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Der Regierungsrat hat, basierend auf §13 des Umweltschutzgesetzes, der eine Zielvorgabe zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs 10% enthält, die bisherige Basler Verkehrspolitik überprüft. Mit dem Entwurf eines verkehrspolitischen Leitbildes und des zugehörigen Massnahmenplans stellt der Regierungsrat die Weichen für die künftige Ausrichtung der Verkehrsplanung im Kanton.
Adeguamento di ordinanze in base alle nuove disposizioni legali e al fine dell'applicazione della politica agricola 2014-2017 (OPD, ordinanza DOP/IGP, ordinanza sull'agricoltura biologica, OIAgr e OSL).
Die Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes verpflichtet die Kantone, entlang der oberirdischen Gewässer Gewässerräume auszuscheiden und setzt ihnen eine Frist bis Ende 2018. Solange dies nicht erfolgt ist, gelten Übergangsbestimmungen des Bundes, die das Bauen auf sehr breiten Uferstreifen stark einschränken.
Der Regierungsrat möchte die Ausscheidung des Gewässerraums mit einer Teilrevision des Baugesetzes regeln. Diese sieht die Umsetzung in zwei Schritten vor: 1. Für standardisierte Fälle legt das Baugesetz (§ 127) die Breite der Uferstreifen fest. In den übrigen Fällen (für mittelgrosse Fliessgewässer) erstellt der Regierungsrat eine behördenverbindliche Gewässerraumkarte (Fachkarte). 2. Die eigentumsverbindliche Umsetzung erfolgt im Nutzungsplanverfahren oder im Rahmen von Wasserbauprojekten.
Das Kantonale Schutz- und Nutzungskonzept (SNEE) sieht im Bereich der Wasserkraft grundsätzlich vor, Gewässer mit einem hohen energiewirtschaftlichen Potenzial zu nutzen. Im Gegenzug sollen Gewässer mit einem hohen landschaftlichen oder ökologischen Wert ungenutzt bleiben, wozu im Gebiet Uri Mitte insbesondere der Chärstelenbach und der Oberlauf des Fellibachs gehören. Diesbezüglich hat der Regierungsrat am 25. Oktober 2013 Schutzmassnahmen über natürliche Gewässer zwischen Silenen und Göschenen öffentlich aufgelegt.
Da die beiden Gebirgsbäche Chärstelenbach und Fellibach das national bedeutende Landschaftsschutzgebiet Maderanertal und Fellital wesentlich mitprägen, soll deren natürliche Dynamik längerfristig, mindestens aber für 80 Jahre, ungeschmälert erhalten bleiben. Der Regierungsrat will mit einer Anpassung des Reglements über den Schutz der Region Maderanertal und Fellital diesen längerfristigen Schutz sichern. Der Chärstelenbach wird oberhalb Lägni, der Oberlauf des Fellibachs oberhalb Bocktalstegli geschützt.
Il 3 settembre 2003 la Commissione della gestione del Consiglio nazionale (CdG-N) ha formulato delle raccomandazioni al Consiglio federale per migliorare l'efficacia, giudicata insufficiente, dell'IFP vigente. Con decisione del 15 dicembre 2003 il Consiglio federale ha adottato in ampia misura le raccomandazioni e ha incaricato il Dipartimento federale dell'ambiente, dei trasporti, dell'energia e delle comunicazioni (DATEC) di attuarle. Le descrizioni rielaborate e dettagliate degli oggetti dell'inventario IFP costituiscono parte integrante del presente avamprogetto di revisione totale dell'ordinanza riguardante l'IFP (OIFP). Esse contengono in particolare le ragioni dell'importanza nazionale e gli obiettivi di protezione specifici a ogni oggetto.
Der Regierungsrat hat die Justizdirektion ermächtigt, das Reglement über den Schutz der Gewässer im Gebiet Uri Süd (Urserntal) während 30 Tagen vom 21. März bis am 21. April 2014 öffentlich aufzulegen. Während der Einsprachefrist kann das vorgesehene Schutzreglement auf den Gemeindekanzleien von Andermatt, Hospental und Realp sowie bei der Justizdirektion Uri, Abteilung Natur- und Heimatschutz, Rathausplatz 5, 6460 Altdorf, eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind schriftlich an den Regierungsrat zu richten.
Das kantonale Schutz- und Nutzungskonzept (SNEE) sieht im Bereich der Wasserkraft grundsätzlich vor, Gewässer mit einem hohen energiewirtschaftlichen Potenzial zu nutzen. Im Gebiet Uri Süd zählt dazu insbesondere der Unterlauf der Witenwasserenreuss im Abschnitt Schweig bis Geren. Im Gegenzug sollen Gewässer mit einem hohen landschaftlichen oder ökologischen Wert ungenutzt bleiben, so etwa das Gewässersystem im Landschaftsschutzgebiet Witenwasserental oder die Unteralpreuss. Das Reglement schützt die nicht nutzbaren Gewässer längerfristig.
Der Kanton Thurgau gehört im Bereich der Förderung der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz zu den fortschrittlichsten. Dazu gehört auch die Nutzung der Geothermie. Die Erkundung, Erschliessung und Nutzung des tiefen Untergrunds ist im Thurgau, gestützt auf das verfassungsmässige Regalrecht, allerdings nur rudimentär geregelt.
Trotz entsprechenden Vorstössen ist auch mit einer einheitlichen bundesrechtlichen Regelung der Untergrundnutzung mittelfristig nicht zu rechnen, entsprechend entstehen immer wieder Unsicherheiten. Ein Beispiel ist die an die SEAG-Aktiengesellschaft für schweizerisches Erdöl vergebene Schürfkonzession.
Sie wurde bereits im März 1957 im Rahmen eines interkantonalen Konkordats auch durch den Thurgau abgeschlossen und jeweils nahtlos um weitere fünf Jahre verlängert. Da die SEAG sie nicht aktiv ausübte, beschlossen die Konkordatskantone, die Monopolkonzession per 31. Dezember 2013 nicht mehr zu verlängern, was prompt zu Beschwerden der SEAG an die kantonalen Verwaltungsgerichte führte.
La legge rivista sul CO2 e l'ordinanza sulla riduzione delle emissioni di CO2 (ordinanza sul CO2) sono in vigore dal 1° gennaio 2013. Il progetto di modifica dell'ordinanza sul CO2 precisa l'attuazione di diversi strumenti della politica climatica, chiarisce alcuni punti e tiene conto delle nuove conoscenze derivanti dall'esperienza pratica.
Das heutige Wasserbaugesetz (RB 721.1) vom 25. April 1983 ist revisionsbedürftig, da sich die gesetzlichen und fachtechnischen Rahmenbedingungen für den Hochwasserschutz seit der Inkraftsetzung erheblich verändert haben. Auch ökologische Aspekte müssen stärker berücksichtigt werden. Des Weiteren hatte die Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) einen wesentlichen Einfluss auf den Wasserbau, welcher weiterhin eine Verbundaufgabe darstellt.
Schliesslich hat der Bund diverse neue Aufgaben für die Kantone definiert, die durch die kantonale Gesetzgebung aufgenommen werden müssen. Dazu gehören der Umgang mit Naturgefahren sowie der Raumbedarf und die Revitalisierung der Gewässer, wie es die Revision des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG; SR 814.20) vorsieht.
Dies führt zu einer Vielzahl von Änderungen und Neuerungen, die aus systematischen Überlegungen nicht mit einer Teilrevision umgesetzt werden können. Aus diesem Grunde ist das heutige Wasserbaugesetz einer Totalrevision zu unterziehen.
vedi sito tedesco
Le nuove disposizioni in vigore dal 1° gennaio 2011 della legge del 24 gennaio 1991 sulla protezione delle acque (LPAc, RS 814.20) obbligano i detentori di centrali idroelettriche a ridurre gli effetti negativi sui corsi d'acqua attuando misure di risanamento nell'ambito dei deflussi discontinui, della riattivazione del bilancio in materiale solido di fondo e della libera migrazione dei pesci. Per le centrali idroelettriche esistenti, il finanziamento delle misure di risanamento è stato disciplinato nella legge del 26 giugno 1998 sull'energia (LEne, RS 730.0) e nell'ordinanza del 7 dicembre 1998 sull'energia (OEn, RS 730.01). Secondo l'appendice 1.7 numero 3.3 OEn sull'indennizzo del detentore di una centrale idroelettrica per misure di risanamento concernenti centrali idroelettriche il DATEC ha l'obbligo di disciplinare le modalità di calcolo dei costi computabili delle misure d'esercizio. La presente ordinanza attua tale obbligo.
Bedingt durch die grösseren Aushubmengen im Verhältnis zum stagnierenden Kiesabbau, werden die nutzbaren Auffüllvolumen zunehmend kleiner. Zusätzliche notwendige Ablagerungsmöglichkeiten können primär mit der Realisierung von regionalen Aushubdeponien geschaffen werden.
Im Planungsbericht "Aushubdeponie Babilon, Gemeinde Dietwil" ist das Vorhaben umfassend dargestellt. In der geplanten Deponie in Dietwil darf ausschliesslich unverschmutztes Aushub- und Abraummaterial abgelagert werden.
Der Bedarf für die Deponie "Babilon" in Dietwil ist nachgewiesen, insbesondere auch im Hinblick auf das Aushubmaterial aus dem Tagbautunnel der nahe gelegenen Südwestumfahrung Sins. Die Realisierung eines neuen Ablagerungsstandorts für unverschmutztes Aushubmaterial in der Region Oberes Freiamt ist aus diesen Gründen von öffentlichem Interesse.
Il progetto preliminare prevede un maggior sostegno ai Cantoni da parte della Confederazione per il risanamento di siti inquinati. A tal fine è prorogato di cinque anni il termine determinante per la concessione di contributi federali ai Cantoni destinati a risanare i siti inquinati. La Confederazione può concedere ai Cantoni un indennizzo del 30 per cento dei costi occasionati dall'esame, dalla sorveglianza e dal risanamento di siti in cui sono stati depositati rifiuti tra il 1° febbraio 1996 e il 31 gennaio 2001; i siti per i quali è stato rispettato il termine vigente del 1° febbraio 1996 potranno continuare a beneficiare di un indennizzo da parte della Confederazione pari al 40 per cento dei costi.
Seit Jahren unterstützt der Kanton Aargau verschiedene Förderprogramme für Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudebereich. In Zusammenarbeit mit dem Bund will er die CO2-Bilanz verbessern und die Auslandabhängigkeit von fossiler Energie reduzieren. Die Entwicklungen haben gezeigt, dass die Fördermassnahmen erfolgreich sind.
Um die Energiepolitik des Kantons in Bezug auf die angestrebte Reduktion des Energieverbrauchs bei Gebäuden aufrechtzuerhalten, muss vom Grossen Rat für die Jahre 2014 und 2015 ein neuer Grosskredit für einen Nettoaufwand von 8,4 Millionen Franken bewilligt werden. Das "Förderprogramm Energie 2014-2015" umfasst finanzielle Beiträge an konkrete Projekte wie Holzheizungen, Solaranlagen, Wärmepumpen und Modernisierungen nach dem MINERGIE-Standard. Neu sollen auch Projekte von Dritten unterstützt werden können, welche die Nutzung erneuerbarer Energie vorantreiben oder auf einen effizienteren Einsatz von Energie abzielen.
Il 27 febbraio 2013, il Consiglio federale ha deciso di respingere l'iniziativa popolare federale «Per un'economia sostenibile ed efficiente in materia di gestione delle risorse (economia verde)» e di preparare una revisione parziale della legge del 7 ottobre 1983 sulla protezione dell'ambiente (LPAmb) quale controprogetto indiretto. Il piano d'azione Economia verde, approvato l'8 marzo 2013 dal Consiglio federale, serve da base per il disegno di revisione della LPAmb.
Le basi legali devono essere ampliate al fine di sancire l'obiettivo di un'economia efficiente in materia di gestione delle risorse, di garantire lo scambio con l'economia, la scienza e la società e di stabilire nuove regole nel settore Consumo e produzione. Per quanto concerne i settori Rifiuti e materie prime e Impegno internazionale occorre adattare e completare le basi legali esistenti.
Occorre migliorare la protezione delle foreste contro gli organismi nocivi pericolosi ed agevolarne l'adattamento alle mutate condizioni climatiche. La legge federale sulle foreste deve quindi essere modificata in alcuni punti.
L'ordinanza sul traffico di rifiuti (OTRif) disciplina la gestione dei rifiuti speciali e di altri rifiuti soggetti a controllo. Con la prevista revisione dell'OTRif si vuole consentire che, in futuro, le imprese di smaltimento possano prendere in consegna i rifiuti anche presso la sede dell'azienda fornitrice. Inoltre gli esportatori di rifiuti sono tenuti a fornire una garanzia finanziaria volta a coprire i costi di smaltimento.
Aufgrund eines ausgewiesenen Flächenbedarfs hat die Wiederkehr Recycling AG am 20. September 2010 bei der Gemeinde Waltenschwil den Antrag zur Einzonung einer rund 1.5 ha grossen Fläche in die Bauzone gestellt. Von der geplanten Erweiterung der Betriebsfläche nach Süden werden erhebliche betriebliche Synergien und eine optimierte betriebsinterne Organisation erwartet. Gegenstand der Teiländerung der Nutzungsplanung, die zur vorgängigen Anpassung des Richtplans Anlass gibt, ist die geplante Einzonung einer 1.51 ha grossen Fläche in die Bauzone.
Gemäss Richtplankapitel S 1.2, Beschluss 1.4, ist bei Neueinzonungen von mehr als 1 ha zusammenhängender Fläche ohne flächengleiche Kompensation eine formelle Anpassung des Richtplans erforderlich. Die bisher als Wald geltende Parzelle Nr. 788 (Tägerhölzli) mit einer Fläche von 0.42 ha sowie eine kleine Restfläche von 0.02 ha sollen der Recyclingzone RZ zugewiesen werden. Die restliche Fläche im Umfang von 1.07 ha soll als bedingte Bauzone gemäss § 15a Baugesetz der Recyclingzone zugewiesen werden.
Il DATEC avvia l'indagine conoscitiva della presente modifica dell'ordinanza sulla caccia. Nel contempo il DEFR apre l'indagine conoscitiva sul pacchetto di ordinanze relative alla PA 2014-2017. Le revisioni sono fortemente correlate. Al centro della modifica dell'ordinanza sulla caccia vi sono il finanziamento e la tutela giuridica della protezione delle greggi. Si intende così sostenere in particolare l'agricoltura produttiva in presenza di grandi predatori. Le misure adottate per proteggere le greggi consentono di prevenire in larga misura i danni agli animali da reddito. Inoltre viene migliorata anche la regolamentazione in materia di falconeria.
Das rechtskräftig ausgeschiedene Bauland ist zu 92% überbaut (Stand Erschliessung 2012). Die bestehenden Nutzungsreserven können den Baulandbedarf bis 2025 trotz grossen Anstrengungen bezüglich innerer Verdichtung nicht decken. Mit der Gesamtrevision werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine qualitative Verdichtung an zentralen Lagen von Obersiggenthal geschaffen.
Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung sieht neben weiteren Planungsmassnahmen mehrere Ein- und Umzonungen vor. Die vorgesehenen Einzonungen wirken sich sowohl in der grafischen Darstellung in der Richtplan-Gesamtkarte als auch rechnerisch auf das im Richtplan festgesetzte Siedlungsgebiet und die ebenfalls festgesetzten Fruchtfolgeflächen aus. Die rechnerisch massgebende Siedlungsgebietsvergrösserung ergibt sich aus der Summe der zur Einzonung vorgesehenen unüberbauten (anrechenbaren) Gebiete.
La legge sull'ingegneria genetica deve essere modificata per garantire dal punto di vista giuridico la coesistenza conformemente ai risultati scaturiti dal PNR 59 e consentire, in certe regioni e a determinate condizioni, di rinunciare all'utilizzo degli OGM nell'agricoltura. Le ordinanze in questione devono quindi essere adattate (nuova ordinanza sulla coesistenza e adattamento dell'ordinanza concernente la produzione e la commercializzazione del materiale vegetale di moltiplicazione).
Seit 2006 besteht im Kanton Uri mit der behördenverbindlichen kantonalen Richtlinie zur Festlegung des Gewässerraums an Fliessgewässern eine Vollzugspraxis für die Ausscheidung der Gewässerräume in den Gemeinden, die sich auf die Wasserbauverordnung abstützt. Mit Inkrafttreten des Kantonalen Umweltgesetzes (KUG) per 1. Juni 2007 stützt sich die Richtlinie auch auf Artikel 12 Absatz 3 KUG ab. Die im KUG verankerte Pflicht ist zusätzlich seit 2012 im neuen kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) enthalten und wird im Reglement zum Planungs- und Baugesetz (RPBG) näher geregelt.
Mit Inkrafttreten des revidierten Gewässerschutzgesetzes (GSchG) am 1. Januar 2011 bzw. der -verordnung (GSchV) am 1. Juni 2011 werden die Gewässerräume auf Bundesebene konkreter geregelt, auf stehende Gewässer ausgeweitet und zusätzlich eine extensive Bewirtschaftung und Gestaltung der betroffenen Flächen vorgeschrieben. Ziel ist ein gewässergerechter Uferbereich mit einer standortgerechten Vegetation. Der Gewässerraum darf weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden, sofern die Nutzung den Anforderungen der Direktzahlungsverordnung (DZV) als ökologische Ausgleichsfläche entspricht.
Die Bewirtschafter können die betroffenen landwirtschaftlichen Nutzflächen als ökologische Ausgleichsfläche anmelden und erhalten eine höhere Beitragsleistung zum Ausgleich von Ertragsminderungen und Bewirtschaftungseinschränkungen. Grundsätzlich sind im Gewässerraum keine Bauten und Anlagen zulässig. Damit und mit der extensiven Bewirtschaftung sollen die natürlichen Funktionen der Gewässer und der Schutz vor Hochwasser sichergestellt werden. Gemäss den bundesrechtlichen Vorgaben gilt der Gewässerraum nicht als Fruchtfolgefläche (FFF) und wird extensiv bewirtschaftet. Ersatz für einen Verlust an FFF ist jedoch nur für effektive Verluste (z. B. Erosion oder Bodenabtrag) zu leisten. Böden mit FFF-Qualität können als Potenzial für den Krisenfall separat angerechnet werden (gemäss Bundesamt für Raumentwicklung. Der Gewässerraum ist bei der Richt- und Nutzungsplanung zu berücksichtigen.