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Im geltenden Recht werden die Schätzungsgebühren sowohl für nichtlandwirtschaftliche als auch für landwirtschaftliche Grundstücke im gleichen Artikel der entsprechenden Verordnung über die Schätzungsgebühren geführt. Die Ausgangslage und Verwendung der beiden Schätzungsarten sind jedoch nicht identisch. Neu sollen die Gebühren für die beiden Schätzungen in zwei separaten Artikeln klarer aufgeteilt und geregelt werden. Hinzu kommen kleinere Präzisierungen und formelle Anpassungen.
Da die Selbstkosten für den Schätzungsaufwand des Kantons mit den aktuellen Gebühren nicht mehr gedeckt sind, schlägt der Regierungsrat zudem eine moderate Erhöhung der Gebühren vor.
Das Gesetz bildet seit dem 1. August 2014 die Grundlage zur Weiterentwicklung der Ausbildung auf Hochschulstufe sowie der Forschung im Kanton. Die Teilrevision ermöglicht dem Kanton, die Rahmenbedingungen an die heutigen und künftigen Bedürfnisse auszurichten, die Standortattraktivität des Kantons zu fördern und den Bildungs- und Forschungsplatz Graubünden weiterhin national und international adäquat zu positionieren. Die Gesetzesrevision soll dabei jedoch nicht kurzfristige Trends oder Modeerscheinungen abbilden. Vielmehr gilt es den Institutionen des Hochschul- und Forschungsbereichs den notwendigen Raum zu geben, um die heute unverzichtbare Agilität im Hinblick auf ihre nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Damit soll eine nachhaltige Stärkung des Hochschul- und Forschungsstandorts im Kanton Graubünden bewirkt werden.
Se la realizzazione degli centrali di riserva o l'integrazione della riserva dovessero un giorno risultare politicamente indesiderate e quindi fallire, i promotori di un progetto si troverebbero a sostenere i costi di un lavoro svolto invano. L’ordinanza sulla riserva invernale deve quindi essere integrata con un passaggio che stabilisca che i costi sostenuti dai potenziali gestori vengono coperti, in particolare per il lavoro (divenuto inutile) di pianificazione del progetto. Gli altri ambiti della revisione riguardano aspetti più tecnici.
Am 28. November 2021 wurde die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (Pflegeinitiative) von der Schweizer Stimmbevölkerung angenommen. Der Bund hat am 16. Dezember 2022 das auf acht Jahre befristete «Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege» verabschiedet. Damit soll die erste Etappe der Pflegeinitiative umgesetzt werden (sog. «Ausbildungsoffensive»). Das Bundesgesetz soll voraussichtlich am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Mit einem kantonalen Einführungsgesetz sollen die Grundlagen für eine Umsetzung des Bundesgesetzes im Kanton Luzern geschaffen werden.
Rund ein Drittel der Gesamtenergie wird für Heizen, Warmwasser, Geräte und Licht in den Gebäuden benötigt. Der Krieg in der Ukraine und mögliche Energieengpässe in den Wintermonaten zeigen die Dringlichkeit, die einheimischen erneuerbaren Energien stärker zu nutzen. Damit dieser Umstieg rascher erfolgen kann, wird der im Baugesetz vorhandene Spielraum bei den energetischen Anforderungen an Gebäude genutzt. Zum entsprechenden Verordnungspaket wird eine Vernehmlassung durchgeführt.
Le ordinanze relative alla legge sulla ricerca umana vengono rielaborate, le prescrizioni esistenti concretizzate e vengono formulate nuove disposizioni sulla base delle conoscenze acquisite dalla valutazione del 2017–2019, delle nuove regolamentazioni nazionali e internazionali e degli sviluppi nel settore della digitalizzazione. Inoltre, nel corso di questa revisione parziale saranno adeguati, perlopiù dal punto di vista formale, alcuni punti dell’ordinanza sulle cellule staminali.
In den letzten Jahren hat die Digitalisierung in der Gesellschaft und Wirtschaft deutlich zugenommen. Es ist davon auszugehen, dass dieser Trend noch weiter an Bedeutung zunehmen wird. In diesem Umfeld ist auch die Verwaltung gefordert, ihre Abläufe für digitale Lösungen zu öffnen. Auf diesem Hintergrund hat die Standeskommission die Digitalisierung in den Perspektiven 2022-2025 als ein zentrales Handlungsfeld bezeichnet. Zentrale Verwaltungsangebote sollen künftig digital genutzt werden können. Zudem hat die Standeskommission im Sommer 2022 eine E-Government-Strategie erlassen, in welcher Ziele, Prinzipien und Handlungsfelder in der Zeit bis 2027 festgelegt werden. Für die Abwicklung medienbruchfreier digitaler Prozesse in der Verwaltung müssen jedoch verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen und Grundlagen bestehen. Diese sollen für die gesamte Verwaltungstätigkeit möglichst einheitlich gestaltet werden. Mit einer Revision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch soll die gesetzliche Grundlage für die Verwendung elektronischer Unterschriften, digitale amtliche Zugänge und für den Umgang mit elektronischen Dokumenten geschaffen werden.
Der Klimawandel hat konkrete Auswirkungen auf unser Leben und unseren Alltag. Die Klimaszenarien für die Schweiz zeigen, dass auch im Kanton Appenzell I.Rh. die Jahresmitteltemperatur deutlich zunimmt. Im Sommer gibt es deutlich mehr Hitzetage, die vor allem in den bebauten Gebieten des Kantons weitreichende Folgen haben können. Gemäss Prognosen werden zudem die Niederschläge im Sommer eher abnehmen, allerdings werden vermehrt Starkniederschläge auftreten. Im Winter wird die Niederschlagsmenge eher zunehmen, jedoch weniger als Schnee, sondern gehäuft als Regen. Um diese Entwicklungen zu bremsen, ist der Kanton verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen.
Basierend auf dem Grundlagenbericht zum Energiebedarf des Kantons Appenzell I.Rh. wurde die Energie- und Klimaschutzstrategie zur Verminderung der Treibhausgasemissionen erarbeitet. Die Strategie basiert auf dem Energiebedarf des Jahrs 2019 von Bevölkerung, Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft. Für den Kanton wurde ein spezifischer Absenkpfad der Treibhausgasemissionen definiert, um das Netto-Null-Ziel bis ins Jahr 2050 zu erreichen.
Es wurden neun Handlungsfelder festgelegt. Für jedes Handlungsfeld wurden konkrete und auf die Strukturen und Gegebenheiten des Kantons Appenzell I.Rh. abgestimmte Massnahmen erarbeitet und anhand der zu erwartenden Wirkungen und Kosten für die Umsetzung priorisiert. Für die priorisierten Massnahmen wurden in einem ersten Schritt bereits Massnahmenblätter erstellt.
Die Energie- und Klimaschutzstrategie ist ein wichtiges Instrument, um die Versorgung mit erneuerbarer Energie voranzutreiben. Bei deren konkreter Umsetzung trägt die Bevölkerung des Kantons durch eine aktive Teilhabe entscheidend zum Gelingen bei. Daher soll nach der bereits durchgeführten Ämterkonsultation nun in einer öffentlichen Vernehmlassung eine breite Beteiligung ermöglicht werden.
Il progetto di modifica prevede un adeguamento delle scorte obbligatorie nel settore delle derrate alimentari e degli alimenti per animali. È proposto un aumento delle scorte in particolare per i cereali nonché per gli oli e i grassi commestibili. Le scorte di alimenti per animali ricchi di proteine vengono invece leggermente ridotte. I costi annuali aggiuntivi a titolo di indennità per le spese di deposito sono stimati a 17 milioni di franchi. Inoltre, se il meccanismo di finanziamento rimane invariato, è prevista una spesa pari a 84 milioni di franchi.
L’ordinanza contiene le disposizioni d’esecuzione della legge federale che disciplina l’attività degli intermediari assicurativi, il conferimento del carattere di obbligatorietà e un allegato con i punti dell’accordo degli assicuratori ai quali viene conferito il carattere di obbligatorietà.
Die festgelegten Kantons- und Gemeindebeiträge an Massnahmen und Projekte im Umweltbereich sind sehr unterschiedlich und haben ihren Ursprung aus der Zeit vor der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA), welche per 1. Januar 208 in Kraft getreten ist. In der Sitzung vom 23. Mai hat der Regierungsrat die Anpassungen bei der Aufteilung der vom Kanton und den Einwohnergemeinden zu tragenden Kostenanteile im Umweltbereich zuhanden des Vernehmlassungsverfahrens verabschiedet. Damit soll die heute bestehende Vielfalt der Beitragssätze vereinfacht und dem Nutzniesserprinzip besser Rechnung getragen werden. Die Anpassungen bewirken eine Entlastung des Kantons von jährlich rund 0,5 Millionen Franken. Der Bundesbeitrag bleibt unverändert.
Si tratta di permettere ai giovani che hanno compiuto 15 anni di svolgere, a determinate condizioni, lavori pericolosi nell’ambito delle «formazioni transitorie», ossia al di fuori della formazione professionale di base. Per garantire la protezione della salute dei giovani l’azienda deve essere in possesso di un’autorizzazione per formare apprendisti o ottenere dal Cantone un’autorizzazione eccezionale.
Con la modifica dell’ordinanza sull’imposizione degli autoveicoli in data 1° gennaio 2024, l’esenzione dall’imposta per gli autoveicoli elettrici viene soppressa. Si tratta di una delle misure decise dal Consiglio federale il 25 gennaio 2023 per eliminare il deficit strutturale.