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Die Justizleitung und die Regierung unterstützen das vorliegende Projekt und die Realisierung des neuen Standorts für das Bezirksgericht Lenzburg am Standort Malagarain. Unter Berücksichtigung der Landstellungspflicht soll ein Neubau auf der Baurechtsparzelle der Stadt Lenzburg realisiert werden.
Für die in den Jahren 2022–2025 auszuzahlenden Beiträge für Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsmassnahmen und für die im gleichen Zeitraum anfallenden Kosten für Beratung, Bearbeitung und Management der Vereinbarungen sowie Erfolgskontrolle beantragt der Regierungsrat einen neuen Verpflichtungskredit in der Höhe von 5,58 Millionen Franken.
lm Nachgang zu publik gewordenen Vorwürfen gegenüber einigen Kliniken am USZ hat die Gesundheitsdirektion einen externen Bericht über die Vorkommnisse und allfällige Verbesserungsmöglichkeiten eingeholt. Am 3. März 2021 verabschiedete sodann die Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit einen Untersuchungsbericht zu den Vorfällen (KR-Nr. 5812021). Beide Berichte formulieren eine Reihe von Empfehlungen, die z.T. eine Anpassung der Rechtsgrundlagen erfordern.
ln Umsetzung der Empfehlungen, die sich aufgrund ihrer Prüfung als zweckmässig erwiesen haben, hat die Gesundheitsdirektion den Vorentwurf für eine Revision des Gesetzes über das Universitätsspital Zürich und den Vorentwurf für eine Verordnung über die Spitalräte der kantonalen Spitäler erarbeitet.
Der Kanton Aargau schneidet im Vergleich mit den anderen Kantonen bezüglich Ressourcenpotenzial unterdurchschnittlich ab. Ein wichtiger Faktor zur Stärkung des Ressourcenpotenzials ist es, die Expansion von Unternehmen zu unterstützen oder neue Unternehmen anzusiedeln. Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein von baureifem, marktfähigem Land. Zur Beförderung der Gebietsentwicklung sollen geeignete Grundstücke auf dem Areal Sisslerfeld erworben werden. Aufgrund des Pilotcharakters dieses Vorhabens möchte der Regierungsrat eine breite politische Diskussion ermöglichen zur Frage, ob der Kanton mittels strategischem Landerwerb die Entwicklung von Arealen aktiv fördern soll.
Die Bahninfrastruktur der S17 soll zwischen den Stationen Reppischhof und Dietikon Bahnhof doppelspurig ausgebaut werden. Dem Grossen Rat soll dafür ein Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von Fr. 11'850'000.– als Investitionsbeitrag an den Gesamtaufwand von Fr. 47'310'000.– beantragt werden.
Im Rahmen des Projekts «PBG-Revision 2020» erarbeitete das Amt für Raumentwicklung der Baudirektion zwei Teilrevisionen des Planungs- und Baugesetzes (PBG; LS 700.1). Die vorliegende Teilrevision hat unterschiedliche Justierungen des PBG zum Ziel. Die zweite Teilrevision widmet sich dem Thema einer klimaangepassten Siedlungsentwicklung.
Den Aargauer Spitälern entstanden durch die Vorgaben von Bund und Kanton zur Bewältigung der ersten sowie zweiten Welle der Coronavirus-Pandemie Ertragsausfälle sowie Zusatzkosten. Mit der Vorlage "Entschädigung der Spitäler für COVID-19-bedingte Vorhalteleistungen (Ertragsausfälle und Zusatzkosten)" sollen die Aargauer Spitäler für die angeordneten Ertragsausfälle und die Zusatzkosten rund um die Behandlung von COVID-19-Patienten während der gesamten Dauer der Coronavirus-Pandemie angemessen entschädigt werden.
2017 hat der Bundesrat die Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (VGWR; SR 431.841) geändert. Dies hat Auswirkungen auf das Gebäude- und Wohnungsregister sowie auf die Amtliche Vermessung, weshalb die Verordnung über das Gebäude- und Wohnungsregister und die Datenlogistik vom 29. Januar 2014 (LS 704.16) angepasst werden muss.
Insgesamt sprechen folgende Gründe für eine Revision der Verordnung: - Bundesvorgaben zur Einführung neuer Merkmale im Gebäude- und Wohnregister. - Einsatz von eCH-Standards und Anpassungen gemäss der überarbeiteten Weisung zur Erfassung der Gebäude in der amtlichen Vermessung und im Gebäude- und Wohnungsregister. - Entscheid des Regierungsrates, auf ein kantonales Gebäude- und Wohnungsregister-Nachführungssystem zu verzichten (vgl. Beschluss Nr. 1288/2018). Somit übermitteln die Gemeinden die Erhebung und die Nachführung der Registerdaten direkt an das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister.
Seit knapp 20 Jahren gibt es im Kanton Zürich einen runden Tisch zur Bekämpfung von Menschenhandel. Dieser wurde von der Fachstelle für Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) gegründet und seither auch geleitet. Da es sich bei der Bekämpfung von Menschenhandel um eine staatliche Aufgabe handelt, soll der runde Tisch – mit Einverständnis aller bisher Beteiligten – institutionalisiert und künftig von der Kantonalen Opferhilfestelle geleitet werden. Für diese Institutionalisierung braucht es eine Verordnung.