliefern. Für die Arbeitgebenden ist der Lohnabzug obligatorisch. Für die Arbeitnehmenden ist er hingegen freiwillig, sie können darauf verzichten oder die Höhe des Abzugs selber bestimmen. Den Lohnabzug ist im Zeitpunkt der Lohnzahlung vorzunehmen und der abgezogene Betrag unverzüglich an die Steuerverwaltung zu überweisen. Die überwiesenen Beträge werden den Arbeitnehmenden jeweils an die Steuern des laufenden Steuerjahres angerechnet.
Il 18 dicembre 2015 l'Assemblea federale ha approvato le basi di diritto per lo scambio automatico di informazioni, tra cui la legge sullo scambio automatico internazionale di informazioni a fini fiscali (LSAI). Diverse disposizioni della LSAI autorizzano il Consiglio federale a disciplinare i dettagli dello scambio automatico di informazioni. L'OSAIn contiene le relative disposizioni di esecuzione e altre disposizioni necessarie all'attuazione dello scambio automatico di informazioni.
Das geltende Tagesbetreuungsgesetz macht einen Unterschied bei der Steuerung und Finanzierung der subventionierten und mitfinanzierten Tagesheime. Bisher können Eltern, die auf einen subventionierten Platz angewiesen sind, das Tagesheim nicht frei wählen und müssen sich den Betreuungsplatz durch die zuständige Vermittlungsstelle vermitteln lassen. Aufgrund der geltenden Regelung profitieren sie von höheren Beiträgen des Kantons oder der Gemeinden. Eltern, die ihr Kind in einem mitfinanzierten Tagesheim betreuen lassen, können keine Vermittlung in Anspruch nehmen und suchen sich den Betreuungsplatz selbst. Aufgrund der geltenden Regelung erhalten sie weniger hohe Beiträge des Kantons oder der Gemeinden. Mit der Totalrevision wird diese unterschiedliche Steuerung und Finanzierung aufgehoben und die bestehende Ungleichbehandlung der Eltern sowie der privaten Leistungserbringer korrigiert.
Mit dieser Gesetzesrevision sollen die gesetzlichen Grundlagen für die in der Praxis bereits bestehende Berechnung der Mehrwertabgabe in speziellen Nutzungszonen geschaffen oder präzisiert werden: Dies betrifft die Industrie- und Gewerbezone („Zone 7“), die Stadt- und Dorfbildschutzzone, das Bahnareal und die Zone für Bauten im öffentlichen Interesse.
Das im Jahr 2012 lancierte Programm Hightech Aargau hat wesentlich dazu beigetragen, die Rahmenbedingungen für die Innovations- und Standortförderung im Kanton Aargau zu verbessern. Die Dienstleistungen stossen auf eine grosse Nachfrage und bringen den Unternehmen einen Mehrwert, wie die externe Zwischenevaluation und die positiven Umfrageergebnisse zeigen. Angesichts der wirtschaftlichen und technologischen Herausforderungen sowie der wachsenden Standortkonkurrenz kommt dem Programm in den kommenden Jahren wirtschaftspolitisch eine noch viel grössere Bedeutung zu als beim Start im Jahr 2012. Will der Kanton Aargau im Standortwettbewerb bestehen, müssen die aktuellen Anstrengungen aufrechterhalten werden. Um den äussert schwierigen finanzpolitischen Rahmenbedingungen des Kantons gerecht zu werden, wird schon vorab auf den ursprünglich vorgesehenen Ausbau in den Jahren 2016 und 2017 verzichtet und damit der Finanzrahmen auf dem reduzierten Niveau des Jahrs 2015 gehalten. Der Anhörungsbericht informiert über den Stand und die wesentlichen Umsetzungsergebnisse des aktuellen Programms Hightech Aargau sowie die Resultate der Zwischenevaluation. Weiter werden das wirtschaftliche und politische Umfeld beleuchtet und die Schwerpunkte und Massnahmen für die Jahre 2018-2022 dargelegt. Der Regierungsrat beabsichtigt, dem Grossen Rat für diese einen Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 28,7 Millionen Franken zu beantragen.
Con il presente rapporto il Consiglio federale propone un decreto federale concernente lo stanziamento di un credito d'impegno di 3970 milioni di franchi per finanziare l'offerta di trasporto del traffico regionale viaggiatori nel periodo compreso tra il 2018 e il 2021. Propone inoltre di modificare un articolo della legge federale del 20 marzo 2009 sul trasporto di viaggiatori (LTV) al fine di sostituire lo strumento del limite di spesa quadriennale con quello del credito d'impegno.
Das Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen (FLG) und dessen Umsetzung wurden einer Evaluation unterzogen. Mit dem vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse präsentiert, der Handlungsbedarf erläutert sowie die Inhalte einer Teilrevision des FLG zur Vernehmlassung unterbereitet.
Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden schickt die Vorlage zur Revision des Immobiliarsachenrechts in die Vernehmlassung. Die Vorlage umfasst Änderungen des EG zum ZGB betreffend die Bestimmungen über das Grundbuch sowie Anpassungen im Steuergesetz, im Baugesetz, im Umwelt- und Gewässerschutzgesetz sowie im Gebührentarif für die Gemeinden.
Basandosi sui risultati di una valutazione esterna, il Consiglio federale ha incaricato il Dipartimento federale dell'economia, della formazione e della ricerca (DEFR) di preparare una riforma delle agevolazioni fiscali in applicazione della politica regionale. Con la riforma vengono abrogate le direttive di applicazione del DEFR per la concessione di agevolazioni fiscali nel quadro della legge federale sulla politica regionale. Le disposizioni di tali direttive, completate da una serie di precisazioni, sono state in parte trasposte nell'avamprogetto di revisione totale dell'ordinanza concernente la concessione di agevolazioni fiscali in applicazione della politica regionale approvato e posto in consultazione dal Consiglio federale il 1° aprile 2015. Altre parti e ulteriori disposizioni di applicazione vengono emanate nella nuova ordinanza dipartimentale.
Am 3. März 2013 hiessen die Stimmberechtigten die von den eidgenössischen Räten am 15. Juni 2012 beschlossene Änderung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz [RPG, SR 700]) mit einem Ja-Anteil von knapp 63 Prozent gut. Einzig der Kanton Wallis lehnte die Vorlage ab. Die Hauptstossrichtung der Vorlage, die Zersiedlung zu stoppen, wurde somit von der Bevölkerung, insbesondere auch jener im Kanton Luzern mit einem Ja-Anteil von über 68 Prozent deutlich befürwortet.
Gemäss den mit der Teilrevision neu eingefügten Regelungen in Artikel 5 Absatz 1bis-1sexies RPG sind künftig Planungsvorteile mit einem Satz von mindestens 20% auszugleichen. Dieser Ausgleich wird bei der Überbauung des Grundstücks oder bei dessen Veräusserung fällig. Der Ertrag ist in erster Linie für Entschädigungen aus Eigentumsbeschränkungen, die durch Rückzonungen begründet sind und Enteignungen gleichkommen, sowie für weitere planerische Massnahmen zu verwenden. Das kantonale Recht hat den Ausgleich so zu gestalten, dass mindestens die Mehrwerte bei neu und dauerhaft einer Bauzone zugewiesenem Boden ausgeglichen werden, und kann Ausnahmen von der Erhebung der Abgabe vorsehen. Die bezahlte Abgabe ist nach den bundesrechtlichen Vorgaben bei der Bemessung der Grundstückgewinnsteuer als Teil der Aufwendungen vom Gewinn in Abzug zu bringen.
Zudem ist bei der Ermittlung des Planungsvorteils der Betrag in Abzug zu bringen, der zur Beschaffung einer landwirtschaftlichen Ersatzbaute zur Selbstbewirtschaftung verwendet wird, sofern die Ersatzbeschaffung innert angemessener Frist erfolgt.
Der Kanton Aargau setzt die Agrarpolitik des Bundes um und gewährt Betrieben, die besondere ökologische Anforderungen erfüllen, finanzielle Abgeltungen. Zu diesen Anforderungen zählen Biodiversitäts- und Landschaftsqualitätsmassnahmen. Die Umsetzung solcher Massnahmen erfolgt im Kanton Aargau unter dem Programmnamen Landwirtschaft – Biodiversität – Landschaft, "Labiola". Zuständig dafür sind die Departemente Finanzen und Ressourcen sowie Bau, Verkehr und Umwelt.
Mit dem Verpflichtungskredit werden die Auszahlungen im Programm "Labiola" für die Jahre 2016–2024 gesichert. Mit dem Anhörungsbericht zur Finanzierung des Programms "Labiola" schlägt der Regierungsrat ein Verpflichtungskredit mit einem Kantonsanteil von 13,5 Millionen Franken vor. Das entspricht 10 % der Gesamtkosten, die restliche Summe wird vom Bund getragen. Für die Gemeinden entstehen keine Kosten. Die Bewilligung dieser Kreditkompetenzsumme liegt in der Zuständigkeit des Grossen Rats und unterliegt dem Ausgabenreferendum. Gemäss § 66 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Aargau ist vor dem Beschluss eine Anhörung durchzuführen.
Il pacchetto contiene un disegno di un decreto federale che stanzia mezzi finanziari a favore dell'agricoltura per gli anni 2018-2021 e una descrizione delle modifiche previste a livello di ordinanza.
Il regolamento (UE) n. 515/2014 istituisce il Fondo per la sicurezza interna nei settori della protezione delle frontiere e della politica dei visti (ISF-Frontiere) per il periodo 2014-2020. Trattasi di un fondo di solidarietà che permette di sostenere finanziariamente in particolare gli Stati membri che devono assumersi durevolmente oneri rilevanti per i controlli alle frontiere esterne dello spazio Schengen, a causa dell'estensione delle loro frontiere marittime e/o terrestri nonché della presenza di importanti aeroporti internazionali sul loro territorio. Con il Fondo ci si propone di assicurare controlli efficaci e quindi di migliorare la protezione delle frontiere esterne e di contenere le entrate illegali, ma anche di agevolare e accelerare l'entrata nello spazio Schengen delle persone autorizzate a valicare le frontiere esterne. Il Fondo per la sicurezza interna succede al Fondo per le frontiere esterne, scaduto a fine 2013, cui la Svizzera è stata associata dal 2009.
L'importo totale delle risorse messe a disposizione dell'ISF-Frontiere ammonta a 2,760 miliardi di euro. Il contributo della Svizzera ammonta a ca. 17,6 milioni di franchi l'anno. La Svizzera potrà finanziare, tramite il Fondo, provvedimenti nazionali per ca. 20 milioni di euro complessivamente. Sono previsti per esempio investimenti in infrastrutture presso i valichi di frontiera. Entrano in linea di conto anche progetti IT inerenti al Sistema d'informazione Schengen SIS II. Per disciplinare i propri diritti e obblighi connessi con la partecipazione all'ISF-Frontiere, la Svizzera stipulerà con l'UE un pertinente accordo aggiuntivo. La partecipazione svizzera al Fondo prenderà inizio verosimilmente nel 2019.
Nel quadro della prevista modifica dell'ordinanza del 7 dicembre 2014 sull'energia (OEn) si prospettano diversi adeguamenti. Questi ultimi derivano dalle esperienze attuali, ma anche da precedenti adeguamenti dell'OEn e della normativa sul CO2. Sono interessati i settori qui di seguito elencati: Precisazione dell'etichettatura dell'elettricità, contributi globali per l'impiego dell'energia e il recupero del calore residuo, costi di esecuzione dei Cantoni, procedura in caso di indennizzo per le misure di risanamento concernenti centrali idroelettriche, apparecchi, prodotti da costruzione et indicazioni del consumo di energia ed etichettatura di veicoli.
La modifica di legge accorda alla Confederazione la possibilità di promuovere ulteriormente la conciliabilità tra famiglia e lavoro con due nuovi tipi di aiuti finanziari per una durata di cinque anni. I nuovi aiuti finanziari saranno concessi da un lato per l'aumento dei sussidi cantonali e comunali destinati alla custodia di bambini complementare alla famiglia e dall'altro per progetti volti ad adeguare maggiormente tale offerta ai bisogni dei genitori.
Con il presente messaggio il Consiglio federale propone un limite di spesa per il finanziamento dell'esercizio e del mantenimento della qualità dell'infrastruttura ferroviaria negli anni 2017-2020 per un importo di 13 232 milioni di franchi. Parallelamente fissa gli obiettivi per l'esercizio, il mantenimento e lo sviluppo tecnico dell'intera infrastruttura ferroviaria in Svizzera. Inoltre, informa per la prima volta e in modo approfondito sullo stato degli impianti, la sollecitazione e il grado di utilizzo dell'infrastruttura ferroviaria.
Zum Entwurf des neuen Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG) fand von Ende September 2014 bis Anfang Januar 2015 die Vernehmlassung statt. Während der Vernehmlassungsfrist fanden drei Orientierungsveranstaltungen statt, an welchen der Inhalt der Gesetzesvorlage vorgestellt wurde. Über die Ergebnisse der Vernehmlassung wurde mit Medienmitteilung vom 25. März 2015 orientiert. Am 22. September 2015 hat der Regierungsrat die definitive Botschaft zum FHGG verabschiedet.
Gemäss FHGG hat der Regierungsrat eine Vollzugsverordnung zu erlassen. Zudem enthält es weitere Delegationsnormen an den Regierungsrat. Mit dem Entwurf zum Erlass der neuen Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) kommen wir diesem Auftrag nach.
Da die Gemeinden die Adressaten dieser Verordnung sind und aufgrund der Wichtigkeit der Regelungen auf Verordnungsstufe wird der Entwurf ebenfalls in die Vernehmlassung gegeben. Aus zeitlichen Gründen muss der Verordnungsentwurf vor der parlamentarischen Beratung in die Vernehmlassung gegeben werden. Nur so können zeitgerecht die notwendigen Grundlagen bereitgestellt werden, damit einerseits der Verband Luzerner Gemeinden in der zweiten Hälfte 2016 eine Mustervorlage für die angepassten Gemeindeordnungen erstellen und andererseits in der Folge die Gemeinden genügend Zeit haben, um ihre eigenen Gemeindeordnungen anzupassen.