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Le projet renforce le rôle des cantons dans la procédure d’approbation des primes: ils peuvent se prononcer sur les propositions de primes des assureurs pour leur territoire. Par ailleurs, le montant de la compensation des primes encaissées en trop est accordé aux cantons pour les assurés dont la prime est entièrement couverte par les réductions de primes.
Une première partie de l’ordonnance a fait l’objet d’une consultation entre août et novembre 2022. Dans le cadre de la seconde consultation, il s’agit notamment de régler la procédure de perception du nouvel impôt complémentaire. À cela viennent également s’ajouter les dispositions à prévoir en matière de droit pénal fiscal.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau macht die Teilrevision des kantonalen Richtplans 2022/2023 öffentlich bekannt. Die Revision sieht Anpassungen in 15 Unterkapiteln sowie in vier Anhängen vor. Ausserdem wird die Richtplankarte 1:50'000 angepasst.
Im November 2018 reichte Landrat Flavio Gisler, Schattdorf, die Motion für eine Gesamtrevision des Sozialhilfegesetzes ein. Der Regierungsrat setzte im Dezember 2020 eine Projektgruppe ein, die aus Vertretungen von Kanton, Sozialdiensten und Sozialbehörden sowie einer externen Projektbegleitung zusammengesetzt war. Diese hat alle Themen inhaltlich bearbeitet. Weitere Stakeholder wurden im Rahmen des Hearings eingebunden.
Die vorliegende Revision hat zum Zweck, der im Kanton und in den Gemeinden bewährten Sozialhilfe wieder ein modernes Kleid zu geben. Das bedeutet im Wesentlichen, dass dieses Gesetz das Sozialhilfesystem in allen Teilen angemessen und aktuell abbilden soll. Grössere umfassende materielle Eingriffe in dieses System umfasst das revidierte Gesetz nicht, womit die generellen Normen zur Sozialhilfe in der Kantonsverfassung unverändert fortbestehen können. Das Gesetz soll in Zukunft jedoch mit einem Reglement ergänzt werden, in dem einzelne Gesetzesartikel detaillierter ausgeführt werden.
Während die Corona-Krise zu einem abrupten Rückgang der touristischen Wertschöpfung von mehr als 600 Millionen Franken führte, hat diese Krise auch die Dynamik für einen nachhaltigeren und resilienteren Tourismus verstärkt. Dazu zählt beispielsweise das Aufkommen neuer Freizeitformen und die Wiederentdeckung des Naherholungsraums. Insbesondere die Inlandreisen erwiesen sich als wichtiger Pfeiler für den Erhalt von Arbeitsplätzen und Unternehmen. Währenddessen wird davon ausgegangen, dass die vollständige Erholung des internationalen Tourismus bis 2025 oder länger dauern wird. In der Zwischenzeit sind neue geopolitische Herausforderungen wie der Ukraine-Krieg hinzugekommen. Als eine Folge davon sind die Lebenshaltungskosten vor allem für private Haushalte gestiegen, wobei entbehrliche Posten wie Reisen ganz oben auf der Liste der möglichen Streichungen stehen. Im Dialog mit der Tourismuswirtschaft wurde deutlich, dass klare und gemeinsam getragene Perspektiven dazu beitragen können, eine erfolgreiche touristische Weiterentwicklung von Luzern zu erreichen und die Resilienz zur Begegnung künftiger Herausforderungen zu stärken. Das Tourismusleitbild zeigt dabei auf, wie der Kanton subsidiär private Initiativen unterstützt und Anreize für unternehmerisches Handeln schafft, wobei Eigenleistungen der Akteure vorausgesetzt werden. Das Ziel des Leitbilds ist es nicht, Einzelstrategien touristischer Akteure zu ersetzen, sondern für die Gesamtentwicklung des Tourismus einen langfristigen strategischen Rahmen zu bieten sowie bei Bedarf die notwendigen gesetzlichen Grundlagen daraus abzuleiten.
La présente révision vise à moderniser l’ordonnance sur l’état civil (OEC) à plusieurs égards et à l’adapter aux dernières évolutions. L’élément primordial du projet est l’élargissement du jeu de caractères standard, qui permettra de saisir nombre de nouveaux caractères spéciaux de diverses langues étrangères et ainsi de restituer fidèlement les noms concernés.
Diverse neue, für die Kantone verbindliche bundesrechtliche Bestimmungen müssen ins kantonale Recht überführt werden. Zudem erfolgen Anpassungen an Gerichtsurteile betreffend die Verlustverrechnung bei der Grundstückgewinnsteuer von juristischen Personen, bei den Erfordernissen für eine Einsprache sowie dem Steueraufschubtatbestand bei der Grundstückgewinnsteuer.
Nebst den zwingend erforderlichen Anpassungen sollen Bereinigungen erfolgen. Ausserdem beantragt der Regierungsrat zwei zweckmässige Neuerungen und Anpassungen des Steuergesetzes. So soll eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für die bisherige bewährte Praxis geschaffen werden, wonach gewisse Nachsteuerfälle von den Gemeindesteuerämtern erledigt werden können. Ausserdem soll mit der Ermöglichung der automatischen Meldung von Arbeitslosenleistungen an die Steuerbehörden die Digitalisierung der Verwaltung gefördert werden. Die Änderungen sollen per 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Im Kanton St.Gallen gibt es bereits viele gute Ansätze zur Förderung von Familien. Es besteht aber Entwicklungspotenzial, zum Beispiel in Form einer Familienstrategie oder bei der finanziellen Situation von Familien. Dies zeigt ein Bericht der Regierung, der aktuell zur Vernehmlassung vorliegt.
Im geltenden Recht werden die Schätzungsgebühren sowohl für nichtlandwirtschaftliche als auch für landwirtschaftliche Grundstücke im gleichen Artikel der entsprechenden Verordnung über die Schätzungsgebühren geführt. Die Ausgangslage und Verwendung der beiden Schätzungsarten sind jedoch nicht identisch. Neu sollen die Gebühren für die beiden Schätzungen in zwei separaten Artikeln klarer aufgeteilt und geregelt werden. Hinzu kommen kleinere Präzisierungen und formelle Anpassungen.
Da die Selbstkosten für den Schätzungsaufwand des Kantons mit den aktuellen Gebühren nicht mehr gedeckt sind, schlägt der Regierungsrat zudem eine moderate Erhöhung der Gebühren vor.
Das Gesetz bildet seit dem 1. August 2014 die Grundlage zur Weiterentwicklung der Ausbildung auf Hochschulstufe sowie der Forschung im Kanton. Die Teilrevision ermöglicht dem Kanton, die Rahmenbedingungen an die heutigen und künftigen Bedürfnisse auszurichten, die Standortattraktivität des Kantons zu fördern und den Bildungs- und Forschungsplatz Graubünden weiterhin national und international adäquat zu positionieren. Die Gesetzesrevision soll dabei jedoch nicht kurzfristige Trends oder Modeerscheinungen abbilden. Vielmehr gilt es den Institutionen des Hochschul- und Forschungsbereichs den notwendigen Raum zu geben, um die heute unverzichtbare Agilität im Hinblick auf ihre nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Damit soll eine nachhaltige Stärkung des Hochschul- und Forschungsstandorts im Kanton Graubünden bewirkt werden.
Si la réalisation des centrales de réserve et leur intégration à la réserve n’étaient pas souhaitées politiquement et devaient donc échouer, les responsables de projet auraient entrepris des travaux en vain et les coûts occasionnés ne seraient pas couverts. L’ordonnance sur une réserve d’hiver doit par conséquent être complétée par une disposition prévoyant que les coûts des exploitants potentiels sont pris en charge, notamment pour les travaux d’élaboration de projets qui, en fin de compte, ne déboucheront pas sur une réalisation concrète. Les autres points de la révision concer-nent des aspects plutôt techniques.