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Indagine conoscitiva inerente all'ordinanza sull'obbligo di dichiarazione e sulla verifica delle qualifiche professionali dei prestatori di servizi in professioni regolamentate. Il 14 dicembre 2012 l'Assemblea federale ha approvato il decreto federale che approva la decisione n. 2/2011 del Comitato misto UE-Svizzera istituito dall'Accordo sulla libera circolazione delle persone. Allo stesso tempo è stata adottata la legge federale sull'obbligo di dichiarazione e sulla verifica delle qualifiche professionali dei prestatori di servizi in professioni regolamentate (LDPS). Dall'estate del 2012 un gruppo di esperti ha elaborato un progetto di ordinanza relativa a detta legge, accompagnato da un rapporto esplicativo. Il gruppo di esperti, sotto l'egida dell'Ufficio federale della formazione professionale e della tecnologia (UFFT - Segreteria di Stato per la formazione, la ricerca e l'innovazione SEFRI dal 1° gennaio 2013), era costituito da rappresentanti della Conferenza dei governi cantonali (CdC), della Conferenza svizzera delle direttrici e dei direttori cantonali della sanità (CDS), della Conferenza svizzera dei direttori cantonali della pubblica educazione (CDPE) e dell'Ufficio federale di giustizia (UFG).
Die Gemeinde Obersiggenthal hat ihre Nutzungsplanung einer Gesamtrevision unterzogen. Neben weiteren Planungsmassnahmen sind verschiedene Einzonungen vorgesehen. Diese erfordern eine Richtplananpassung im Hinblick auf das Siedlungsgebiet. Die Vergrösserung des Siedlungsgebiets beansprucht mehr als 3 Hektaren Fruchtfolgeflächen, sodass der Richtplan auch im Hinblick auf die Fruchtfolgeflächen angepasst werden muss.
Das Geschäftsverkehrsgesetz (Gesetz über die Organisation des Grossen Rates und über den Verkehr zwischen dem Grossen Rat, dem Regierungsrat und der Justizleitung vom 19. Juni 1990) muss aufgrund von verschiedenen parlamentarischen Vorstössen revidiert werden. Vorgesehen ist, das System der parlamentarischen Vorstösse neu zu konzipieren und dabei das Instrument der Motion umfassender als bisher auszugestalten.
Auf den parlamentarischen Auftrag soll verzichtet werden. Zudem werden die Möglichkeiten der parlamentarischen Einflussnahme bei Konkordaten ausgebaut. Weitere Änderungen werden vorgeschlagen im Bereich der parlamentarischen Kommissionen und der Fraktionen.
La revisione parziale si preocupa di due punti principali: deposito doganale e sicurezza. I depositi doganali continueranno ad esistere. In futuro non sarà però più possibile imporre merci svizzere all'esportazione e in seguito immagazzinarle ancora in un deposito doganale in Svizzera. In materia di sicurezza è previsto, da un lato, di disciplinare in modo più chiaro le competenze dell'Amministrazione federale delle dogane in fatto di compiti che i Cantoni le delegano e, dall'altro, di abrogare nel decreto federale relativo a Schengen la disposizione che prevede un effettivo minimo del Corpo delle guardie di confine.
Der vorliegende Entwurf einer Teilrevision des Baugesetzes sieht eine Änderung der Zuständigkeit für die Erteilung von Baubewilligungen vor. Wenn der Grosse Rat ein Vorhaben in einem kantonalen Nutzungsplan festgelegt hat, soll künftig der Kanton dafür die Baubewilligung erteilen.
Die betroffenen Gemeinden können sich im Nutzungsplanverfahren zur Planung und im öffentlichen Auflageverfahren zum Bauvorhaben äussern und einen Entscheid des Kantons beim Verwaltungsgericht anfechten, wenn sie mit dem Vorhaben nicht einverstanden sind. Der Entwurf enthält ferner Verfahrensbestimmungen, die - entsprechend der politischen Bedeutung solcher Vorhaben - eine rasche Realisierung ermöglichen, ohne den Rechtsschutz uneffektiv zu machen. Mit der vorliegenden Revision werden zudem geringfügige Präzisierungen und Korrekturen von Bestimmungen vorgenommen, die missverständlich sein können.
Am 17. Juni 2012 haben die Stimmbürgerinnen und -bürger des Kantons Zürich die Volksinitiative zum Erhalt der landwirtschaftlich und ökologisch wertvollen Flächen (Kulturlandinitiative) mit 54,5 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Die Volksinitiative verlangt, dass die wertvollen Landwirtschaftsflächen mit den Bodennutzungseignungsklassen 1 bis 6 und die Flächen von besonderer ökologischer Bedeutung durch den Kanton wirksam geschützt werden und in ihrem Bestand und in ihrer Qualität erhalten bleiben. Davon ausgenommen sind die zum Zeitpunkt der Annahme der Initiative rechtskräftig der Bauzone zugewiesenen Flächen.
Angestrebt wird der Erhalt von genügend Kulturland, um mittels einer regionalen landwirtschaftlichen Produktion einen möglichst hohen Selbstversorgungsgrad zu erreichen. Wird eine Initiative in der Form der allgemeinen Anregung von den Stimmberechtigten angenommen, so arbeitet nach Massgabe von § 138 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) der Regierungsrat innert eines Jahres nach der Volksabstimmung eine Umsetzungsvorlage aus. Die Schlussabstimmung des Kantonsrates über die Umsetzungsvorlage hat sodann innert zwei Jahren nach der Volksabstimmung zu erfolgen (§ 138 Abs. 2 GPR).
Der Regierungsrat hat mit Beschluss vom 22. Januar 2013 die Totalrevision der Verordnung über die Pensionskasse Uri (PKV) und der Verordnung über die Vorsorge für die Mitglieder des Regierungsrates (VVR) zur Vernehmlassung freigegeben. Die Pensionskasse Uri (PK Uri) wurde damit beauftragt, das Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben haben öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen bis spätestens am 1. Januar 2014 institutionelle Anpassungen vorzunehmen. Im Wesentlichen sollen die Vorsorgeeinrichtungen rechtlich, organisatorisch und finanziell aus der Verwaltungsstruktur herausgelöst und verselbständigt werden, was zu einer Angleichung an die privatrechtlichen Vorsorgeinstitutionen führt.
Die Pensionskasse Uri (PK Uri) hat vor allem bezüglich der Kompetenzausscheidung zwischen dem Landrat und der Kassenkommission Handlungsbedarf. Oberstes Organ der PK Uri ist zukünftig zwingend die Kassenkommission und nicht mehr der für die Revision der Verordnung über die PK Uri bis anhin zuständige Landrat. Bezüglich der organisatorischen Kompetenzregelung gibt es somit aus Sicht des Gesetzgebers (Landrat) drei mögliche Beschlussfassungsvarianten.
Der Regierungsrat schlägt die Variante "Beschluss über Grundlagen der Finanzierung der Vorsorgeeinrichtung" vor, so dass der Landrat weiterhin die Kontrolle über die finanziellen Verpflichtungen im Bereich BVG bei den öffentlichen Institutionen im Kanton Uri ausüben kann. Die vom Bund vorgegebene Aufgabenteilung sieht demnach vor, dass die Leistungsseite in dieser Konstellation neu durch die Kassenkommission in einem Reglement festgelegt wird. Die Kassenkommission muss dabei sicherstellen, dass nur Leistungen ausgerichtet werden, die mit dem Finanzierungsbeschluss in Einklang stehen. Die Kassenkommission ist künftig abschliessend für das finanzielle Gleichgewicht verantwortlich.
Sulla base delle esperienze raccolte nei primi 12 anni dall'introduzione della tassa sul traffico pesante, le attuali modifiche dell'OTTP permettono di realizzare, tra l'altro, adeguamenti tecnici. Sono inoltre previste misure nell'ambito della lotta contro gli abusi.
Il progetto mira da una parte a consolidare, dall'altra parte a sviluppare la normativa federale sugli atti pubblici.
Con la legge federale sulla registrazione delle malattie tumorali si intende disciplinare a livello svizzero la registrazione uniforme di tumori nel rispetto dei diritti della personalità dei pazienti. I registri cantonali e regionali già esistenti devono servire da modello per il progetto di registrazione a livello nazionale. Con le basi legali per tale registrazione s'intende inoltre porre le condizioni per promuovere la registrazione di altre malattie molto diffuse o maligne non trasmissibili (p. es. disturbi cardiovascolatori, diabete).
Per attuare integralmente le modifiche urgenti della legge sull'asilo adottate dal Parlamento a fine settembre 2012, occorre adeguare le relative ordinanze. È inoltre necessaria una nuova ordinanza sulle fasi di test in vista del previsto riassetto del settore dell'asilo.
Concerne, da un lato, l'autorizzazione dei neuropsicologi in qualità di fornitori di prestazioni ai sensi della legge federale sull'assicurazione malattie (LAMal) e, dall'altro, l'adeguamento delle condizioni di autorizzazione per il laboratorio di gabinetto medico.
Il avamprogetto prevede la modifica dell'articolo 21 capoverso 1 della legge federale sugli acquisti pubblici (LAPub). Quest'ultimo fissa i criteri d'aggiudicazione che vanno tenuti in considerazione nell'attribuzione di appalti pubblici. In adempimento dell'iniziativa parlamentare 03.445 (La formazione di apprendisti come criterio per l'aggiudicazione di appalti pubblici), la Commissione dell'economia e dei tributi del Consiglio nazionale propone di inserire fra questi criteri anche quello della formazione di apprendisti nell'ambito della formazione professionale di base.
Con la normativa «Foreign Account Tax Compliance Act» (FATCA), gli Stati Uniti intendono tassare tutti i conti detenuti all'estero da persone assoggettate illimitatamente all'obbligo fiscale negli USA. La Svizzera e gli Stati Uniti hanno parafato in Svizzera un Accordo per l'applicazione agevolata della normativa FATCA. Alcuni obblighi definiti nell'Accordo devono essere trasposti in una legge federale.
Il Dipartimento federale dell'interno (DFI) avvia un'indagine conoscitiva sulle seguente ordinanze: Ordinanza sulle derrate alimentari e gli oggetti d'uso; ordinanza sulle sostanze estranee e sui componenti; ordinanza sui requisiti igienici; ordinanza sulla caratterizzazione e la pubblicità delle derrate alimentari; ordinanza sugli additivi; ordinanza sulle sorte di zuccheri, le derrate alimentari dolci e i prodotti di cacao; ordinanza concernente l'acqua potabile, l'acqua sorgiva e l'acqua minerale; ordinanza sugli alimenti speciali; ordinanza concernente l'olio e il grasso commestibili nonché i prodotti da essi ottenuti; ordinanza sulle derrate alimentari di origine animale; ordinanza sulle bevande alcoliche; ordinanza sulle bevande analcoliche; ordinanza sull'aggiunta di sostanze essenziali o fisiologicamente utili a derrate alimentari; ordinanza sugli oggetti che vengono a contatto con il corpo umano. Con la revisione s'intende adeguare la legislazione allo stato più recente della scienza e della tecnica, mantenere l'equivalenza con il diritto europeo ed evitare di introdurre ostacoli al commercio.
Die Gemeinde Wohlen hat ihre kommunale Nutzungsplanung einer Teilrevision unterzogen. Die dabei geplanten Bauzonenerweiterungen sollen zeitlich gestaffelt in zwei Paketen erfolgen. Das erste Paket umfasst eine Gesamtfläche von insgesamt 14,5 ha, die im Rahmen der laufenden Teilrevision eingezont werden sollen.
Das zweite Paket beinhaltet ein zusammenhängendes Gebiet von 14 ha, dessen Einzonung später vorgesehen ist. Diese Neueinzonungen erfordern vorgängig die Anpassung des Richtplans im Hinblick auf das Siedlungsgebiet und die entsprechende Reduktion der Fruchtfolgeflächen. Es ist vorgesehen, das Gebiet des ersten Pakets festzusetzen und dasjenige des zweiten Pakets vorerst als Zwischenergebnis aufzunehmen.
La vigente legge del 18 giugno 2004 sulle pubblicazioni ufficiali viene adeguata, mediante una revisione parziale, all'evoluzione tecnica e sociale. La principale modifica consiste nel fatto che la versione determinante dei testi non è più la versione cartacea, ma quella elettronica. Contemporaneamente sono proposti alle cittadine ed ai cittadini anche miglioramenti concernenti l'accesso ai testi legali. È pure prevista la modifica di disposizioni puntuali alla luce dell'esperienza maturata negli ultimi anni.
Mit dem kantonalen Richtplan werden die auf den Raum wirksamen Tätigkeiten der Bevölkerung, des Staats und der Wirtschaft aufeinander abgestimmt und langfristig gesteuert. Mit der Anpassung oder Nicht-Anpassung des Richtplans wird ein grundsätzlicher Entscheid gefällt. Die Konkretisierung erfolgt stufengerecht, im vorliegenden Fall bei der Anpassung der kommunalen Nutzungsplanung.
Gemäss der kantonalen Erhebung zum Stand der Erschliessung sind in Baden die Wohn- und Mischzonen zu 96 % überbaut. Auf die kantonale Bevölkerungsprognose für 2035 bezogen, entsteht in Baden ein Nachfrageüberschuss von mehr als 2'000 Personen. Aus kantonaler Sicht ist es von grosser Bedeutung, entsprechend den Vorgaben des Raumkonzepts Aargau in diesem urbanen, gut erschlossenen Raum über ein genügendes Angebot zu verfügen.
Mit dem kantonalen Richtplan werden die auf den Raum wirksamen Tätigkeiten der Bevölkerung, des Staats und der Wirtschaft aufeinander abgestimmt und langfristig gesteuert. Mit der Anpassung oder Nicht-Anpassung des Richtplans wird ein grundsätzlicher Entscheid gefällt. Die Konkretisierung erfolgt stufengerecht, im vorliegenden Fall mit der Anpassung der kommunalen Nutzungsplanung.
Die Gemeinde Würenlos plant verschiedene Bauten und Anlagen im Gebiet "Tägerhard". Dabei ist ein wichtiges Ziel der Gemeinde, auf dem Areal der ehemaligen Kiesgrube im Westen der Gewerbezone "Tägerhard" zwei Fussballplätze, einen Reitplatz und die erforderlichen Hochbauten für die beiden Sportplätze zu erstellen. Diese drei Nutzungsänderungen erfordern eine Teilrevision des Bauzonen- und des Kulturlandplans.
Der Handlungsbedarf im Aargau wird in Kapitel "S 4.1 Halteplätze für Fahrende" des kantonalen Richtplans aufgezeigt. Dennoch entspricht das Angebot an Halteplätzen auch im Kanton Aargau noch nicht dem Bedarf. Mit der vorliegenden Anpassung des Richtplans, beziehungsweise mit der Festsetzung von Vorhaben, die bisher als Vororientierungen eingestuft sind, soll deshalb die Realisierung weiterer Halteplätze in die Wege geleitet werden.
Demgegenüber ist es bisher nicht gelungen, neue Plätze festzulegen und zu erstellen. Behörden und Bevölkerung in den Gemeinden ohne solche Plätze stehen dieser Aufgabe sehr kritisch gegenüber. Mit der Vernehmlassung und Anhörung/Mitwirkung zur vorliegenden Richtplananpassung soll nun für zwei neue Plätze die Haltung der Bevölkerung und der Behörden in den möglichen Standortgemeinden in Erfahrung gebracht werden.
Mit der Anpassung oder Nicht-Anpassung des Richtplans wird ein grundsätzlicher Entscheid gefällt. Der eigentliche Betrieb eines Platzes wird mit einer Betriebsvereinbarung und einer Platzordnung geregelt, welche von der Gemeinde, dem Kanton und der Radgenossenschaft der Landstrasse (als Vertretung der Schweizer Fahrenden) gemeinsam erarbeitet und unterschrieben werden.
Sämtlicher West-Ost-Verkehr auf dem Kantonsstrassennetz in und um Aarau wird heute gezwungenermassen über den Aarauer Kreuzplatz geführt. Da in den Spitzenzeiten die Leistungsgrenze an diesem Knoten überschritten ist, nutzen Fahrzeuglenkende vermehrt Ausweichrouten. So werden das Telli-Quartier in Aarau und das Gemeindegebiet von Buchs durch Ausweichverkehr unnötig belastet. Als zusätzliche West-Ost-Verbindung kann die Verbindungsspange Buchs Nord auch die Aarauer Bahnhofstrasse von Teilen des Durchgangsverkehrs entlasten.
Die neue zweispurige Kantonsstrasse von ca. 500 Metern Länge verbindet die Industriestrasse (Aarau - Buchs) und die Neubuchsstrasse (Buchs). Sie beginnt im Gebiet Amsleracher mit einem neuen Kreisel an der Industriestrasse, der von der WSB durchquert wird. Anschliessend folgt sie dem Weierweg nach Norden und führt dann parallel zu den SBB-Gleisen nach Osten. Die Anbindung an die Neubuchsstrasse erfolgt mit einem weiteren Kreisel.
Die Gesamtprojektkosten sind auf 11,3 Millionen Franken veranschlagt (Preisbasis 2012). Daran beteiligen sich die Stadt Aarau mit einem Interessenbeitrag und die Standortgemeinde Buchs mit einem Beitrag gemäss Kantonsstrassendekret von zusammen 6,2 Millionen Franken. Auf den Kanton entfallen 5,1 Millionen Franken. Für die Verbindungsspange Buchs Nord wurde beim Bund die Mitfinanzierung aus dem Agglomerationsprogramm der zweiten Generation als A-Projekt beantragt. Der Beitrag des Bundes steht zurzeit noch nicht fest, deshalb kann er in den anstehenden Finanzierungsbeschlüssen nicht einbezogen werden.
Die Gemeinde Buchs hat die Verbindungsspange projektiert und in einem ersten Schritt den Erschliessungsplan "Verbindungsspange Buchs-Nord" erstellt. Basierend darauf liess sie das Bauprojekt ausarbeiten. Nach der öffentlichen Auflage und der Behandlung von vier Einwendungen erteilte der Gemeinderat Buchs am 14. Mai 2012 dem überarbeiteten Projekt die Baubewilligung. Die Interessen für die Verbindungsspange auf Gemeindegebiet von Buchs liegen jedoch primär bei der Stadt Aarau und beim Kanton. Deshalb hat die Gemeinde Buchs die Federführung im Projekt an den Kanton übergeben.
Das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) ist am 1. Oktober 2008 in Kraft getreten. Gemäss IDG benötigt das Bearbeiten und Bekanntgeben von besonderen Personendaten eine Regelung in einem formellen Gesetz. Für die Schaffung dieser gesetzlichen Grundlage sieht das IDG eine Frist von fünf Jahren vor.
Mit dem vorliegenden Entwurf sollen die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für den gesamten Bildungsbereich geschaffen werden. Dabei wurde im Wesentlichen die geltende Praxis nach den Vorgaben des IDG verankert. Vorgesehen ist neu auch eine Regelung zur Nutzung einer externen Datenbank zur Plagiatserkennung auf allen Bildungsstufen.
Das heutige Ruhetagsgesetz stammt von 1964 und regelt die an Sonn- und Feiertagen zulässigen Tätigkeiten. Als Querschnittserlass findet es sowohl für private wie auch für wirtschaftliche Tätigkeiten Anwendung. Das Ruhetagsgesetz ist im Rahmen des Projektes „Neues Volkswirtschaftsgesetz“ analysiert worden. Die Analyse hat ergeben, dass das heutige Ruhetagsgesetz einer Überarbeitung bedarf. Der Erlass ist beinahe 50 Jahre alt und sowohl inhaltlich als auch im Bezug auf das übergeordnete Bundesrecht und das sonstige kantonale Recht nicht mehr aktuell.
Entgegen der ursprünglichen Absicht, das Ruhetagsgesetz ebenfalls in das „neue (Volks-)Wirtschaftsgesetz“ zu integrieren, hat sich im Verlaufe des Projektes jedoch gezeigt, dass diese Idee nicht überzeugend ist. Die Revision des Ruhetagsgesetzes ist deshalb als eigenständiges Reformprojekt neben dem Projekt Wirtschaftsgesetz bearbeitet worden und wird in einer separaten Vorlage vorgelegt. Dies vor allem, weil das Ruhetagsgesetz neben wirtschaftsrelevanten Bereichen auch Regelungen für Privatpersonen beinhaltet, z. B. Rasenmähen an Sonntagen.
Im neuen Wirtschaftsgesetz werden, mit Ausnahme des Gesetzes über die öffentlichen Ruhetage, sämtliche wirtschaftsrelevanten Bereiche in einer einzigen Vorlage zusammengefasst. In der Regel werden die heutigen Bestimmungen ohne materielle Änderungen in das neue Gesetz überführt. Wo sich solche aufgrund von Änderungen des Bundesrechts, parlamentarischen Vorstössen oder gesellschaftlichen Veränderungen aufdrängen, werden neue Regelungen vorgeschlagen. Gleichzeitig wird versucht, den administrativen Aufwand zu verringern und überholte Bestimmungen aufzuheben.
Gesetzliches Neuland stellen die Bestimmungen zur Sexarbeit dar. Aufgrund der zunehmenden öffentlichen Forderung, in diesem Bereich gesetzliche Eckpfeiler zu setzen, sowie in Anlehnung an entsprechende gesetzgeberische Aktivitäten in anderen Kantonen, insbesondere im Kanton Bern, schlägt der Regierungsrat nun Bestimmungen zur Sexarbeit vor.
Eine weitere rechtliche Änderung liegt beim Bewilligungswesen für gastwirtschaftliche Tätigkeiten. Neu sollen diese an das Vorliegen einer entsprechenden Baubewilligung gekoppelt werden. Damit sollen die Anliegen des Raumplanungs- und Baurechts sowie des Umwelt- und Lärmschutzrechtes berücksichtigt und Doppelspurigkeiten im Bewilligungsverfahren vermieden werden. Die maximal zulässigen Öffnungszeiten der Gastwirtschaftsbetriebe werden vereinfacht.
An Freitagen und Samstagen wird die Polizeistunde auf 2 Uhr hinausgeschoben. An den übrigen Tagen muss generell um 00.30 Uhr geschlossen werden. Individuelle Verlängerungen und Freinachtbewilligungen gibt es nicht mehr. Die Gemeinden können aber im Rahmen der Baubewilligung verlängerte oder verkürzte Öffnungszeiten festlegen. Für die Bewilligung von Anlässen schlägt der Regierungsrat vor, diese inskünftig durch die Gemeinden vornehmen zu lassen. Ebenfalls wird die Förderung des Tourismus neu im Gesetz verankert.
Entgegen der ursprünglichen Absicht konnte das Gesetz über die öffentlichen Ruhetage nicht ins neue Wirtschaftsgesetz integriert werden. Das Ruhetagsgesetz wird in einer separaten Vorlage total revidiert. Es beinhaltet Bestimmungen, die nicht nur wirtschaftliche Tätigkeiten betreffen, sondern für die gesamte Bevölkerung relevant sind.