| Originale/Domanda | Proposta/Riposta | Motivo o commento |
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Wie hoch ist Ihre Zustimmung zur Vorlage insgesamt? |
Neutral
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Grundsätzliches zur Vorlage |
Wir danken für die Möglichkeit zur Mitwirkung der Folgegesetzgebung Teil 2 der neuen Kantonsverfassung. |
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1 Zuständig für die Erteilung des Landrechts sowie des Gemeindebürgerrechts von Appenzell ist der Grosse Rat. |
Wir möchten an dieser Regelung festhalten. Eine breite Abstützung eines Entscheides erachten wir als sinnvoll. | |
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(neu) Ist eine Vereidigung für das Amt des regierenden Landammanns an der Landsgemeinde nicht möglich, wird diese an der nächstfolgenden Grossratssession vorgenommen. Ist auch dies nicht möglich, wird auf die Eidesleistung verzichtet. |
(neu) Ist eine Vereidigung für das Amt des regierenden Landammanns an der Landsgemeinde nicht möglich, wird diese an der nächstfolgendenchstmöglichen Grossratssession vorgenommen. Ist auch dies nicht möglich, wird auf die Eidesleistung verzichtet. | Auf den Akt der Vereidigung soll nicht verzichtet werden. |