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Das Bezirksgericht besteht aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten mit juristischem Hochschulabschluss und sechs Mitgliedern, zum überwiegenden Teil juristische Laien. Am 1. Januar 2011 ist die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO, SR 312.0) in Kraft getreten, mit der unter anderem die Funktion des Zwangsmassnahmengerichts eingeführt wurde. Die Einzelrichterinnen oder Einzelrichter, welche diese Funktion ausüben, ordnen die Untersuchungs- und Sicherhaft an und sind für die Anordnung oder Genehmigung von weiteren Zwangsmassnahmen zuständig. Zwangsmassnahmenrichterinnen und -richter können im gleichen Fall nicht mehr als Sachrichterin oder Sachrichter tätig sein. Dies gilt sowohl für Richterinnen und Richter als auch für Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber. Die Schweizerische Jugendstrafprozessordnung, die ebenfalls am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, enthält eine analoge Regelung für den Jugendbereich.
Das Amt des Zwangsmassnahmengerichts wird heute von einer Einzelrichterin oder einem Einzelrichter des Bezirksgerichts ausgeübt. Da das Zwangsmassnahmengericht an 365 Tagen einen Pikettdienst anbieten muss, haben sich mit dem heutigen System immer wieder Schwierigkeiten bei der Einhaltung der zeitlichen Vorgaben ergeben. Es wird daher vorgeschlagen, dass mit einem Nachbarkanton eine interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit für das Zwangsmassnahmengericht abgeschlossen wird, um bei Bedarf jederzeit auf dessen Pikett-Pool von Zwangsmassnahmenrichterinnen und -richtern zurückgreifen zu können.
Da die Gerichtsbehörden in der Kantonsverfassung beschrieben werden und das Zwangsmassnahmengericht im Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) und im Einführungsgesetz zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EG JStPO), ist eine Revision der Kantonsverfassung und der beiden Strafprozesserlasse (EG StPO und EG JStPO) notwendig.
Die Idee einer Umfahrungslösung für Suhr besteht seit Jahrzehnten. Zur Entlastung des Suhrer Zentrums vom Verkehr und zur verbesserten Anbindung des Wynentals an das übergeordnete Strassennetz bestehen im Richtplan Einträge zu einer Ostumfahrung Suhr (Festsetzung) und einer Südumfahrung Suhr (Vororientierung). Die Realisierbarkeit des generellen Projekts aus dem Jahr 2001 gemäss bestehender Festsetzung ist aus verkehrstechnischen und baulichen Gründen nicht gegeben.
Diese Linienführung wurde deshalb nicht weiterverfolgt. Ebenfalls zeigt sich, dass aufgrund der langen Barriereschliesszeiten in Suhr keine verkehrsplanerisch zufriedenstellende Lösung im Bestand erreicht werden kann. Nach umfangreichen planerischen Abklärungen soll die Verkehrsinfrastruktur-Entwicklung Raum Suhr (VERAS) mit der neuen Umfahrung Suhr und den dazugehörenden Massnahmen im Bereich Siedlung und Mobilität festgesetzt werden.
Mit der Gesamtplanung VERAS mit Zeithorizont 2040 wird der Siedlungs- und Wirtschaftsraum vom Durchgangsverkehr entlastet und Freiräume für die Siedlungsentwicklung geschaffen. Weiter werden die Anbindung des Wynentals an die A1 und nach Aarau sowie das Velonetz für den lokalen und regionalen Verkehr verbessert und damit die Zielsetzung der VERAS umgesetzt.
Bei der Planung von Netzergänzungen sind flankierende Massnahmen unabdingbare Elemente. Die FLAMA sind im Konzept flankierende Massnahmen VERAS zusammengefasst, gegliedert nach Verkehrsmanagement, Strassenraumgestaltung, Velo- und Fussverkehr sowie Siedlung und Landschaft.
Von Juni bis September 2019 führte die Finanzdirektion die Vernehmlassung zur Änderung der Personalverordnung und Vollzugsverordnung zum Personalgesetz betreffend den Zeitpunkt der Teuerungszulage und die Anerkennung von Sozialpartnern durch. Die Auswertung der Vernehmlassung ergab, dass die Änderungen betreffend die Teuerungszulage mehrheitlich abgelehnt werden. Der Regierungsrat hat daher entschieden, auf die Änderungen betreffend die Teuerungszulage zu verzichten.
Die Änderungen betreffend die Anerkennung von Sozialpartnern wurden hingegen überwiegend positiv aufgenommen und sollen umgesetzt werden. Es wurde angeregt, die Grundzüge des Zutritts der Sozialpartner zu Verwaltungs- und Betriebsgebäude bzw. zu Mittel- und Berufsschulen in der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz zu regeln. Dieses Anliegen wird von der Finanzdirektion unterstützt.
Die Vorgaben des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) bezüglich Schuldenbremse werden seit dem Budget 2018 nicht mehr eingehalten. Bei den Investitionen kann der Selbstfinanzierungsgrad in den nächsten Jahren nicht erreicht werden.
In Zusammenarbeit mit den Einwohnergemeinden hat das Finanzdepartement einen neuen Nachtrag zum Finanzhaushaltsgesetz ausgearbeitet. Das Ziel der Vorlage ist es, eine einheitliche Berechnungsmethode der Schuldenbegrenzung für Kanton und Gemeinden und damit ein sinnvolles Zusammenspiel von Haushaltsgleichgewicht und Schuldenbegrenzung zu erreichen.
È suggerito di adeguare la legge sull'asilo in modo tale che alla Segreteria di Stato della migrazione siano assegnate competenze più ampie per controllare i supporti mobili di dati ai fini dell'accertamento dell'identità. L'obbligo di collaborare dei richiedenti l'asilo è dunque esteso anche a questo settore.
Con la presente revisione parziale si intende adeguare la struttura organizzativa delle autorità di protezione dei minori e degli adulti (APMA) alle cognizioni acquisite dall'attuazione del nuo-vo diritto in materia di protezione dei minori e degli adulti del 1° gennaio 2013.
L'APMA viene riorganizzata quale autorità cantonale unica con sedi distaccate regionali. Un punto centrale di questa riorganizzazione è rappresentato dalla volontà di mantenere l'attuale radicamento nelle regioni nonché la composizione interdisciplinare dell'autorità anche nelle sedi distaccate.
Si intende inoltre creare una chiara regolamentazione relativa ai punti di contatto tra le APMA e i comuni per quanto concerne l'addebito di principio e l'assunzione delle spese delle misure nonché la verifica di tale assunzione delle spese. Nel quadro della presente revisione è inoltre possibile procedere all'adeguamento del diritto cantonale al diritto federale mutato nel frat-tempo.
Proroga del termine: a seguito del coronavirus il termine per la consultazione è stato prorogato fino al 2 giugno 2020.
Mit der revidierten Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri (FHV; RB 3.2111), die am 1. Januar 2019 zusammen mit dem neuen Gesetz zum Haushaltsgleichgewicht des Kantons Uri (RB 3.2110) in Kraft trat, ergab sich auch Bedarf, das Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden (RRE; 3.2115) anzupassen. Denn die Grundsätze der FHV gelten auch für das RRE.
Als wesentlichste Änderungen in der FHV, die auch im RRE Änderungsbedarf auslösten, sind das Haushaltsgleichgewicht und die finanzpolitischen Instrumente zu nennen. Die Bestimmungen zum Haushaltsgleichgewicht wurden aus der FHV herausgelöst und in einem eigens dafür geschaffenen Gesetz verankert. Der Finanzhaushalt soll auf die Dauer im Gleichgewicht gehalten werden. Dieser Grundsatz gilt nach wie vor für den Kanton und die Gemeinden.
Mit der neuen Defizitbeschränkung des Kantons sind unter gewissen Umständen Defizite explizit auch über eine längere Periode zulässig. Das Gesetz zum Haushaltsgleichgewicht sieht zudem negative Sanktionen in Form einer automatischen Steuerfusserhöhung vor, wenn die Defizitbeschränkung nicht eingehalten wird. Soweit sollen die Bestimmungen im RRE nicht gehen.
Der Regierungsrat möchte nicht in die Gemeindekompetenzen bezüglich Steuerfuss eingreifen. Die Bestimmung zum Haushaltsgleichgewicht im RRE wird daher einzig bezüglich Betrachtungszeitraum an die Regelung, wie sie für den Kanton gilt, angepasst. Die Ausdehnung auf einen Betrachtungszeitraum von acht statt bisher sechs Jahren erhöht die Flexibilität und mit dem Einbezug von Planergebnissen wird gleichzeitig eine Art Frühwarnsystem geschaffen.
Die Überwachung von Hilfsbedürftigen bei Verdacht auf missbräuchlichen Sozialhilfebezug soll gesetzlich verankert werden. Dazu braucht es eine Änderung des Sozialhilfegesetzes. Ein entsprechender Gesetzesentwurf schickt der Regierungsrat nun in eine externe Vernehmlassung.
Das Departement für Erziehung und Kultur hat verschiedene Fragen der Beurteilung untersucht. Das angepasste Beurteilungsreglement sowie die neuen Zeugnisformulare gehen nun in eine externe Vernehmlassung.
Der Regierungsrat hat die Vorlage zur Revision des Strassengesetzes in die öffentliche Vernehmlassung gegeben. Mit der Revision sollen der Bau, Betrieb und Unterhalt der Kantons- und Gemeindestrassen optimiert und vereinfacht werden. Die Gemeinden kommen in den Genuss von mehr Finanzmitteln aus der Mineralöl- und Motorfahrzeugsteuer.
A garanzia della stabilità finanziaria della previdenza obbligatoria deve essere abbassata l'aliquota minima di conversione. Devono essere prese misure di compensazione in modo da non diminuire il livello delle rendite. La riforma riprende le proposizioni dei partner sociali, incaricati su loro richiesta dal Consiglio federale di elaborare proposte di soluzione in comune.
Con il presente progetto si propone di abbandonare il principio, a carattere dissuasivo, secondo cui è riscosso un emolumento per le domande di accesso ai documenti ufficiali, attualmente sancito dalla legge sulla trasparenza, e di sostituirlo con il principio inverso della gratuità dell'accesso.
Il 21 giugno 2019 il Parlamento ha approvato una modifica della legge federale del 6 ottobre 2000 sulla parte generale del diritto delle assicurazioni sociali (LPGA; RS 830.1) (revisione della LPGA, FF 2019 3721). L'attuazione di queste disposizioni di legge richiede anche alcune modifiche a livello di ordinanza. Con le proposte modifiche d'ordinanza saranno emanate le necessarie disposizioni d'esecuzione e apportati alcuni adeguamenti mirati (nell'OPGA).
I rischi associati all'uso di prodotti fitosanitari (PF) per le acque superficiali, gli habitat seminaturali e le acque sotterranee da cui si ricava acqua potabile devono essere ridotti del 50 per cento entro il 2027. Le organizzazioni di categoria prenderanno i provvedimenti necessari per raggiungere lo scopo e riferiranno periodicamente alla Confederazione su quanto intrapreso e sui risultati ottenuti. Se si prevede che gli obiettivi di riduzione non saranno raggiunti, il Consiglio federale prenderà i provvedimenti necessari entro due anni dalla scadenza del termine. Occorre ridurre anche i rischi associati all'uso di prodotti biocidi (PB). La nuova normativa include tutti i settori di applicazione. La Confederazione gestirà inoltre un sistema d'informazione centrale sull'uso di PF e PB in cui saranno registrate tutte le applicazioni di questi prodotti a titolo professionale o commerciale.
Der Klimaschutz soll als vordringliche Aufgabe des Kantons in der Verfassung verankert werden. Der Kanton Bern soll einen wesentlichen Beitrag leisten, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und so die weitere Erwärmung des Klimas zu begrenzen. Ebenso soll er Massnahmen treffen, um auf die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels reagieren zu können. Die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission des Grossen Rates (BaK) schickt dazu zwei Varianten eines neuen Verfassungsartikels in die Vernehmlassung.