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Auf Antrag der kantonalen Natur- und Landschaftsschutzkommission und gestützt auf die kantonale Naturschutzgesetzgebung soll das Naturobjekt Eisweiher, Riehen, durch Regierungsratsbeschluss unter Schutz gestellt werden. Gemäss dem geltenden Zonenplanplan der Gemeinde Riehen befindet sich das Gebiet nur teilweise, namentlich der zentrale Weiher- und Tümpelbereich dieses Naturobjekts in der Naturschutzzone.
Die Naturwerte dieses im Zonenplan nicht ausreichend durch Naturschutz- oder Naturschonzonen erfassten Naturobjekts sollen daher durch die Unterschutzstellung und die Aufnahme in das IGNO sowie der gleichzeitigen Anordnung der zugehörigen Schutzbestimmungen mittels Beschluss des Regierungsrates als Allgemeinverfügung umfassend und nachhaltig gesichert werden.
Das vom Grossen Rat am 15. September 2020 überwiesene (GR.20.51) Postulat betreffend Beibehaltung des Einwohner-Bürgerrechts bei Gemeindefusionen der SP-Fraktion vom 3. März 2020 beantragt die Schaffung der Möglichkeit, das bisherige Gemeindebürgerrecht (Heimatort) auch nach einer Gemeindeänderung (Zusammenschluss, Umgemeindung oder Neubildung einer Gemeinde) beibehalten zu können. Hierfür ist eine Änderung des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz, GG) vom 19. Dezember 1978 (SAR 171.100) notwendig.
Bis anhin wird das bisherige Gemeindebürgerrecht bei Zusammenschlüssen, Umgemeindungen oder Neubildungen von Gemeinden in den massgebenden Registern (insbesondere Personenstandsregister) nicht mehr geführt. Auf den amtlichen Dokumenten (Pass, Identitätskarte, Zivilstandsdokumente) der betroffenen Bürgerinnen und Bürger ändert sich dadurch die bisherige Heimatortbezeichnung. Dies kann von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern, welche stark mit ihrer (ursprünglichen) Heimatgemeinde verbunden sind, als Identitätsverlust wahrgenommen werden. Mit der Vorlage soll der Abhilfe geschaffen werden.
Vorgeschlagen wird, dass das bisherige Gemeindebürgerrecht, welches zufolge Zusammenschluss, Umgemeindung oder Neubildung von Gemeinden weggefallen ist, auf gebührenpflichtiges Gesuch betroffener Bürgerinnen und Bürger hin dem neuen Bürgerrecht (Heimatort) in Klammern angefügt werden kann. Diese Möglichkeit soll auch den Betroffenen von Gemeindeänderungen, die seit dem 1. Januar 2002 rechtskräftig geworden sind, während einer Übergangsfrist von zwei Jahren nach Inkrafttreten des neuen Rechts zur Verfügung stehen.
Mit dieser Revision der Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR 814.201) wird der von den eidgenössischen Räten beschlossene Artikel 9 Absatz 3 des Gewässerschutzgesetzes (GSchG; SR 814.20) konkretisiert, welcher die Überprüfung der Zulassung von Pestiziden regelt, wenn sie wiederholt und verbreitet ihre Grenzwerte in den Gewässern überschreiten. Weil das Abwasser von Plätzen, auf denen Spritzgeräte für Pflanzenschutzmittel befüllt oder gereinigt werden, die Gewässer verunreinigen kann, sollen auch die Kontrolle und wenn nötig die Sanierung dieser Plätze verbindlich terminiert werden. Zusätzlich sollen die rechtskräftige Ausscheidung und der Vollzug der Grundwasserschutzzonen beschleunigt werden, um den Schutz unserer wichtigsten Trinkwasserressource sicherzustellen.
Mit dem Flugpassagierdatengesetz soll die Schweiz künftig ein international bewährtes Instrument zur Bekämpfung von Terrorismus und schweren Straftaten einsetzen können. Es steht seit rund 20 Jahren namentlich in den USA, Kanada sowie im Vereinigten Königreich und seit rund 10 Jahren in den meisten Mitgliedstaaten der EU im Einsatz. Mit diesem Gesetz kommt die Schweiz ihren internationalen Verpflichtungen nach. Verpflichtend sind insbesondere drei Resolutionen des UNO-Sicherheitsrates, welche die Mitgliedstaaten anweisen, Kapazitäten zur Sammlung, Verarbeitung und Analyse der PNR-Daten aufzubauen.
Der Zustand der Biodiversität in der Schweiz ist unbefriedigend. Die Hälfte der Lebensräume und ein Drittel der Arten sind bedroht. Mit dem Rückgang der Artenvielfalt ist auch genetische Vielfalt verloren gegangen. Um dem entgegenzuwirken, hat der Bundesrat Strategie und Aktionsplan zum Schutz und zur Förderung der Biodiversität in der Schweiz ausformuliert.
Vor diesem Hintergrund hat auch der Kanton unter Einbezug der Gemeinden Riehen und Bettingen den vorliegenden Entwurf einer kantonalen Biodiversitätsstrategie inklusive Massnahmenpaket (Aktionsplan) erarbeitet. Die kantonale Biodiversitätsstrategie nimmt die internationalen und nationalen Vorgaben auf und legt sie auf die Verhältnisse des Kantons Basel-Stadt um.
Mit der Änderung der Bankenverordnung wird die Anpassung des Bankengesetzes (Insolvenz, Einlagensicherung, Segregierung) vollzogen. Weitere Änderungen werden vorgesehen zu den Themenbereichen Sanier- und Liquidierbarkeit (Resolvability), Bankenkategorisierung sowie in der Gebühren- und Abgabeverordnung der FINMA.
Der Kanton betreibt seit über einem Jahrzehnt eine aktive Energiepolitik, mit welcher er den Energiebedarf und die Treibhausgasemissionen im Kanton senkt. Das letzte Massnahmenprogramm, das Energiekonzept 2009, hatte einen Planungshorizont bis Ende 2020 und konnte erfolgreich umgesetzt werden.
Das vorliegende Energie- und Klimakonzept 2035 umfasst einen Zeitraum bis ins Jahr 2035. Er berücksichtigt die veränderten energie- und klimapolitischen Rahmenbedingungen. Entsprechend fokussiert das Energie- und Klimakonzept 2035 neu zusätzlich auf die Reduktion der Treibhausgasemissionen und behandelt diese mit den Themen Energieeffizienz und erneuerbare Energie gleichwertig. Das Thema Versorgungssicherheit wird in mehreren Aspekten beleuchtet.
Im Energie- und Klimakonzept 2035 zeigt der Regierungsrat auf, mit welchen Stossrichtungen und Massnahmen der Kanton die Ziele zur Steigerung der Energieeffizienz, zum Schutz des Klimas und für eine verbesserte Versorgungssicherheit in den nächsten Jahren gezielt und koordiniert angehen will.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) führt zu den Revisionen der Stauanlagenverordnung (StAV), der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV), der Verordnung über die Anforderungen an das Personal von Kernanlagen (VAPK) und der Verordnung über die Betriebswachen von Kernanlagen (VBWK), der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV), der Verordnung über Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (VGSEB), der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) sowie der Verordnung des UVEK über elektrische Niederspannungsinstallationen (V-UVEK NIV) ein Vernehmlassungsverfahren durch.
Auf Antrag der kantonalen Natur- und Landschaftsschutzkommission und gestützt auf die kantonale Naturschutzgesetzgebung soll das Naturobjekt Entenweiher, Riehen, durch Regierungsratsbeschluss unter Schutz gestellt werden. Das Gebiet wurde im Rahmen der Zonenplanrevision Riehen keiner Naturschutz- oder Naturschonzone zugewiesen.
Das Naturobjekt Entenweiher liegt inmitten des stark frequentieren Naherholungsgebiets der Wieseebene (Landschaftspark Wiese). Obwohl die Erholungsnutzung bis anhin keine bedeutende Gefährdung des Objekts darstellt, sollen angesichts der hohen Naturwerte beschränkende und lenkende Schutzbestimmungen erlassen werden. Die Erholungsnutzung soll weiterhin möglich sein.
Das Parlament hat am 1. Oktober 2021 u.a. Änderungen des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes beschlossen (BBl 2021 2321). Aufgrund dieser Gesetzesänderungen besteht Revisionsbedarf in folgenden Verordnungen: Energieverordnung (EnV), Energieförderungsverordnung (EnFV), Verordnung über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich (GebV-En), Stromversorgungsverordnung (StromVV). Gleichzeitig beantragt das UVEK weitere Anpassungen in folgenden Verordnungen: Energieverordnung (EnV), Energieeffizienzverordnung (EnEV), Energieförderungsverordnung (EnFV), Stromversorgungsverordnung (StromVV).
Am 11. November 2021 wurde die Volksinitiative «Attraktive Zentren» eingereicht. Diese in der Form einer Gesetzesinitiative eingereichte Volksinitiative verlangt, dass die Ortszentren entlang von Kantons- und Gemeindestrassen siedlungsverträglicher zu gestalten sind. Um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen, sollen künftig verschiedene Aspekte in der Verkehrsplanung, wie beispielsweise Massnahmen zugunsten des Fuss- und Veloverkehrs oder zur Reduktion der Lärmbelastung durch den motorisierten Individualverkehr (MIV), gefördert werden. Bei der Gestaltung von Ortsdurchfahren ist beabsichtigt, den Massnahmen zur Klimaadaption mehr Beachtung zu schenken. Die Ziele sollen mittels einer Anpassung im Strassengesetz (StrG) erreicht werden. Hierzu soll ein neuer § 34a ins Strassengesetzes aufgenommen werden, wonach Ortsdurchfahrten siedlungsverträglich zu gestalten sind.
Der Regierungsrat beabsichtigt, die Gesetzesinitiative abzulehnen und dieser einen Gegenentwurf gegenüberzustellen. Der Gegenentwurf soll die Anliegen der Volksinitiative mehrheitlich aufnehmen, ohne aber in die akzeptierte Kompetenz- und Aufgabenteilung zwischen den Gemeinden und dem Kanton einzugreifen. Der Regierungsrat hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement ermächtigt, zum Gegenentwurf ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Die kantonale Bibliotheksstrategie und -förderung stützt sich auf das Bibliotheksgesetz des Kantons St.Gallen (sGS 276.1; abgekürzt BiblG), das seit 1. Januar 2014 in Vollzug ist und die Bibliotheksverordnung (sGS 276.11), die seit 1. Januar 2015 erlassen ist. Kanton und Gemeinden sind beauftragt, gemeinsam die bibliothekarische Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Den Gemeinden wird die Hauptverantwortung zugewiesen, der Kanton seinerseits unterstützt das Bibliothekswesen insgesamt und ergänzt das Angebot der Gemeinden. Gleichzeitig tragen die Schulträger die Verantwortung für die bibliothekarische Grundversorgung ihrer Schülerinnen und Schüler.
Die Luzerner Polizei steht vor einem wegweisenden Umbau: Mit der Organisationsentwicklung 2030 sollen das Korps um total 118 Stellen aufgestockt und die Strukturen sowie Prozesse vereinfacht werden. Die Hauptziele der Reorganisation sind die effiziente Bekämpfung der Kriminalität, hohe präventive Präsenz im öffentlichen Raum sowie der Ausbau der bevölkerungsnahen Polizeiarbeit. Der Planungsbericht über die Leistungen und Ressourcen der Luzerner Polizei fasst die zentralen Elemente der oe 2030 zusammen.
Der Kanton gibt den Entwurf des Gegenentwurfs in ein Vernehmlassungsverfahren bei den Parteien, den Regionalen Entwicklungsträgern, dem Verband Luzerner Gemeinden (VLG), dem VCS Sektion Luzern sowie dem TCS Sektion Waldstätten. Die Vernehmlassung wird elektronisch über das Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt.
Das Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen vom 30. Juni 2005 regelt die internationale Zuständigkeit von Gerichten in Zivil- und Handelssachen sowie die Anerkennung von Urteilen, wenn Parteien für einen Rechtsstreit die Gerichte eines bestimmten Staates gewählt haben.
Erarbeiten einer Vollzugsverordnung für die verbindliche Umsetzung der Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) für grosse Schweizer Unternehmen. Dabei handelt es sich um Berichterstattungspflichten von klimarelevanten Tätigkeiten im Rahmen des Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungsinitiative.