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Im Kanton Zürich sind die Leistungen der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung gestützt auf das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG, LS 413.31) grundsätzlich gebührenpflichtig. Für Personen bis zum vollendeten 20. Altersjahr ist die Beratung unentgeltlich (§ 42 Abs. 2 EG BBG).
In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass die bestehende Gebührenpflicht negative Auswirkungen auf die individuelle, nachhaltige Laufbahnplanung hat. So werden erwachsene Personen aufgrund der entstehenden Kosten davon abgehalten, die Angebote der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung in Anspruch zu nehmen, obschon dies zur Erhaltung und Förderung der nachhaltigen Arbeitsmarktfähigkeit sinnvoll wäre.
Die aktuellen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen und Herausforderungen erfordern die Unterstützung der Bevölkerung bei der Bewältigung von beruflichen Übergangssituationen im Laufe deren Berufs- bzw. Erwerbslebens. Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung soll künftig so ausgestaltet werden, dass sie Personen bei der nachhaltigen Gestaltung ihrer beruflichen Laufbahn unterstützen kann.
Mise en œuvre de la recommandation du Conseil de l’Europe du 31 mars 2021 sur les contrôles des biens utilisés pour la torture ou la peine de mort. Une distinction sera faite entre les biens conçus pour la torture qui n’ont aucune utilité pratique autre que celle de la peine capitale ou de la torture (biens conçus pour la torture), les biens susceptibles d’être utilisés pour la torture et les médicaments susceptibles d’être utilisés pour l’exécution d’êtres humains. La loi établit des interdictions et des obligations d’autorisation correspondantes.
Le 18 mars 2022, le Parlement a adopté la modification de l’art. 64a de la loi fédérale sur l’assurance-maladie (LAMal) concernant l’exécution de l’obligation de payer les primes. Il est nécessaire d’édicter des dispositions dans l’OAMal pour les mettre en œuvre. Par ailleurs, il est proposé d’intégrer dans l’OAMal des normes de délégation pour que le DFI puisse fixer les rabais maximaux pour les primes des formes particulières d’assurance comme il le fait actuellement pour l’assurance ordinaire.
Im Jahr 2019 ist das Bundesgesetz über Geldspiele vom 29. September 2017 (Geldspielgesetz; BGS 935.51) in Kraft getreten. Der Kanton Zug erlässt dazu ein Einführungsgesetz (EG BGS). Der Kantonsrat hat die Vorlage am 29. September 2022 in 1. Lesung beraten (Beilage 1).
Zur Umsetzung des EG BGS ist eine Verordnung vorgesehen (Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele, Kantonale Geldspielverordnung; V EG BGS). Der Regierungsrat hat die Sicherheitsdirektion beauftragt, den Verordnungsentwurf in eine bis am 25. Januar 2023 dauernde Vernehmlassung zu geben. Sie erhalten in der Beilage den Verordnungstext mit den vorgesehenen Bestimmungen (Beilage 2), den Bericht und Antrag des Regierungsrats (Beilage 3) sowie die Liste der Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten (Beilage 4).
Les joueurs frappés d'une mesure d'exclusion en Suisse ou au Liechtenstein ne doivent pas pouvoir se rendre dans un casino proche de la frontière de l'autre pays pour continuer à jouer. L'accord met en œuvre cet objectif.
Die kantonale Jagdverordnung stammt aus dem Jahr 1988 und wurde letztmals 2010 teilweise revidiert. Revisionen in der eidgenössischen Jagdgesetzgebung, aber auch die in den vergangenen Jahren veränderten Rahmenbedingungen sowie die Erfahrungen im Vollzug, machen eine Revision der kantonalen Jagdverordnung notwendig.
Mit der Teilrevision sollen insbesondere Grundlagen für den verbesserten Schutz des Wildes und für eine individuellere Gestaltung der Jagdausübung durch die Einführung neuer Patentarten geschaffen werden. Die Anpassung einzelner Artikel an das geltende Strafrecht ist ein weiteres zentrales Element der Revision. Der neue Verfassungsartikel zum Schutz vor Grossraubtieren und zur Regulierung des Bestands wird in der revidierten Jagdverordnung ebenfalls umgesetzt.
Die parlamentarische Initiative KR-NR. 171/2020 (PI Schweizer) betreffend Erweiterung Zweckbindung Parkplatz-Ersatzabgabe verlangt eine Anpassung des PBG, wonach die Abgaben in einen Fonds zu legen sind, der nur zur Schaffung von Parkraum in nützlicher Entfernung, zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs oder zur Förderung des Fuss- und Veloverkehrs verwendet werden darf. Die KPB kam in der Beratung zum Schluss, dass die heutige Regelung zu den Parkplatzersatzabgabe-Fonds nicht zufriedenstellend ist. Mit vorbehaltenem Beschluss vom 10. Mai 2022 hat die KPB die Beratungsergebnisse an den Regierungsrat zur Stellungnahme und zur Durchführung einer öffentlichen Vernehmlassung überwiesen.
Die Anzahl Pflichtabstellplätze soll neu auch im Baubewilligungsverfahren reduziert werden können. Abstellplätze sollen neu nicht mehr primär auf dem Baugrundstück angeordnet werden müssen, sind jedoch gut zugänglich und in nützlicher Entfernung zum Baugrundstück zu erstellen. Zudem wird die Zweckbindung der Parkplatzersatzabgabe erweitert, sodass die Mittel zusätzlich zur Förderung des Fussgänger- und Veloverkehrs oder generell im Bereich der Raum- und Verkehrsplanung verwendet werden können.
Afin de répondre de manière responsable à la crise de la biodiversité et pour donner suite à différentes interventions parlementaires, le Conseil d’Etat propose une stratégie cantonale biodiversité (SCB). Elle prend en compte les efforts existants, organisés au sein d’autres planifications nationales et cantonales et propose 47 mesures concrètes.
Die Biodiversität ist auch im Kanton Thurgau unter Druck. Um eine vielfältige Pflanzen- und Tierwelt zu fördern, legt der Kanton seine erste Biodiversitätsstrategie samt Massnahmenplan vor.
Seit dem 1. Juli 2022 ist es in der Schweiz gleichgeschlechtlichen Paaren möglich eine Ehe einzugehen. Paare welche vor diesem Zeitpunkt eine eingetragene Partnerschaft begründet haben, können diese bei jedem Zivilstandsamt in eine Ehe umwandeln lassen (Art. 35a des Bundesgesetzes über die eingetragene Partnerschaft [PartG; SR 211.231]. Die Begründung neuer eingetragenen Partnerschaften in der Schweiz ist seit diesem Datum nicht mehr vorgesehen.
Mit Schreiben vom 28. September 2022 ersuchte der Stadtrat Zürich den Regierungsrat um Schaffung einer Rechtsgrundlage, um auf die Gebühren für die Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe verzichten zu können. Die vorliegende Teilrevision soll die kantonale Zivilstandsverordnung vom 1. Dezember 2004 (ZVO, LS 231.1) einerseits mit einer neuen Bestimmung (§ 14) ergänzt werden, welche den Verzicht auf die Gebühren für die Umwandlungserklärung zum Gegenstand hat. Andererseits wird die Verordnung an die neuen bundesrechtlichen Bestimmungen angepasst.
La modification de l’ordonnance sur les placements collectifs de capitaux met en œuvre la modification de la loi sur les placements collectifs de capitaux concernant le Limited Qualified Investor Fund (L-QIF).
Schwerpunkte der vorliegenden Revision des Polizeigesetzes sind die Umsetzung der vom Grossen Rat am 5. November 2019 als Postulat überwiesenen Motion Martin Keller, SVP, Obersiggenthal, Josef Bütler, FDP, Spreitenbach, und Rolf Jäggi, SVP, Egliswil (Sprecher), vom 7. Mai 2019 betreffend Verhinderung von automatischen Verkehrsüberwachungsanlagen (AVÜ) auf Kantonsstrassen sowie die Verankerung der bislang in der Übergangsverordnung zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus vom 19. Januar 2022 geregelten Zuständigkeiten der Kantonspolizei im Polizeigesetz.
Es wird weiter die Schaffung von Rechtgrundlagen vorgeschlagen, welche die Kantonspolizei und die Polizeikräfte der Gemeinden (Regionalpolizeien) verpflichten, vor der Anstellung ihrer Angehörigen Personensicherheitsprüfungen durchzuführen und ihnen erlauben, zu diesem Zweck auf das Strafregister zuzugreifen. Zudem wird im Rahmen des vorliegenden Gesetzesentwurfs ein Anliegen der Gemeinden im Zusammengang mit der technischen Überwachung von Fahrverboten aufgenommen und vorgeschlagen, wie dieses Anliegen im kantonalen Polizeirecht umgesetzt werden kann.
Im Bereich des Bedrohungsmanagements sollen Mitteilungspflichten geschaffen werden, um zu gewährleisten, dass die Kantonspolizei fundierte Risikoeinschätzungen von potenziell gefährlichen Personen erstellen kann. Die weiteren vorgeschlagenen punktuellen Anpassungen beschränken sich auf wenige Bestimmungen des Polizeigesetzes beziehungsweise auf Fremdänderungen.
Die vorgeschlagene Änderung des Polizeigesetzes und die vorgeschlagenen Fremdänderungen sollen am 1. Juni 2024 in Kraft treten.
Die Liste säumiger Prämienzahlerinnen und Prämienzahler («schwarze Liste») soll aufgehoben werden. Die Rahmenbedingungen für die Anwendung dieser Liste haben sich infolge eines Gerichtsurteils vor einem Jahr wesentlich geändert, so dass sich ein sehr ungünstiges Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag ergibt.
Die Weiterführung der Liste ist unter diesen Umständen nicht zweckmässig. Deshalb sollen das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung und das Gesetz betreffend individuelle Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung entsprechend geändert werden.
Um den Geflüchteten aus der Ukraine schnell und möglichst unbürokratisch Schutz zu gewähren, hatte der Bundesrat am 12. März 2022 erstmals den Schutzstatus S ohne Aufenthaltsbewilligung aktiviert. Im SPG fehlt eine Regelung betreffend die Zuständigkeit für Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung.
Um die Zuständigkeit für Personen mit Schutzstatus S ohne Aufenthaltsbewilligung auf kantonaler Ebene angesichts der aus der Ukraine geflüchteten Personen möglichst rasch zu regeln, hatte der Regierungsrat am 6. April 2022 gestützt auf § 91 Abs. 4 der Verfassung des Kantons Aargau eine Sonderverordnung für Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung aus der Ukraine (Schutzbedürftigen-Verordnung, SbV) erlassen.
Die SbV regelt, dass für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung von Schutzbedürftigen Personen ohne Aufenthaltsbewilligung in der Regel die Gemeinden zuständig sind. Da die Geltungsdauer dieser Sonderverordnung auf zwei Jahre befristet ist und nur auf Schutzbedürftige aus der Ukraine Anwendung findet, muss eine allgemeine rechtliche Grundlage für den Status S in das ordentliche Recht mittels Teilrevision des SPG überführt werden.
Le Département fédéral de l’environnement, des transports, de l’énergie et de la communication (DETEC) mène une consultation sur la révision de l'ordonnance sur les exigences relatives à l’efficacité énergétique (OEEE), de l’ordonnance sur l’encouragement de la production d’électricité issue d’énergies renouvelables (OEneR), de l’ordonnance sur les installations de transport par conduites (OITC), de l’ordonnance du DETEC sur la garantie d’origine et le marquage de l’électricité (OGOM).
La commission propose de modifier la Constitution fédérale de sorte que la majorité civique active (droit de vote) au niveau fédéral soit fixée à 16 ans. Le droit d’éligibilité à des mandats politiques et au Tribunal fédéral doit être maintenu à 18 ans.