Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Primäres Ziel der Änderung des Publikationsgesetzes ist der Verzicht auf die Herausgabe von gedruckten Periodika zu den amtlichen Veröffentlichungen des Bundes. Bei dieser Gelegenheit wird zudem vorgeschlagen, die Regeln über die Veröffentlichung in Form eines Verweises präziser zu formulieren und das Bundesblatt neu zu strukturieren, um die in den letzten Jahren stark angestiegene Zahl von Notifikationen effizienter bewirtschaften zu können.