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Avec la modification de l'ordonnance sur le registre du commerce, la modification du code des obligations (16077) sera mise en œuvre.
Mit dem Planungsbericht Klima und Energie zeigt der Regierungsrat auf, mit welchen Stossrichtungen und Massnahmen der Kanton Luzern die Ziele zum Schutz des Klimas und zur Anpassung an den Klimawandel in den nächsten Jahren gezielt und koordiniert angehen will.
Dabei wird insbesondere aufgezeigt, was das – vom Luzerner Kantonsrat festgelegte und auch national und international geltende – Ziel «Netto null Treibhausgasemissionen bis 2050» für den Kanton Luzern bedeutet und wie dieses Ziel erreicht werden kann. Wir setzen auf die Innovationskraft unserer Unternehmungen, auf Fördermassnahmen und erlassen wo notwendig Vorschriften.
Der Berufseinstieg ist eine anspruchsvolle Phase im Leben einer neu ausgebildeten Lehrperson. Er legt die Grundlage für eine nachhaltig erfolgreiche Berufsausübung und ist gleichzeitig mit grossen Herausforderungen verbunden. Vor diesem Hintergrund beteiligt sich das Amt für Volksschulen seit Ende 2019 an einem kantonsübergreifenden Projekt zur Neukonzeption der Berufseinführung von Volksschullehrpersonen der Pädagogischen Hochschule Schwyz (PHSZ). Als Ziel des Projekts wurde gesetzt: «Es liegen Szenarien für eine Neukonzeption der Berufseinführung für Lehrpersonen der Volksschule (1. bis 3. Zyklus) vor, die von den zentralen Partnern (Volksschulämter, Schulleiter- und Lehrerverbände) getragen werden und zukunftsweisende Perspektiven für den Übergang vom Studium in den Lehrberuf aufzeigen.»
Ergebnis der Projektarbeit war der Bericht «Grundlagen zur Neukonzeption der Berufseinführung (BEF) von Volksschullehrpersonen in den Kantonen Schwyz, Glarus und Uri». Die beteiligten Kantone einigten sich darauf, mit dem Bericht die jeweiligen politischen Prozesse zu durchlaufen – in der Absicht, dass bis Ende Schuljahr 2020/2021 die erforderlichen Beschlüsse zur Umsetzung vorliegen.
Das geltende Recht regelt die Anstellungsverhältnisse der Lehrpersonen der Gemeinden in der kantonsrätlichen Verordnung über die Anstellung der Lehrenden an den Volksschulen (Anstellungsverordnung Volksschule; bGS 421.21). Die wesentlichen Grundsätze des Anstellungsverhältnisses erfordern eine Grundlage in einem formellen Gesetz und werden in das Volksschulgesetz integriert.
Das kantonale Personalgesetz findet sinngemäss Anwendung, soweit nicht das Volksschulgesetz selbst eine abweichende Bestimmung enthält. Die Anstellungsverordnung Volksschule wird aufgehoben. Die Elemente der Besoldung sollen einheitlich in der «Besoldungsverordnung für die Lehrpersonen der Volksschule» geregelt werden.
Mit dem vorliegenden Versorgungsbericht informiert die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich über den Fortschritt des Projektes Spitalplanung 2023. Sie publiziert damit Details zum methodischen Vorgehen und die Zwischenergebnisse der ersten Projektetappe, der Konzeptphase. Der Versorgungsbericht beschreibt, wie die langfristige Vision und Strategie des Kantons Zürich für die Gesundheitsversorgung der Zürcher Bevölkerung umgesetzt werden sollen und damit zu einer fokussierten, evidenzbasierten und bedarfsgerechten Patientenversorgung beitragen können.
Gemäss bundesrechtlichen, aber auch kantonalrechtlichen Vorgaben werden die eingereichten Bewerbungen anhand der Kriterien Qualität, Wirtschaftlichkeit und Zugänglichkeit evaluiert. Unter Berücksichtigung der strategischen Ausrichtung der Versorgungsstrukturen für die Zürcher Bevölkerung erfolgt die Vergabe der Leistungsaufträge an Leistungserbringer, die sämtliche Anforderungen bestmöglich erfüllen.
Diese Veröffentlichung zeigt die bisherige Nachfrageentwicklung auf und erläutert den prognostizierten Leistungsbedarf in den drei Fachbereichen Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation über den gesamten Planungshorizont bis 2032. Die Bedarfsprognose ist ein bedeutender Bestandteil der Spitalplanung. In das Prognosemodell flossen die Faktoren Demografie auf Basis der Bevölkerungsprognose des Statistischen Amtes des Kantons Zürich, die medizintechnische, aber auch epidemiologische Entwicklung sowie regulatorische Vorgaben ein.
Das total revidierte Volksschulgesetz soll das kantonale Gesetz über Schule und Bildung (Schulgesetz) ablösen. Das Schulgesetz wurde ursprünglich als Rahmengesetz konzipiert, welches das ganze Bildungswesen umfasste. Beim Entwurf des Volksschulgesetzes handelt es sich vorwiegend um ein Organisationsgesetz mit einheitlichen Begrifflichkeiten. Damit lässt das Gesetz über die Volksschule genügend Raum für Entwicklungen in pädagogischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Hinsicht.
So kommt der Entwurf dem Anliegen nach, zeitgemässe Grundlagen für eine zukunftsfähige Volksschule zu schaffen, ist gesellschaftlichen und bildungspolitischen Anforderungen und Rahmenbedingungen angepasst und verbessert die Anstellungsbedingungen der Lehrpersonen. Er orientiert sich am Schwerpunkt «Bildung und Arbeit» des Regierungsprogrammes 2020–2023.
L'accord temporaire entre la Suisse et le Royaume-Uni sur la mobilité des fournisseurs de services règle la fourniture de services à court terme par des personnes physiques et contient des dispositions sur la reconnaissance des qualifications professionnelles. L'objectif est de maintenir un accès autant large que possible pour les fournisseurs de services après l'expiration de l'Accord sur la libre circulation des personnes entre la Suisse et le Royaume-Uni. La conclusion de cet accord s'inscrit dans le cadre de la stratégie «Mind the Gap» adoptée par le Conseil fédéral à la suite du référendum britannique sur la sortie de l'Union européenne («Brexit»). L'accord a été signé le 14 décembre 2020. Il est limité à deux ans. Les parties contractantes peuvent décider de le prolonger.
Die Siedlungsentwicklung auf dem Gebiet des Kantons Basel-Stadt folgt der Strategie der „Siedlungsentwicklung nach innen“. Mit der Verdichtung nach innen sollen ungenutzte bauliche Potentiale aktiviert und damit der Druck auf unbebautes Land reduziert werden. Ziel ist ein nachhaltiger Umgang mit der Ressource Boden.
Auch bei der 2020 abgeschlossenen basel-städtischen Zonenplanrevision wurde der Fokus auf die Verdichtung nach innen gerichtet. Die verschiedenen Wege zur inneren Verdichtung müssen gleichzeitig verfolgt werden. Sie ergänzen sich und können nur gemeinsam einen nachhaltigen Beitrag leisten. Mit der Revision des Bau- und Planungsgesetzes soll der Blockrand als vorherrschende Bebauungstypologie in der Kernstadt gestärkt und durch eine Vereinfachung der baurechtlichen Regeln die Erneuerung und Verdichtung im Inneren des Siedlungsgebiets gefördert werden.
Der Regierungsrat startet die Vernehmlassung zur Revision der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen. Die Revision will unter anderem, dass die Submissionsverordnungen der einzelnen Kantone vereinheitlicht werden.
35 Milliarden Franken: für diese Summe vergeben in der Schweiz jedes Jahr Kantone und Gemeinden Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen. Geregelt wird dies durch das öffentliche Beschaffungsrecht. Seine Grundlagen findet es im WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (Gouvernement Procurement Agreement, kurz GPA) und im bilateralen Abkommen mit der EU über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens. Diese Staatsverträge werden auf kantonaler Ebene durch die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) und auf Bundesebene durch das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen und die dazu gehörende Verordnung umgesetzt.
Das Interkantonale Organ für das öffentliche Beschaffungswesen hat die revidierte IVöB am 15. November 2019 verabschiedet. Die einzelnen Kantone bestimmen individuell, wann sie der revidierten IVöB beitreten wollen. Das Bundesparlament hat das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen am 21. Juni 2019 genehmigt, sodass es am 1. Januar 2021 in Kraft treten konnte.
Nun schickt auch der Urner Regierungsrat die Revision des IVöB in die Vernehmlassung, die bis am 9. April 2021 dauert. Ein Hauptziel der Revision ist es, die zersplitterten Beschaffungserlasse von Bund und Kantonen – unter Beibehaltung der föderalen Kompetenzaufteilung – so weit wie möglich zu harmonisieren. Ferner soll auch unter den Erlassen der einzelnen Kantone eine Harmonisierung angestrebt werden. Aus diesem Grund wurden neu die Ausführungsbestimmungen in die IVöB integriert.
L'accord de partenariat économique de large portée entre les États de l'AELE et l'Indonésie (CEPA) stipule que seule l'huile de palme durable peut bénéficier des concessions de la Suisse dans ce domaine. L'ordonnance règle la mise en œuvre de la disposition correspondante du CEPA.
Das revidierte WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen wurde am 30. März 2012 formell verabschiedet (GPA 2012) und trat am 6. April 2014 in Kraft, nachdem das erforderliche Quorum der unterzeichnenden Mitgliedstaaten erreicht wurde. Mit der Revision des Übereinkommens von 1994 (GPA 1994), dem die Schweiz mit Wirkung ab 1. Januar 1996 beigetreten ist, wird der Geltungsbereich erweitert, der Konventionstext vereinfacht und modernisiert sowie der Einsatz elektronischer Mittel geregelt. Sämtliche Vertragsstaaten sind verpflichtet, die Änderung des GPA im nationalen Recht umzusetzen.
Der Bundesrat hat am 2. Dezember 2020 die Annahmeurkunde für das revidierte WTO-Abkommen hinterlegt. Das GPA 2012 tritt für die Schweiz am 1. Januar 2021 in Kraft.
Für die Schweiz liegt die Bedeutung der Revision unter anderem in der Stärkung des Wettbewerbs, der Klärung von Unterstellungsfragen, der Flexibilisierung des Beschaffungsvorgangs und der Anpassung an die künftigen Herausforderungen, z.B. bei der elektronischen Vergabe. Zudem wird der Marktzugang von Schweizer Unternehmen in den GPA-Mitgliedstaaten verbessert.
Der Regierungsrat hat den Entwurf des Kinderbetreuungsgesetzes verabschiedet und das Departement Gesundheit und Soziales beauftragt, die Vernehmlassung durchzuführen. Das Kinderbetreuungsgesetz schafft die Grundlage, dass Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung staatliche Beiträge erhalten. Der Regierungsrat will damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern und den Veränderungen in Gesellschaft und Wirtschaft angemessen Rechnung tragen.
Das geltende Submissionsgesetz des Kantons Solothurn datiert vom 17. Dezember 1996 und steht seit 1. April 1997 in Kraft. Das Submissionsgesetz und die gestützt darauf erlassene Submissionsverordnung regeln die Vergabe öffentlicher Aufträge, namentlich durch den Kanton Solothurn, dessen selbständige Anstalten sowie durch die Gemeinden, ihre Anstalten und die öffentlich-rechtlichen Körperschaften, an welchen sie beteiligt sind.
Im Jahr 1996 ist der Kanton Solothurn ebenfalls der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) beigetreten. Mit diesem Konkordat setzten die Kantone einerseits die staatsvertraglichen Verpflichtungen der Schweiz aus dem WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) um. Andererseits wurde damit zwischen den Kantonen eine gewisse Harmonisierung ihrer Schwellenwerte und Verfahrensregelungen bei öffentlichen Vergaben erreicht.
Als Folge des bilateralen Abkommens mit der EU über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens erfolgte im Jahr 2003 eine Teilrevision der IVöB sowie des Submissionsgesetzes, mit welcher namentlich der Geltungsbereich auf die Gemeinden ausgeweitet wurde. Aufgrund der 2012 abgeschlossenen Revision des GPA sind Anpassungen im nationalen Recht erforderlich. Die Schweiz wird das revidierte GPA, welches den Schweizer Unternehmen einen erweiterten Marktzugang von rund 80 – 100 Mia. Dollar pro Jahr gewährt, Ende 2020 ratifizieren.
Bund und Kantone haben im Rahmen eines gemeinsamen Projekts (Aurora) in den vergangenen Jahren eine parallele Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) und der IVöB erarbeitet mit dem Ziel, die rechtlichen Grundlagen von Bund und Kantonen – unter Beibehaltung der föderalen Kompetenzregelung – einander inhaltlich so weit wie möglich anzugleichen, was mit der nun vorliegenden totalrevidierten IVöB grösstenteils gelungen ist. Nachdem das Bundesparlament am 21. Juni 2019 dem GPA 2012 und dem neuen BöB zugestimmt hatte, wurde an der Plenarversammlung des Interkantonalen Organs für das öffentliche Beschaffungswesen (InöB) vom 15. November 2019 die IVöB 2019 einstimmig verabschiedet.
Diese Vorlage hat erstens den Beitritt des Kantons Solothurn zur IVöB 2019 zum Gegenstand. Zweitens ist Gegenstand der Vorlage die Totalrevision des kantonalen Submissionsgesetzes. Diese wird nötig, weil die IVöB 2019 das Submissionsrecht im Vegleich zum geltenden Konkordat sehr umfassend regelt, so dass sich das kantonale Gesetz auf einige wenige Ausführungsbestimmungen beschränken kann, welche der IVöB 2019 zu entsprechen haben. So sind namentlich die zuständigen Behörden zu bestimmen. Dazu kommen kantonale Ausführungsbestimmungen in den wenigen Bereichen, in welchen die IVöB 2019 den einzelnen Kantonen noch einen materiellen Regelungsspielraum belässt.
Die Notarinnen und Notare im Kanton Luzern erheben Gebühren nach einem staatlichen Tarif. Um einem parlamentarischen Auftrag nachzukommen, wurde der Gebührentarif für die öffentlichen Beurkundungen überprüft. Als Ergebnis daraus werden Vorschläge zur Teilrevision des Beurkundungsgesetzes und der Verordnung über die Beurkundungsgebühren in die Vernehmlassung gegeben.
Ausser Änderungen am Gebührentarif sieht die Vorlage die Aufhebung der Wohnsitzpflicht für die Notarinnen und Notare im Kanton Luzern sowie eine Vereinfachung im Verfahren vor der Aufsichtsbehörde für die Urkundspersonen vor. Inskünftig soll der Präsident oder die Präsidentin der Aufsichtsbehörde bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vergütungen bis zum Betrag von 20 000 Franken entscheiden.
Le présent projet ancre dans la LCD l'interdiction des clauses limitant la liberté tarifaire - en particulier des clauses de parité tarifaire - dans les conditions générales des contrats conclus entre les plateformes de réservation en ligne et les établissements d'hébergement.
Per 1. Januar 2021 wird in der ganzen Schweiz ein zweiwöchiger bezahlter Vaterschaftsurlaub eingeführt. Dieser kann innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden, wobei der Erwerbsausfall durch die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt wird. Die Entschädigung beträgt wie beim Mutterschaftsurlaub 80 Prozent des bisherigen Einkommens.
In Folge dieser bundesrechtlichen Vorgaben ist die kantonale Personalverordnung entsprechend anzupassen. Der Regierungsrat schlägt dabei für die kantonale Verwaltung eine Umsetzung gemäss dem bereits bestehenden Modell des Mutterschaftsurlaubs vor: Dauert das Arbeitsverhältnis vor der Geburt des Kindes mindestens zwei Jahre, so hat der Angestellte Anspruch auf 100 statt 80 Prozent des Grundlohns, wobei der Kanton als Arbeitgeber die zusätzlichen 20 Prozent finanziert. Mit dieser Anpassung will der Regierungsrat die Vorlage diskriminierungsfrei umsetzen und die Gleichstellung von Mann und Frau berücksichtigen. Die vorgeschlagene Umsetzung hat für den Kanton jährliche Mehrkosten von rund 10 000 Franken zur Folge.
Avec sa Stratégie pour le développement durable 2030, le Conseil fédéral montre comment il entend mettre en œuvre l'Agenda 2030 pour le développement durable au cours des dix prochaines années. Il fixe des objectifs jusqu'en 2030 ainsi que des axes stratégiques pour la politique fédérale dans les trois domaines préférentiels «consommation et production durables», «climat, énergie, biodiversité» et «égalité des chances».
L'assurance fédérale des transports contre les risques de guerre (ARG) est une police subsidiaire que la Confédération propose pour garantir le bon fonctionnement des transports vitaux et la protection des moyens de transport (en particulier des navires suisses de haute mer) en période de crise; elle couvre les cas où, en raison des risques élevés, les assureurs privés n'accordent plus de couverture, ou alors à des conditions déraisonnables, pour les moyens de transport, les biens et les valeurs. Étant donné que les assureurs privés couvrent désormais la plupart des risques importants et qu'il n'est plus aussi essentiel de disposer de navires battant pavillon suisse pour assurer l'approvisionnement économique du pays, l'ordonnance sur l'assurance fédérale des transports contre les risques de guerre du 7 mai 1986 doit être abrogée.
Le 30 octobre 2019, le Conseil fédéral a transmis à l'Assemblée fédérale le message concernant la loi fédérale sur les prestations transitoires pour les chômeurs âgés (LPtra). Le Conseil des États et le Conseil national ont adopté le projet de loi correspondant lors du vote final du 19 juin 2020. La nouvelle loi implique de définir certaines modalités d'application au niveau réglementaire, ce qui est fait avec cette ordonnance.
Der Regierungsrat will per 1. Januar 2022 das elektronische Auskunftsportal Terravis in Betrieb nehmen. Es ermöglicht Urkundspersonen, Kreditinstituten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Immobilienverwalterinnen und Immobilienverwaltern den schweizweiten Zugriff auf Grundbuchdaten und den elektronischen Geschäftsverkehr mit den Grundbuchämtern.
Gleichzeitig soll eine öffentliche Eigentümerabfrage im Internet eingeführt werden. Terravis ist ein elektronisches Auskunftsportal über Grundbuchdaten, welches den schweizweiten Zugriff auf Grundbuchdaten und den elektronischen Geschäftsverkehr mit den Grundbuchämtern ermöglicht. Berechtigte Personen können Grundbuchauszüge jederzeit selber und elektronisch beziehen. Dieser Datenaustausch erfolgt schnell, sicher und medienbruchfrei. Terravis ist bereits in 18 Kantonen im Einsatz.