Vuoi ricevere notifiche su questi argomenti via e-mail?
Scegli gli argomenti che ti interessano. Le notifiche sono gratuite.
Gli apparecchi di rilevazione TTPCP e l’infrastruttura stradale TTPCP devono essere sostituiti. La TTPCP sarà quindi tecnicamente modernizzata e allineata al servizio europeo di telepedaggio (SET). Gli adeguamenti richiedono una revisione della legge federale sulla tassa sul traffico pesante commisurata alle prestazioni del 19 dicembre 1997 e dell’ordinanza sulla tassa sul traffico pesante commisurata alle prestazioni del 6 marzo 2000.
La società nazionale di rete Swissgrid sarà incaricata della gestione di un sistema di monitoraggio per valutare la situazione di approvvigionamento nel settore elettrico per l’approvvigionamento economico del Paese (AEP). A tal fine è necessario modificare l’ordinanza sull’organizzazione del settore dell’energia elettrica per garantire l’approvvigionamento economico del Paese (OOSE). Nel settore dell’approvvigionamento del gas è previsto il trasferimento di compiti pubblici all’Associazione svizzera dell’industria del gas (ASIG). Ciò riguarda la preparazione di provvedimenti di approvvigionamento economico nel caso di una grave carenza di gas naturale a seguito di perturbazioni del mercato. A tal fine va creata una nuova ordinanza sull’organizzazione dell’industria del gas per garantire l’approvvigionamento economico del Paese.
Con i regolamenti (UE) 2021/1133 e (UE) 2021/1134 si rinnova il sistema di informazione visti al fine di adeguarlo alle nuove sfide della politica in materia di visti, di frontiere e di sicurezza. Il Sistema d’informazione sui visti è una banca dati dell’UE che collega le guardie di frontiera in funzione presso le frontiere esterne di Schengen con i consolati degli Stati Schengen in tutto il mondo. Il sistema è stato introdotto a livello mondiale nel 2015. Fornisce alle autorità competenti per i visti informazioni essenziali sulle persone che richiedono visti Schengen per soggiorni brevi e permette alle guardie di frontiera di identificare i viaggiatori che possono rappresentare un rischio per la sicurezza. Al fine di garantire che queste autorità dispongano in ogni momento delle informazioni necessarie, i regolamenti (UE) 2021/1133 e (UE) 2021/1134 estendono il sistema, in particolare includendo le persone che possiedono o hanno richiesto un visto e un permesso di soggiorno di lunga durata. L’UE sta modernizzando i propri sistemi d’informazione per la sicurezza e la gestione delle frontiere nell’intento di colmare le lacune in termini di informazione e di accrescere la sicurezza nello spazio Schengen. È inoltre proposta una modifica della LStrI (progetto 2) volta a concedere all’AFD in veste di autorità di perseguimento penale la facoltà di consultare il CIR e l’accesso ai sistemi di informazione dell’UE ad esso collegati (EES, ETIAS, VIS).
Il regolamento (UE) 2021/1148 istituisce il Fondo BMVI per il periodo 2021–2027 che succede al Fondo per la sicurezza interna nel settore delle frontiere esterne e dei visti (ISF Frontiere), a cui la Svizzera aveva aderito ufficialmente ad agosto 2018 e che è scaduto a fine 2020. Come il suo predecessore, anche il Fondo BMVI è un fondo di solidarietà volto a sostenere gli Stati Schengen che, a causa delle estese frontiere terrestri e/o marittime o della presenza di importanti aeroporti internazionali, devono farsi carico di costi elevati per la protezione delle frontiere esterne di Schengen. Il Fondo BMVI intende contribuire allo sviluppo di una politica comune dei visti e ad una gestione europea integrata delle frontiere da parte degli Stati Schengen, al fine di combattere la migrazione irregolare e agevolare gli ingressi regolari. Le risorse di questo Fondo consolidano e migliorano le capacità degli Stati Schengen in questi settori e rafforzano la collaborazione, in particolare con l’Agenzia europea della guardia di frontiera e costiera; inoltre, permettono all’UE di reagire in modo veloce ed efficace alle situazioni critiche in materia di sicurezza, che potrebbero mettere in pericolo il funzionamento del sistema Schengen.
In den letzten 25 Jahren hat sich gesellschaftlich in Bezug auf die Gleichstellung viel gewandelt. Der Geschlechterbegriff lässt sich heute nicht mehr auf «Frau» und «Mann» begrenzen. Die vermehrte Sichtbarkeit, insbesondere von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LGBTI) zeigt auf, dass Geschlecht und sexuelle Orientierung in seiner Vielfalt gedacht werden muss.
Zudem sind auch die unterschiedlichen Diskriminierungserfahrungen im alltäglichen Leben von LGBTI Menschen deutlich geworden, die auf einen umfassenden gleichstellungsrelevanten Handlungsbedarf in unterschiedlichen Lebensbereichen verweisen. Der Regierungsrat hat den Auftrag erhalten, die gesetzlichen Grundlagen zu erarbeiten, um diesen erweiterten Gleichstellungsauftrag zu verankern. Dieser soll es dem Kanton ermöglichen, sich aktiv für die Gleichstellung aller Menschen einzusetzen, die aufgrund von Geschlechterstereotypen diskriminiert werden.
Das Bezirksgericht Lenzburg ist seit Januar 1940 im Bezirksgebäude am Metzgplatz 18 in Lenzburg untergebracht. Gemäss Beschluss der Stadt Lenzburg vom 21. August 2013 als Eigentümerin des Gebäudes steht das Gebäude dem Kanton nur noch für eine beschränkte Zeit zur Verfügung, wobei lediglich die nötigsten Unterhaltsarbeiten getätigt würden.
Das Gebäude ist sanierungsbedürftig und entspricht auch hinsichtlich der verfügbaren Räumlichkeiten und Flächen nicht mehr den heutigen Anforderungen an die Funktion und Sicherheit eines Bezirksgerichts. Es fehlt insbesondere der Handlungsspielraum, das 3-Zonen-Sicherheitskonzept (öffentliche Zone, Mischzone, Sicherheitszone) umzusetzen und die zusätzlich notwendigen Arbeitsplätze (infolge des Personalzuwachses) zu schaffen. Das Bezirksgericht Lenzburg ist in den vergangenen Jahren, insbesondere mit der Integration der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ins Familiengericht, personell verstärkt worden.
Trotz der Übernahme der Räumlichkeiten des ehemaligen Bezirksamts und des einstigen Bezirksgefängnisses konnte der benötigte Raumbedarf nicht oder nur teilweise abgedeckt werden. Zusätzliche Gerichtssäle, Sitzungszimmer und abgetrennte Warteräume können nicht realisiert werden. Dies führt zu Mängeln in den Bereichen Sicherheit und Diskretion. Die Verlegung an einen neuen Standort ist daher dringend angezeigt.
Die Justizleitung und die Regierung sprechen sich für das vorliegende Projekt und die Realisierung des neuen Standorts für das Bezirksgericht Lenzburg am Standort Malagarain aus. Unter Berücksichtigung der Landstellungspflicht soll ein Neubau auf der Baurechtsparzelle der Stadt Lenzburg realisiert werden. Für die Realisierung des Vorhabens ist ein Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von Fr. 19'990’000.– erforderlich. Für dieses Vorhaben wird vorgängig, gestützt auf § 66 der Verfassung des Kantons Aargau, eine öffentliche Anhörung durchgeführt.
Die Unwetter im Jahr 1987 trafen den Kanton Uri besonders hart. Im Rahmen der Schadensbehebung hat sich eindrücklich gezeigt, dass die dadurch entstandenen Schäden an Gebäuden nicht allesamt von Versicherungen gedeckt wurden, da zahlreiche Gebäude in Uri infolge Fehlen eines Gebäudeversicherungsobligatoriums über keinen oder nicht genügenden Versicherungsschutz verfügten. Mit der Inkraftsetzung des Gesetzes über die obligatorische Gebäudeversicherung (Gebäudeversicherungsgesetz, GVG; RB 40.1402) per 1. Januar 1993 wurde sichergestellt, dass alle im Kanton Uri gelegenen Gebäude wertrichtig gegen Feuer- und Elementarschäden versichert sind.
Der Kanton Uri ist aufgrund seiner Topographie verschiedenen Elementarrisiken wie z.B. Hochwasser, Steinschlag, Lawinen besonders stark ausgesetzt. Der Vollzug des GVG hat sich in verschiedenen Ereignissen immer wieder bewährt und sichergestellt, dass ein verursachter Schaden auch von den Versicherungen getragen wurde. Seit der Inkraftsetzung des Gebäudeversicherungsgesetzes im Jahr 1993 haben sich aber in der Praxis marginale Gesetzeslücken und Unsicherheiten im Hinblick auf das Rechtsverfahren gezeigt. Auch hat sich in der Art, wie Gesetze formuliert werden (z.B. geschlechtsneutrale Formulierung), verschiedene Veränderungen ergeben. Eine Modernisierung und moderate Überarbeitung des Gesetzes ist nun angezeigt.
Die vorliegende Totalrevision beinhaltet demzufolge grossmehrheitlich formelle Änderungen und bezweckt, das Gesetz rechtssicherer, übersichtlicher und für die Bürgerinnen und Bürger besser und verständlicher lesbar zu machen. Da beinahe alle Artikel von diesen formellen Änderungen betroffen sind, wird das Gesetz einer Totalrevision unterzogen.
A complemento dell’avamprogetto della legge federale summenzionata, per il quale la procedura di consultazione è già stata svolta dal dicembre 2020 al marzo 2021, viene sottoposta una disposizione supplementare di legge sotto forma di disposizione transitoria che ha per oggetto il finanziamento dell’«agenda Infrastrutture e servizi di base nazionali dell’Amministrazione digitale Svizzera». Con tale disposizione la Confederazione si impegna, se le condizioni definite sono soddisfate, a garantire un finanziamento iniziale per i progetti dell’agenda per un periodo di quattro anni a partire dal 2024.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau will die Kindergartenlehrpersonen im Lohnband künftig höher einreihen, da sich der tiefere Lohn im Vergleich zu anderen Lehrpersonen nicht mehr rechtfertigen lasse. Deshalb hat er einen Entwurf der Änderung der Verordnung über die Besoldung der Lehrpersonen in eine externe Vernehmlassung geschickt.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat einen Entwurf für ein neues Gesetz über die Finanzierung von Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung in eine externe Vernehmlassung geschickt. Mit dem neuen Gesetz wird die bisherige komplexe Finanzierung von Behindertenheimen vereinfacht und auf die erforderliche gesetzliche Grundlage gestellt.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Entwurf des kantonalen Pandemieplans in eine externe Vernehmlassung geschickt. Der Pandemieplan Thurgau ist schweizweit der erste, der die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) umsetzt, dass Pandemiepläne nicht nur auf Grippepandemien fokussieren sollen. Auch die detaillierte Risikomatrix hat Pioniercharakter.
Il Consiglio federale desidera tutelare maggiormente le persone coniugatesi da minorenni. Da una valutazione è emersa la necessità di rivedere le disposizioni relative alla causa di nullità del matrimonio per minore età. Le disposizioni saranno ora modificate.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat eine Teilrevision der Besoldungsverordnung in eine externe Vernehmlassung geschickt. Das Hauptaugenmerk gilt einer neuen Bewertungssystematik für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Regierungsrat hat die Teilrevision aber auch genutzt, um weitere Bestimmungen aufgrund von Erfahrungen aus der Praxis anzupassen.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat Verordnungsänderungen über die Rechtsstellung des Staatspersonals in eine externe Vernehmlassung gegeben. Dabei geht es unter anderem um die Regelungen des Vaterschaftsurlaubs, die Einführung von saisonalen Anstellungen oder das Case Management.
Die Vernehmlassungsvorlage sieht eine Revision der Verfassung des Kantons Schaffhausen vom 17. Juni 2002 sowie eine Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes vom 20. Februar 2017 vor. Mit den vorgesehenen Änderungen sollen die demokratischen Rechte bei Grundstückgeschäften und bei strategischen Beteiligungen des Kantons gestärkt werden sowie die Finanzkompetenzen des Regierungsrats an die Kompetenzen vergleichbarer Kantone angepasst werden. Diese Änderungen erlauben auch die Präzisierung von Begriffen. Nicht als erforderlich sieht der Regierungsrat dagegen einen grösseren Handlungsspielraum zur Bereitstellung von Bauland im Rahmen der Wirtschaftsförderung an. Dies ist vielmehr Aufgabe der Privaten, allenfalls der Gemeinden. Auch wenn mit den vorliegenden Entwürfen nicht alle Punkte der Motion wortgetreu erfüllt sein sollten, ist der Regierungsrat überzeugt, so eine gute Gesamtlösung vorschlagen zu können.
Die SVA Aargau macht zu Unrecht bezogene Prämienverbilligungen geltend und fordert sie im Rahmen des elektronischen Datenaustausches über den Krankenversicherer zurück. Dieses Vorgehen entspricht einer langjährigen Praxis und wird auch in den anderen Kantonen so umgesetzt.
Im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens hat das Gericht moniert, dass im Kanton Aargau eine gesetzliche Grundlage fehlt, die explizit vorsieht, dass die zu Unrecht bezogenen Prämienverbilligungen vom Krankenversicherer an die SVA Aargau zurückzuerstatten sind. Mit der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Anpassung von § 37 Abs. 1 KVGG soll diese Gesetzesgrundlage nun geschaffen werden.
§ 4 Abs. 3 KVGG hält fest, dass der Grosse Rat im letzten Quartal zwei Kalenderjahre vor Ausrichtung der Prämienverbilligung durch Dekret die Höhe des Kantonsbeitrags beschliesst. Weil das ordentliche Prämienverbilligungsverfahren vollautomatisiert abläuft, kann das Antragsverfahren auch innerhalb eines kürzeren Zeitrahmens erfolgen.
Insofern ist die Einhaltung der Frist von § 4 Abs. 3 KVGG nicht mehr wesentlich für die gehörige Ausrichtung der Prämienverbilligung. Im Gegenteil: Je später der Kantonsbeitrag festgelegt wird, umso genauer kann er hergeleitet werden. Der Regierungsrat schlägt daher vor, weiterhin an der Praxis der letzten Jahre festzuhalten (Beschlussfassung im zweiten Quartal des Antragsjahrs) und § 4 Abs. 3 KVGG entsprechend anzupassen.