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Das 2014 sistierte Projekt «Optimierte Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule» wurde gemäss dem im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2018–2021 ausgewiesenen Entwicklungsschwerpunkt wieder aufgenommen.
Ziel der Vorlage «Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule» ist es, die Steuerung der Volksschule zu vereinfachen, die Aufgabenteilung zwischen den verschiedenen Gremien zu klären sowie die Schulleitungspensen anzupassen. Die Vorlage setzt sich aus drei voneinander getrennt zu betrachtenden Themenfeldern zusammen, die sich inhaltlich zum Teil aufeinander beziehen:
- Kommunale Führungsstruktur: Neuorganisation der kommunalen Führungsstruktur an den Schulen vor Ort, Aufhebung der Schulpflege und Reduktion der Anzahl Steuerungsebenen
- Kantonale Führungsstruktur: Bezirksschulräte als erste Beschwerdeinstanz sowie Variantendiskussion zur Organisation des Erziehungsrats und der Berufsbildungskommission
- Schulleitungspensen: Erhöhung der Schulleitungspensen um kantonal durchschnittlich 10 % und ein neues Berechnungsmodell für Schulleitungspensen
Im September 2016 hat der Erziehungsrat eine Vernehmlassung zur Anpassung des Reglements über die Schulleitung vorgelegt. Mit der Vorlage als Ganzes waren die Mehrheit der Gemeinde- und Schulräte nicht einverstanden. Aufgrund dieses Befunds beschloss der Erziehungsrat am 22. März 2017, dass der eingebrachte Vorschlag zu revidieren und eine neuerliche Vernehmlassung durchzuführen sei.
Weiter beschloss der Erziehungsrat, die betreffende Projektgruppe mit zwei Gemeinderatsmitgliedern zu erweitern. Daraufhin setzte die Bildungs-und Kulturdirektion eine Projektgruppe ein, die in der Folge einen neuen Vorschlag erarbeitete. Am 26. September 2018 behandelte der Erziehungsrat den Bericht der Projektgruppe, und er beauftragte das Direktionssekretariat, die Vernehmlassung durchzuführen.
Der Staatsrat hat grünes Licht für die Vernehmlassung des Gesetzesvorentwurfs zur Änderung des Schulgesetzes (Schulgesetz, SchG) und des Gesetzes über die Sonderpädagogik (SPG) erteilt. Nebst drei Varianten und einer Motion für die Finanzierung der Schulkosten, die den Eltern nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen, werden im Vorentwurf die jüngst vom Grossen Rat angenommenen Motionen konkretisiert. Darüber hinaus gibt die Vernehmlassung den Teilnehmenden Gelegenheit, sich zu mehreren kürzlich eingereichten Motionen zur Schule zu äussern.
Die «Neue Ressourcierung Volksschule» zielt auf eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Ressourcenstruktur, eine Vergrösserung des Handlungsspielraums der Schulen vor Ort sowie eine erhöhte Planbarkeit. Zudem soll der administrative Aufwand reduziert werden.
Zur Zielerreichung wird die Einführung einer differenzierten Schülerinnen- und Schülerpauschale angestrebt: Jede Schülerin und jeder Schüler löst pauschal Ressourcen aus. Die Ressourcen fliessen in das Ressourcenkontingent einer Schule. Mit dem Ressourcenkontingent organisiert die Schule vor Ort ein angemessenes, sachgerechtes und möglichst wirkungsvolles Schulangebot.
Kanton und Gemeindevertreterinnen und -vertreter haben in der Aufgaben- und Finanzreform 18 rund 270 Aufgaben beider Staatsebenen auf Handlungsbedarf untersucht. Im Vordergrund stehen einerseits die Gegenfinanzierung der neuen Aufgaben- und Finanzierungsregelung im Wasserbau und andererseits ein ausgewogener Kostenteiler im Volksschulbereich, der ebenfalls voll kompensiert werden soll. Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen in einem Zug umgesetzt und deshalb in einer einzigen Vorlage als Mantelerlass behandelt werden.
Mit dem Legionärspfad entstand im Kanton Aargau ein Ort der Geschichtsvermittlung, der sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich Vermittlungsformat Neuland war. Die Idee, die Geschichte des ehemaligen römischen Legionslagers Vindonissa am Schauplatz zu vermitteln, wurde 2002 durch einen politischen Vorstoss aus dem Grossen Rat lanciert. Heute ist der Legionärspfad einer der wichtigsten Vermittlungsorte zur römischen Geschichte und Kultur in der Schweiz.
Mit seinem spannenden, abwechslungsreichen und wissenschaftlich fundierten Vermittlungsangebot hat er sich als Kulturinstitution, Bildungsort und ausserschulischer Lernort mit Ausstrahlung in der ganzen Schweiz und nach Süddeutschland positioniert. Im Jahr 2017 zählte er rund 45'000 Besucherinnen und Besucher. Davon reisten 65 % aus anderen Kantonen und aus dem Ausland nach Windisch. Der Legionärspfad hat sich mit seinem Angebot insbesondere als kulturhistorische Marke für ein junges Zielpublikum, für Familien und Schulen profiliert. 2017 wurde er mit dem Vindonissa Museum zum Römerlager Vindonissa innerhalb des Museum Aargau zusammengeführt.
Während der Aufbau- und Startphase wurde der Legionärspfad mit Mitteln des Swisslos-Fonds, mit selbst erwirtschafteten Mitteln sowie Spenden und Sponsorengeldern finanziert. Nachdem sich der Legionärspfad erfolgreich etabliert hat, beabsichtigt der Regierungsrat, diese Kultureinrichtung langfristig zu sichern und in den ordentlichen Betrieb zu überführen. Er plant deshalb, dem Grossen Rat einen Verpflichtungskredit für einen wiederkehrenden Bruttoaufwand von jährlich 1,285 Millionen Franken zu beantragen. Netto belaufen sich die benötigten Finanzmittel auf jährlich Fr. 680'000.–.
Im Rahmen der Gesamtschau Asylwesen wurde den Gemeinden eine finanzielle Entlastung bei den Kosten des Unterrichts in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) für Kinder aus dem Asyl- und Flüchtlingswesen in Aussicht gestellt. Der Regierungsrat beschloss in seiner Sitzung vom 5. Dezember 2017, dass via Änderung der schulischen Beitragsverordnung, der Kanton künftig die Durchschnittskosten des DaZ-Unterrichts für Kinder aus dem Asyl- und Flüchtlingswesen tragen soll und dass die Gemeinden die Gelegenheit haben sollen, ihre Stellungnahme im Rahmen einer Vernehmlassung zur schulischen Beitragsverordnung abzugeben.
Die Volksschule des Kantons Aargau soll einen neuen Aargauer Lehrplan erhalten, der ein zeitgemässes Instrument für die Planung und Entwicklung des Unterrichts und der Schule darstellt. Ein solcher Entwurf liegt nun vor: Der neue Aargauer Lehrplan basiert auf der Grundlage des Deutschschweizer Lehrplans (Lehrplan 21).
Seine Inhalte sowie die entsprechenden Stundentafeln wurden unter Einbezug wichtiger Anspruchs- und Interessensgruppen aus Schule, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft erarbeitet und mit aargauspezifischen Anpassungen ergänzt. Gleichzeitig mit der Einführung des neuen Aargauer Lehrplans soll auch die nationale Sprachenstrategie umgesetzt werden, welche die Einführung einer Fremdsprache sowie einer Landessprache in der Primarschule vorsieht. Im Kanton Aargau soll dazu das Fach Französisch ab der 5. Klasse eingeführt werden.
Es ist vorgesehen, für die dafür zusätzlich benötigten zwei Wochenlektionen beim Grossen Rat einen wiederkehrenden Verpflichtungskredit von 3,03 Millionen Franken zu beantragen. Die Frage nach der Finanzierung der zwei Französischlektionen an der Primarschule unterliegt der obligatorischen Anhörung. Zu allen anderen Fragen zum neuen Aargauer Lehrplan wird eine fakultative Anhörung durchgeführt.
Die am 2. Dezember 2015 eingereichte Motion mit dem Titel „Überprüfung und Anpassung des Bildungsgesetzes, um die Volks- und Kantonsschulen administrativ und finanziell zu entlasten“ (BiG-Motion) ist vom Kantonsrat am 10. März 2016 angenommen worden. Damit hat der Regierungsrat dem Kantonsrat innert zwei Jahren eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten (Art. 57.1 des KRG, GDB 132.1). In dieser Frist ist ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren durchzuführen.
Der Regierungsrat hat nun den erläuternden Bericht des Bildungs- und Kulturdepartements und die Nachträge zum Bildungsgesetz, zur Volksschulverordnung und zur Lehrpersonenverordnung am 5. September 2017 in erster Lesung verabschiedet und das Bildungs- und Kulturdepartement beauftragt, dazu ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Durch den sehr breiten Motionsauftrag hat das Bildungs- und Kulturdepartement in enger Zusammenarbeit mit den Einwohnergemeinden eine umfassende Situationsanalyse massgeblicher Bereiche des kantonalen Bildungssystems erstellt und schlägt auf dieser Grundlage verschiedene Massnahmen und Gesetzesänderungen vor.
Die ursprünglich prognostizierte Lastenverteilung zwischen dem Kanton und den beitragsleistenden Schulgemeinden hat sich seit der Totalrevision des Beitragsgesetzes im Jahr 2011 aufgrund der Steuerkraft- und Schülerzahlentwicklung signifikant verändert. Mit einer Teilrevision sollen die Eckwerte des Beitragsgesetzes den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Der Regierungsrat schickt den dazu ausgearbeiteten Gesetzes- und Verordnungsentwurf in eine externe Vernehmlassung.
Mit der Vorlage soll ein Verpflichtungskredit für einen einmaligen Aufwand von 4,6 Millionen Franken und einen jährlich wiederkehrenden Aufwand von Fr. 430'000.– beantragt werden, um für den Bildungsgang Sozialpädagogik HF der Höheren Fachschule Gesundheit und Soziales (HFGS) einen zusätzlichen, zweiten Schulstandort zu einzurichten. Damit soll der in den vergangenen Jahren infolge stark zunehmender Studierendenzahlen gestiegene Raumbedarf der Schule gedeckt und der Schulbetrieb am Hauptstandort der HFGS sichergestellt werden. Weiter wird anlässlich des Reformvorhabens "Reform der höheren Berufsbildung (Tertiär B)" aufgezeigt, dass eine Weiterführung der kantonalen Trägerschaft der HFGS für den Kanton eine geringere Nettobelastung zur Folge hat, als dies im Falle einer (Teil-)Privatisierung der Schule der Fall wäre.
In den vergangenen Jahren haben die Anfragen im Bereich Privatschulen und Homeschooling zugenommen. In den gesetzlichen Grundlagen wird dieser Bereich zwar mehrmals erwähnt; es sind indes keine genauen Abläufe oder klare Kriterien für eine Bewilligung definiert. Der Bereich Homeschooling fehlt gänzlich. Deshalb hat der Erziehungsrat eine Projektgruppe damit beauftragt, die offenen Fragen zu behandeln und einen entsprechenden Bericht zu erarbeiten. Der Erziehungsrat hat den betreffenden Bericht am 28. Juni 2017 zustimmend zur Kenntnis genommen und zur Vernehmlassung freigegeben.
Die Handhabung von Privatschulen ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Im Schuljahr 2016/2017 besuchten 25 Urner Schülerinnen und Schüler im Volksschulbereich eine ausserkantonale Privatschule. Im Kanton Uri selber gibt es aktuell eine Privatschule auf der Sekundarstufe II, die im Sommer 2017 den Betrieb aufnimmt. Homeschooling wurde bisher nie bewilligt. Aufgrund dieser Ausgangslage und der erarbeiteten SWOT-Analyse wird nun für Privatschulen und Homeschooling je eine andere Stossrichtung vorgeschlagen.
Für den Bereich Homeschooling empfehlen Projektgruppe und Erziehungsrat folgende Stossrichtung: Homeschooling ist potenziell verbunden mit einer starken Gefährdung der Chancengerechtigkeit und mit weiteren Problemlagen bei der För-derung der Kinder. Eine Bewilligung für Homeschooling soll daher nur in Einzelfällen erteilt werden und nur wenn das Kindeswohl im Zentrum steht. Auf keinen Fall soll Homeschooling auf Druck der Eltern oder aufgrund irgendwelcher ideologischer Begründungen bewilligt werden. Die bisherige Bewilligungspraxis – basierend auf Artikel 27 des Schulgesetzes und Artikel 17 Absatz 2 der Schulverordnung – ist unverändert fortzuführen.
Für den Bereich der Privatschulen empfehlen Erziehungsrat und Projektgruppe folgende Stossrichtung: Gute Privatschulen können durchaus eine Bereicherung für die Bildungslandschaft im Kanton Uri sein. Die Gründung von Privatschulen soll daher strukturell begünstigt werden. Die Qualität einer Privatschule muss aber im Rahmen eines klar definierten Bewilligungsverfahrens solid geprüft werden. Damit die Chancengerechtigkeit gewahrt bleibt und damit keine Segregation gefördert wird, dürfen die Anforderungen an eine Privatschule nicht zu tief angesetzt werden. Entsprechende Kriterien sind festzulegen.
Statt einer finanziellen Unterstützung durch den Kanton sollen den Privatschulen dieselben Schuldienste kostenlos zur Verfügung stehen wie der öffentlichen Schule. Dies stellt die Chancengerechtigkeit eher sicher als ein kleiner und somit unwesentlicher Beitrag ans Schulgeld.
Die Bewilligung für den Betrieb einer Privatschule erteilt der Erziehungsrat. Die Aufbereitung der Bewilligungsunterlagen sowie die operative Aufsicht von Privatschulen übernimmt das Amt für Volksschulen.
Das Departement Bildung und Kultur (DBK) lancierte im Frühling 2016 ein Projekt unter dem Titel „Zukunft Volksschule“. Dies mit dem Ziel, im Nachgang der Gemeindestrukturreform 2011 eine Bilanz rund um die Verantwortlichkeiten im Bereich der Volksschule zu ziehen. Die Reform war damals mit der klaren Absicht umgesetzt worden, dass der Kanton vor allem die Rahmenbedingungen für eine in allen Gemeinden einheitliche und gleichwertige Volksschule festlegt.
Gleichzeitig war mit dem Aufgeben der hälftigen Mitfinanzierung durch den Kanton naturgemäss sehr viel Verantwortung auf die Gemeinden übergegangen – verbunden mit dem entsprechenden Gestaltungsspielraum, etwa bei der Schulplanung oder der Wahl der Schulstandorte. Gut fünf Jahre später schien die Zeit reif, um zu überprüfen, ob die angestrebte Einheitlichkeit und Gleichwertigkeit genügend erreicht ist. Bereits im Vorjahr hatte der Regierungsrat in einer Interpellationsantwort in Aussicht gestellt, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, um allfälligen Handlungsbedarf im Bereich des Schulwesens zu eruieren und allfällige strukturelle, organisatorische oder finanzielle Optimierungsmöglichkeiten auszuloten.
Das Projekt „Zukunft Volksschule“ wurde zudem genutzt, um departementsinterne Pendenzen vertieft zu analysieren und Aufträge aus der Vorlage „Optimierung der Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und den Gemeinden“ (Effizienzanalyse Kanton/Gemeinden) anzugehen.
Mit dieser Vorlage werden praxiserprobte Anpassungen in der Speziellen Förderung, Klärungen und Abgrenzungen im kommunalen und kantonalen Leistungsfeld sowie eine Neuregelung der Finanzierung der Sonderschulen und Schulheime vorgeschlagen.
Im Bereich der Speziellen Förderung handelt es sich um punktuelle und kleinere Anpassungen, welche die operative Umsetzung vor Ort erleichtern und den organisatorischen Gestaltungsrahmen erweitern. Neu können die Schulen temporäre separative Gefässe schaffen.
Ebenfalls neu soll zwischen Regelschule und kantonalen Spezialangeboten unterschieden werden. Die Einwohnergemeinden sind für die Regelschule und die niederschwelligen Angebote der Speziellen Förderung zuständig, der Kanton für sämtliche darüber hinausgehenden. Das bedeutet, dass Volksschulangebote, welche nicht ins ordentliche Regelschulangebot fallen, kantonale Spezialangebote sind. Mit dieser Entflechtung werden die Zuständigkeiten geklärt und die Abläufe stark vereinfacht.
Darüber hinaus soll die politische Diskussion über die Finanzierungsentflechtung der Sonderschulen und Schulheime angestossen werden. Im Rahmen einer departementsübergreifenden Gesamtbetrachtung sollen im Kanton Solothurn mittelfristig die möglichen Aufgaben- und Finanzierungsentflechtungen zwischen Kanton und Einwohnergemeinden bestimmt werden.
Die Vorlage hat keine personellen und lediglich geringe finanzielle Auswirkungen. Die Finanzierungsentflechtung ist nicht Teil dieser Vorlage. Die Inkraftsetzung ist auf den 1. August 2018 geplant.
Die Entwicklungen und Erfahrungen in der Praxis seit der letzten Teilrevision haben aufgezeigt, dass die Bestimmungen betreffend Beschränkung auf maximal zwei Kleinkinder (jünger als achtzehn Monate) in altersgemischten Gruppen und Anwesenheit von immer mindestens zwei Betreuungspersonen im Alltag immer wieder zu Diskussionen und Sonderregelungen führen.
Sowohl die für die Bewilligung und Aufsicht der Kinderbetreuungsangebote zuständigen Vertreterinnen und Vertreter der Gemeindebehörden als auch die Trägerschaften der Kinderbetreuungsangebote haben in der Vergangenheit verschiedentlich den Wunsch nach entsprechenden Anpassungen bei den betroffenen Bestimmungen geäussert. Der Regierungsrat kommt diesem Wunsch nach und möchte mit der vorliegenden Teilrevision für den Vollzug der familienergänzenden Kinderbetreuung mehr Klarheit schaffen und den praktischen und ökonomischen Realitäten im Alltag besser entsprechen.
Die Gymnasien sind aufgefordert, eine Antwort auf die veränderte Stundentafel (WOST) sowie die veränderten Lerninhalte und die Kompetenzorientierung des Lehrplans 21 an den Volksschulen zu geben. Innerhalb der Wochenstundentafeln des 1. und 2. Zyklus gemäss Lehrplan 21 werden in der Volksschule Kompetenzen in der Erstsprache und in der Mathematik gestärkt.
Dies dient auch einem erfolgreichen Übergang von der Primarschule in das Langzeitgymnasium. Im Fokus der revidierten Stundentafel und der angepassten Lehrpläne des Untergymnasiums sollen vier Zielsetzungen stehen. Zwei dieser Zielsetzungen stehen nur indirekt in Zusammenhang mit der Einführung des Lehrplans 21.
Diese Ziele sollen jedoch nun im Kontext der ohnehin notwendigen Revision der Stundentafel des Untergymnasiums umgesetzt werden. So kann auf eine weitere, spätere Anpassung der Stundentafel und der Lehrpläne verzichtet werden.
Il settore speciale della promozione delle giovani leve sarà distaccato dal programma federale di promozione dello sport Gioventù e Sport (G+S). La documentazione per la procedura di consultazione riguarda gli adeguamenti necessari per trasferire tale promozione nell'ambito di responsabilità delle federazioni sportive nazionali, segnatamente dell'organizzazione mantello dello sport elvetico Swiss Olympic. Un altro punto della revisione concerne la collaborazione con le associazioni giovanili nel campo della formazione dei quadri G+S. In conformità al modello di sovvenzionamento esistente si dovrebbe specificare che l'UFSPO può affidare lo svolgimento di attività formative G+S solo alle associazioni giovanili che hanno diritto ad aiuti finanziari per la formazione e la formazione continua ai sensi della legge federale sulla promozione delle attività extrascolastiche di fanciulli e giovani.
Attuazione dei contributi alle persone che hanno seguito i corsi di preparazione agli esami federali di professione e agli esami professionali federali superiori previsti nella legge sulla formazione professionale (LFPr).
Gli obiettivi della revisione sono il riesame e la chiarificazione delle strutture, processi e responsabilità dei soggetti coinvolti.