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Das Bezirksgericht besteht aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten mit juristischem Hochschulabschluss und sechs Mitgliedern, zum überwiegenden Teil juristische Laien. Am 1. Januar 2011 ist die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO, SR 312.0) in Kraft getreten, mit der unter anderem die Funktion des Zwangsmassnahmengerichts eingeführt wurde. Die Einzelrichterinnen oder Einzelrichter, welche diese Funktion ausüben, ordnen die Untersuchungs- und Sicherhaft an und sind für die Anordnung oder Genehmigung von weiteren Zwangsmassnahmen zuständig. Zwangsmassnahmenrichterinnen und -richter können im gleichen Fall nicht mehr als Sachrichterin oder Sachrichter tätig sein. Dies gilt sowohl für Richterinnen und Richter als auch für Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber. Die Schweizerische Jugendstrafprozessordnung, die ebenfalls am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, enthält eine analoge Regelung für den Jugendbereich.
Das Amt des Zwangsmassnahmengerichts wird heute von einer Einzelrichterin oder einem Einzelrichter des Bezirksgerichts ausgeübt. Da das Zwangsmassnahmengericht an 365 Tagen einen Pikettdienst anbieten muss, haben sich mit dem heutigen System immer wieder Schwierigkeiten bei der Einhaltung der zeitlichen Vorgaben ergeben. Es wird daher vorgeschlagen, dass mit einem Nachbarkanton eine interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit für das Zwangsmassnahmengericht abgeschlossen wird, um bei Bedarf jederzeit auf dessen Pikett-Pool von Zwangsmassnahmenrichterinnen und -richtern zurückgreifen zu können.
Da die Gerichtsbehörden in der Kantonsverfassung beschrieben werden und das Zwangsmassnahmengericht im Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) und im Einführungsgesetz zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EG JStPO), ist eine Revision der Kantonsverfassung und der beiden Strafprozesserlasse (EG StPO und EG JStPO) notwendig.
Die Idee einer Umfahrungslösung für Suhr besteht seit Jahrzehnten. Zur Entlastung des Suhrer Zentrums vom Verkehr und zur verbesserten Anbindung des Wynentals an das übergeordnete Strassennetz bestehen im Richtplan Einträge zu einer Ostumfahrung Suhr (Festsetzung) und einer Südumfahrung Suhr (Vororientierung). Die Realisierbarkeit des generellen Projekts aus dem Jahr 2001 gemäss bestehender Festsetzung ist aus verkehrstechnischen und baulichen Gründen nicht gegeben.
Diese Linienführung wurde deshalb nicht weiterverfolgt. Ebenfalls zeigt sich, dass aufgrund der langen Barriereschliesszeiten in Suhr keine verkehrsplanerisch zufriedenstellende Lösung im Bestand erreicht werden kann. Nach umfangreichen planerischen Abklärungen soll die Verkehrsinfrastruktur-Entwicklung Raum Suhr (VERAS) mit der neuen Umfahrung Suhr und den dazugehörenden Massnahmen im Bereich Siedlung und Mobilität festgesetzt werden.
Mit der Gesamtplanung VERAS mit Zeithorizont 2040 wird der Siedlungs- und Wirtschaftsraum vom Durchgangsverkehr entlastet und Freiräume für die Siedlungsentwicklung geschaffen. Weiter werden die Anbindung des Wynentals an die A1 und nach Aarau sowie das Velonetz für den lokalen und regionalen Verkehr verbessert und damit die Zielsetzung der VERAS umgesetzt.
Bei der Planung von Netzergänzungen sind flankierende Massnahmen unabdingbare Elemente. Die FLAMA sind im Konzept flankierende Massnahmen VERAS zusammengefasst, gegliedert nach Verkehrsmanagement, Strassenraumgestaltung, Velo- und Fussverkehr sowie Siedlung und Landschaft.
Von Juni bis September 2019 führte die Finanzdirektion die Vernehmlassung zur Änderung der Personalverordnung und Vollzugsverordnung zum Personalgesetz betreffend den Zeitpunkt der Teuerungszulage und die Anerkennung von Sozialpartnern durch. Die Auswertung der Vernehmlassung ergab, dass die Änderungen betreffend die Teuerungszulage mehrheitlich abgelehnt werden. Der Regierungsrat hat daher entschieden, auf die Änderungen betreffend die Teuerungszulage zu verzichten.
Die Änderungen betreffend die Anerkennung von Sozialpartnern wurden hingegen überwiegend positiv aufgenommen und sollen umgesetzt werden. Es wurde angeregt, die Grundzüge des Zutritts der Sozialpartner zu Verwaltungs- und Betriebsgebäude bzw. zu Mittel- und Berufsschulen in der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz zu regeln. Dieses Anliegen wird von der Finanzdirektion unterstützt.
Die Vorgaben des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) bezüglich Schuldenbremse werden seit dem Budget 2018 nicht mehr eingehalten. Bei den Investitionen kann der Selbstfinanzierungsgrad in den nächsten Jahren nicht erreicht werden.
In Zusammenarbeit mit den Einwohnergemeinden hat das Finanzdepartement einen neuen Nachtrag zum Finanzhaushaltsgesetz ausgearbeitet. Das Ziel der Vorlage ist es, eine einheitliche Berechnungsmethode der Schuldenbegrenzung für Kanton und Gemeinden und damit ein sinnvolles Zusammenspiel von Haushaltsgleichgewicht und Schuldenbegrenzung zu erreichen.
Le projet prévoit de modifier la loi sur l'asile de manière à accorder au Secrétariat d'État aux migrations des compétences étendues pour procéder au contrôle des supports de données mobiles en vue d'établir l'identité des requérants d'asile. L'obligation de collaborer faite aux requérants d'asile sera donc élargie en ce sens.
Mit dieser Teilrevision soll die Organisationsstruktur der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) den seit der Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts vom 1. Januar 2013 gewonnenen Erkenntnissen angepasst werden.
Die KESB wird neu in einer einzigen kantonalen Behörde mit regionalen Zweigstellen ausgestaltet. Ein zentraler Punkt bei dieser Reorganisation ist es, die bisherige Verankerung in den Regionen sowie die interdisziplinäre Zusammensetzung der Behörde auch in den Zweigstellen beizubehalten.
Es soll ausserdem eine klare Regelung der Schnittstelle zwischen der KESB und den Gemeinden betreffend die grundsätzliche Auferlegung und Tragung der Massnahmekosten sowie die Überprüfung der Kostentragung geschaffen werden. Im Zuge dieser Revision ist zudem die Anpassung des kantonalen Rechts an zwischenzeitlich geändertes Bundesrecht möglich.
Fristverlängerung: Die Frist für die Vernehmlassung wurde bis zum 2. Juni 2020 verlängert, dies in Folge des Coronavirus.
Mit der revidierten Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri (FHV; RB 3.2111), die am 1. Januar 2019 zusammen mit dem neuen Gesetz zum Haushaltsgleichgewicht des Kantons Uri (RB 3.2110) in Kraft trat, ergab sich auch Bedarf, das Reglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinden (RRE; 3.2115) anzupassen. Denn die Grundsätze der FHV gelten auch für das RRE.
Als wesentlichste Änderungen in der FHV, die auch im RRE Änderungsbedarf auslösten, sind das Haushaltsgleichgewicht und die finanzpolitischen Instrumente zu nennen. Die Bestimmungen zum Haushaltsgleichgewicht wurden aus der FHV herausgelöst und in einem eigens dafür geschaffenen Gesetz verankert. Der Finanzhaushalt soll auf die Dauer im Gleichgewicht gehalten werden. Dieser Grundsatz gilt nach wie vor für den Kanton und die Gemeinden.
Mit der neuen Defizitbeschränkung des Kantons sind unter gewissen Umständen Defizite explizit auch über eine längere Periode zulässig. Das Gesetz zum Haushaltsgleichgewicht sieht zudem negative Sanktionen in Form einer automatischen Steuerfusserhöhung vor, wenn die Defizitbeschränkung nicht eingehalten wird. Soweit sollen die Bestimmungen im RRE nicht gehen.
Der Regierungsrat möchte nicht in die Gemeindekompetenzen bezüglich Steuerfuss eingreifen. Die Bestimmung zum Haushaltsgleichgewicht im RRE wird daher einzig bezüglich Betrachtungszeitraum an die Regelung, wie sie für den Kanton gilt, angepasst. Die Ausdehnung auf einen Betrachtungszeitraum von acht statt bisher sechs Jahren erhöht die Flexibilität und mit dem Einbezug von Planergebnissen wird gleichzeitig eine Art Frühwarnsystem geschaffen.
Die Überwachung von Hilfsbedürftigen bei Verdacht auf missbräuchlichen Sozialhilfebezug soll gesetzlich verankert werden. Dazu braucht es eine Änderung des Sozialhilfegesetzes. Ein entsprechender Gesetzesentwurf schickt der Regierungsrat nun in eine externe Vernehmlassung.
Das Departement für Erziehung und Kultur hat verschiedene Fragen der Beurteilung untersucht. Das angepasste Beurteilungsreglement sowie die neuen Zeugnisformulare gehen nun in eine externe Vernehmlassung.
Der Regierungsrat hat die Vorlage zur Revision des Strassengesetzes in die öffentliche Vernehmlassung gegeben. Mit der Revision sollen der Bau, Betrieb und Unterhalt der Kantons- und Gemeindestrassen optimiert und vereinfacht werden. Die Gemeinden kommen in den Genuss von mehr Finanzmitteln aus der Mineralöl- und Motorfahrzeugsteuer.
Le taux de conversion minimal doit être abaissé pour garantir la stabilité financière de la prévoyance professionnelle obligatoire. Des mesures compensatoires devront permettre de maintenir le niveau des rentes. La réforme reprend les propositions élaborées par les partenaires sociaux, chargés à leur demande par le Conseil fédéral d'élaborer ensemble des solutions.
Le projet prévoit de remplacer, dans la loi sur la transparence, le principe qui consiste à percevoir un émolument pour donner accès à des documents officiels par le principe inverse, à savoir la gratuité.
Le 21 juin 2019, le Parlement a adopté une modification de la loi fédérale du 6 octobre 2000 sur la partie générale du droit des assurances sociales (LPGA; RS 830.1) (révision de la LPGA, FF 2019 4299). La mise en œuvre de ces dispositions de loi appelle certains changements au niveau réglementaire. Le projet de modifications des ordonnances vise à introduire les dispositions d'exécution nécessaires et à apporter quelques adaptations ponctuelles dans l'OPGA.
Les risques liés à l'utilisation de produits phytosanitaires auxquels sont exposés les eaux de surface, les habitats proches de l'état naturel et les eaux souterraines utilisées comme eau potable doivent être réduits de 50 % d'ici à 2027. Les interprofessions seront chargées de prendre des mesures visant à ce que cet objectif soit atteint et de faire régulièrement rapport à la Confédération concernant le type de mesures prises et leurs effets. S'il doit apparaître que l'objectif de réduction ne sera pas atteint, le Conseil fédéral devra prendre intervenir au plus tard deux ans avant l'échéance du délai imparti. Il s'agit de réduire également les risques liés à l'utilisation de produits biocides. La nouvelle réglementation inclut tous les domaines d'utilisation. Par ailleurs, la Confédération devra exploiter un système d'information centralisé concernant l'utilisation des produits phytosanitaires et des produits biocides, où seront répertoriés tous les usages professionnels ou commerciaux de ces produits.
Der Klimaschutz soll als vordringliche Aufgabe des Kantons in der Verfassung verankert werden. Der Kanton Bern soll einen wesentlichen Beitrag leisten, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und so die weitere Erwärmung des Klimas zu begrenzen. Ebenso soll er Massnahmen treffen, um auf die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels reagieren zu können. Die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission des Grossen Rates (BaK) schickt dazu zwei Varianten eines neuen Verfassungsartikels in die Vernehmlassung.