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Im April 2020 hat der Regierungsrat eine Anhörung für eine Erhöhung des Pauschalabzuges für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen durchgeführt. In der Anhörung stellte der Regierungsrat zudem eine Reduktion des Gewinnsteuertarifs für die Unternehmen in einer separaten Änderung in Aussicht, ohne jedoch einen konkreten Vorschlag zu präsentieren.
Von der Wirtschaft (Aargauische Industrie- und Handelskammer [AIHK], Aargauischer Gewerbeverband [AGV]) und von bürgerlichen Parteien (FDP.Die Liberalen, SVP) wird in der Anhörung sowie mit dem von den Fraktionen der CVP, FDP und SVP am 26. November 2019 eingereichten und am 16. Juni 2020 mit 85 : 46 Stimmen überwiesenen (19.348) Postulat der Fraktionen der CVP, FDP (Sprecher Herbert H. Scholl, Zofingen) und SVP vom 26. November 2019 betreffend Senkung der Gewinnsteuersätze für juristische Personen verlangt, die Reduktion des Gewinnsteuertarifs bereits in die aktuelle Änderung zu integrieren. Weil es sich bei der Tarifentlastung um eine wichtige steuerpolitische Frage handelt, sollten sich alle Parteien und interessierten Kreise äussern können.
Deshalb wird eine Zusatz-Anhörung durchgeführt. Insbesondere sollten sie auch zu einem konkreten Vorschlag Stellung nehmen können. Der Regierungsrat schlägt vor, die Gesamtsteuerbelastung bei den juristischen Personen (Steuern von Bund, Kanton und Gemeinde) von heute 18,6 % auf 15,1 % zu reduzieren. Die Reduktion soll zwischen 2022 und 2024 in drei Etappen erfolgen. Infolge der Zusatz-Anhörung wird die 1. Beratung im Grossen Rat im 2. Quartal 2021 und die 2. Beratung im 2. Semester 2021 stattfinden. Damit ist es nach wie vor möglich, dass die Gesetzesrevision auf den 1. Januar 2022 in Kraft tritt.
La revisione totale della legge sulle dogane (LD) si fonda essenzialmente sulla trasformazione digitale dell'Amministrazione federale delle dogane (AFD) (programma DaziT) e sui relativi adeguamenti in relazione con l'ulteriore sviluppo dell'AFD verso l'Ufficio federale della dogana e della sicurezza dei confini (UDSC). Da un lato, è necessario creare disposizioni procedurali e di protezione dei dati neutrali dal punto di vista tecnologico, che prevedono una gestione digitale integrale di tutte le procedure dell'UDSC nonché una verifica del rispetto dei disposti di natura non doganale il più automatizzata possibile. Dall'altro lato, vanno eliminate le disposizioni che ostacolano un'organizzazione agile. Infine, devono essere modernizzate le basi giuridiche per l'analisi dei rischi, il controllo e il perseguimento penale.
Das Geschäftsverkehrsgesetz regelt die Grundsätze parlamentarischer Tätigkeit auf kantonaler Ebene sowie die Zusammenarbeit mit anderen Behörden, insbesondere dem Regierungsrat. Die vorliegende Änderung des Geschäftsverkehrsgesetzes nimmt mehrere auf dem parlamentarischen Weg eingereichte Anliegen auf.
Einerseits soll neu die Möglichkeit einer Vertretung von Parlamentsmitgliedern auf Kantonsebene bei deren längerfristiger Abwesenheit geschaffen werden. Andererseits sollen differenziertere Regelungen für die Behandlung und Erledigung überwiesener parlamentarischer Vorstösse im Grossen Rat erlassen werden. Die Gründe, bei welchen eine Vertretung möglich ist, sollen abschliessend im Gesetz aufgezählt werden. Es sind dies Mutterschaft, Krankheit, Unfall oder Militär- und Zivildienst. Die Vertretung soll mindestens drei Monate und höchstens ein Jahr dauern. Ob sich jemand unter diesen Prämissen vertreten lassen will, soll vollumfänglich vom Entscheid des betreffenden Ratsmitglieds abhängen.
Ein ähnlicher Vorstoss, welcher eine gesetzliche Grundlage für die Stellvertretungsmöglichkeit in den Einwohnerräten schaffen wollte, wurde vom Grossen Rat abgelehnt. Das Anliegen wird somit nicht formell in die Gesetzesvorlage (Synopse) aufgenommen. Im vorliegenden Anhörungsbericht werden jedoch im Sinne einer vollständigen Bearbeitung der Thematik Ausführungen dazu gemacht, und das Anliegen wird im Fragebogen ebenfalls aufgeführt, damit auch hierzu Klarheit über die bestehende Einschätzung der Anhörungsteilnehmenden geschaffen werden kann.
Der Erledigungszeitpunkt für einen überwiesenen parlamentarischen Vorstoss soll neu ausdrücklich gesetzlich definiert werden, was bis anhin nicht der Fall war. Für parlamentarische Vorstösse, welche keine Verfassungs- oder Gesetzesänderungen erfordern, soll die Frist zur Erledigung von drei Jahren auf zwei Jahre verkürzt werden. Schliesslich sollen Zugang und Information zu den (überfälligen) parlamentarischen Vorstössen verbessert werden.
Damit der Grosse Rat und insbesondere die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Gelegenheit haben, ihren politischen Willen möglichst unverfälscht zum Ausdruck zu bringen (Grundsatz der Einheit der Materie), wird das Änderungsvorhaben in zwei Gesetzesvorlagen unterteilt. Die Änderungen betreffend Vertretungsregelung benötigen zudem eine Verfassungsänderung.
Die Informatik Aargau des Departements Finanzen und Ressourcen ist heute an vier verschiedenen Standorten in Aarau untergebracht, was abteilungsinterne Abläufe erschwert und teilweise ineffizient macht. Einer dieser Mietstandorte wird zudem in zwei Jahren seitens Eigentümerschaft zurückgebaut, sodass der am 30. Juni 2022 auslaufende Mietvertrag nicht verlängert werden kann.
Entsprechend ist bereits auf diesen Zeitpunkt eine Nachfolgelösung zu finden. Ziel dabei ist es, die Abteilung künftig an einem einzigen Standort zu zentralisieren.
In der Standort-Evaluation hat die kantonseigene Liegenschaft BZU in Unterentfelden in puncto Wirtschaftlichkeit am besten abgeschlossen. Der Zusammenzug der Abteilung an einem Standort bietet die Chance, Synergien zu nutzen, abteilungsinterne Wege zu verkürzen sowie die bisherigen Standorte im Mietvertragsverhältnis aufzuheben, was ab 2024 Mietkosten im Umfang von Fr. 670'000.- jährlich einspart. Dies entspricht zwei wichtigen Stossrichtungen des Reformvorhabens Immobilien, nämlich «Eigentum vor Miete» und Konzentration der heute auf viele Standorte fragmentierten Zentralverwaltung.
Neben den Nutzungsanpassungen zur Schaffung der neuen Büroräumlichkeiten der ITAG werden gleichzeitig wichtige Sanierungsarbeiten vorgezogen, die der in Zukunft notwendigen grosszyklischen Sanierung des 1976 erstellten Gebäudes zuzuordnen sind. Bei der Ausführung der Teilsanierung des Gebäudes wird der Nachhaltigkeit Rechnung getragen. So wird bei der zu ersetzenden Gebäudetechnik auf eine wirtschaftliche und energiesparende Ausführung Wert gelegt sowie konsequent die Wärmerückgewinnung bei der Lüftungs- und Kälteanlage umgesetzt. Zusätzlich liefert eine Photovoltaik-Anlage Strom für den Eigenverbrauch und mit der bereits bewilligten Fenstersanierung können die Energiekosten reduziert werden.
Für die Umsetzung des Vorhabens ist ein Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand in der Höhe von rund 10,935 Millionen Franken vorgesehen, der vom Grossen Rat bewilligt werden muss.
Le Gouvernement jurassien met en consultation un avant-projet de loi concernant la représentation de l’Etat au sein de personnes morales. La majorité de son contenu est repris d’une directive interne à l’administration cantonale.
Néanmoins, le Gouvernement introduit un élément important : le principe d’incompatibilité entre la fonction exécutive et le rôle de représentant de l’Etat au sein de personnes morales. Le Gouvernement entend démontrer sa volonté de répondre aux principes de bonne gouvernance d’entreprise publique, avec un renforcement de son indépendance ou encore un évitement des conflits d’intérêts.
L’avant-projet mis en consultation par le Gouvernement prévoit de fixer un cadre clair aux relations prévalant entre les propriétaires et gestionnaires de réseau de distribution et les collectivités publiques. Il définit, par exemple, de quelle manière l’Etat attribuera les zones de desserte et quelles redevances pourront être prélevées par le canton et les communes.
Con la mozione Feller (15.3531) il Parlamento ha incaricato il Consiglio federale di adottare le misure necessarie affinché i proprietari di immobili occupati illegalmente da squatter possano esercitare il diritto di ripresa di cui all'articolo 926 del Codice civile (CC) a condizioni meno rigide, in particolare riguardo ai termini da rispettare. L'attuazione rende necessaria una modifica parziale del CC e del CPC.
Am 15. November 2019 wurde die revidierte Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) von der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) an einer Sonderplenarversammlung einstimmig verabschiedet.
Hauptziele der Revision der IVöB waren einerseits die Harmonisierung der verschiedenen Beschaffungsordnungen der Kantone und des Bundes und andererseits die Umsetzung des 2012 revidierten GPA (WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen). Die IVöB regelt neu das gesamte öffentliche Beschaffungsrecht, weshalb es auf kantonaler Ebene kein materielles Beschaffungsrecht mehr braucht. Damit die revidierte IVöB im Kanton Basel-Stadt in Kraft treten kann, ist ein expliziter Beitritt notwendig, der Gegenstand des vorliegenden EG IVöB ist.
La riduzione volontaria di riserve e la compensazione dei premi incassati in eccesso permettono agli assicuratori di garantire a posteriori un equilibrio tra i premi e i costi. Il presente progetto precisa le condizioni d'applicazione di questi due strumenti.
Brugg Regio beantragt zusammen mit der Gemeinde Birrhard auf Ersuchen der Terractus AG die Festsetzung des Standorts «Steibode» als Materialabbaugebiet von kantonaler Bedeutung und als Deponie des Typs A im Richtplan (Kapitel V 2.1 und A 2.1).
Nach der öffentlichen Anhörung, Mitwirkung und Vernehmlassung entscheidet der Regierungsrat über den Antrag an den Grossen Rat. Nach dem Grundsatzentscheid des Grossen Rats über den Standort erfolgt die weitere Konkretisierung des Vorhabens in der Nutzungsplanung und im Baubewilligungsverfahren.
Baden Regio beantragt zusammen mit der Gemeinde Würenlos auf Ersuchen der DEREBA AG die Festsetzung des Standorts «Steindler» als Deponie des Typs A im Richtplan (Kapitel A 2.1).
Nach der öffentlichen Mitwirkung und Vernehmlassung entscheidet der Regierungsrat über den Antrag an den Grossen Rat. Nach dem Grundsatzentscheid des Grossen Rats über den Standort erfolgt die weitere Konkretisierung des Vorhabens in der Nutzungsplanung und im Baubewilligungsverfahren.
Der Gemeinderat Eiken beantragt auf Ersuchen der Initianten (Auffüllungsgesellschaft Sisseln-Münchwilen AG, Laufenburg (AGSM)) die Festsetzung der «Deponie Chremet» als Deponie des Typs A im Richtplan (Kapitel A 2.1). Nach der öffentlichen Anhörung, Mitwirkung und Vernehmlassung entscheidet der Regierungsrat über den Antrag an den Grossen Rat. Nach dem Grundsatzentscheid des Grossen Rats über den Standort erfolgt die weitere Konkretisierung des Vorhabens in der Nutzungsplanung und im Baubewilligungsverfahren.
Der Gemeinderat Mellikon beantragt auf Ersuchen der Steinbruch Mellikon AG die Festsetzung des «Steinbruchs Mellikon» als Deponie des Typs B im Richtplan (Kapitel A 2.1). Nach der öffentlichen Mitwirkung und Vernehmlassung entscheidet der Regierungsrat über den Antrag an den Grossen Rat. Nach dem Grundsatzentscheid des Grossen Rats über den Standort erfolgt die weitere Konkretisierung des Vorhabens in der Nutzungsplanung und im Baubewilligungsverfahren.
Le guardie svizzere pontificie prestano, nello Stato della Città del Vaticano, un servizio di polizia in favore di uno Stato straniero e sovrano. Durante il periodo di servizio in Vaticano, esse pagano una tassa di esenzione dall'obbligo militare. Il progetto intende introdurre una disposizione derogatoria nella legge federale sulla tassa d'esenzione dall'obbligo militare, affinché tale tassa non sia più dovuta durante il periodo di servizio.
Il progetto include la promozione di tecnologie ecologiche, la regolamentazione della guida automatizzata, il miglioramento della sicurezza stradale delle biciclette elettriche e la realizzazione di vari interventi parlamentari.
Per sostenere la produzione svizzera di zucchero devono essere adeguati due articoli della legge federale sull'agricoltura. Da un lato deve essere sancito nella legge il dazio minimo temporaneo di 70 franchi per tonnellata di zucchero, attualmente disciplinato a livello di ordinanza. Da un altro lato le barbabietole da zucchero coltivate in modo ecologico devono essere maggiormente incentivate rispetto ad oggi. Un'esigua maggioranza della Commissione intende ridurre il contributo per singole colture a 1500 franchi all'anno per ettaro per le barbabietole da zucchero coltivate secondo la prova che le esigenze ecologiche sono rispettate e prevedere un supplemento di 700 franchi per ettaro e anno se coltivate in modo ecologico e un supplemento di 500 franchi per ettaro e anno se coltivate senza fungicidi e insetticidi. La minoranza intende invece mantenere l'attuale contributo di 2100 franchi per ettaro e anno e versare un supplemento di 200 franchi per le coltivazioni conformi alle esigenze dell'agricoltura biologica o della produzione integrata.
Sollen Jugendliche im Kanton Bern schon mit 16 Jahren stimmen und wählen können? Der Regierungsrat stellt diese Frage im Rahmen einer Vernehmlassung zur Diskussion. Er erfüllt damit einen Auftrag des Grossen Rates. Eine Senkung des Stimmrechtsalters soll dazu beitragen, dass junge Menschen ihre politischen Rechte besser nutzen.