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L'ordinanza COVID-19 sui casi di rigore stabilisce i requisiti minimi che devono sod-disfare le regolamentazioni cantonali per i casi di rigore, affinché la Confederazione partecipi al relativo finanziamento. Possibili provvedimenti per i casi di rigore possono consistere in fideiussioni, garanzie, mutui e/o contributi a fondo perduto.
Die Prämienverbilligung soll nur solchen Haushalten zugutekommen, welche die Unterstützung effektiv benötigen. In Einzelfällen können aber auch wohlhabende Personen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten, da Steuerabzüge für freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse oder für Hausrenovationen zu einer entsprechenden Reduktion des massgebenden Einkommens führen. Der Regierungsrat will diese Verzerrungen korrigieren und plant deshalb eine Anpassung der Verordnung zum Gesetz betreffend individuelle Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung (BGS 842.61).
La progressiva digitalizzazione e globalizzazione dell'economia richiede adeguamenti nell'ambito dell'imposta sul valore aggiunto (IVA) al fine di evitare svantaggi concorrenziali per le imprese sul territorio svizzero e garantire una riscossione uniforme dell'IVA. Inoltre, il progetto contiene misure volte a semplificare il sistema dell'IVA per le piccole e medie imprese (PMI). Permette infine di attuare diversi interventi parlamentari.
Die unabhängige Überprüfung zum Projekt Spange Nord ist abgeschlossen. Das ursprüngliche Projekt Spange Nord hat in der Schlussbewertung nicht am besten abgeschnitten. Die unabhängigen Experten empfehlen, den Autobahnanschluss Luzern-Lochhof in Betrieb zu nehmen. Jedoch nur westseitig mit einer Brücke über die Reuss (Reussportbrücke).
Der Zubringer in das Maihof-Quartier entfällt. Der Regierungsrat unterstützt die empfohlene Variante als neuen Lösungsansatz und nimmt Abstand vom bisherigen Projekt Spange Nord. Aus Sicht des Regierungsrates ist für den politischen Prozess der Einbezug von Interessierten bei Schlüssel-Infrastrukturprojekten zentral.
Der Kanton Zug erarbeitet derzeit zusammen mit den Einwohnergemeinden das Agglomerationsprogramm Zug 4. Generation. Eine Teilnahme am Agglomerationsprogramm des Bundes ermöglicht die Mitfinanzierung von Verkehrsinfrastrukturen in der Agglomeration Zug durch den Bund, falls sie dessen Anforderungen entsprechen.
Das bestehende Strassengesetz vermag die heutigen Anforderungen inhaltlich nicht mehr in allen Teilen zu erfüllen und ist formal veraltet. Der Grosse Rat hat den Regierungsrat mit entsprechenden Vorstössen mit der Revision beauftragt.
Die wichtigste Änderung im neuen Strassengesetz betrifft die Gemeindebeiträge an den Bau und den Unterhalt der Innerortsstrecken von Kantonsstrassen. In den übrigen Punkten wird die bisherige Praxis im kantonalen Strassenwesen, die sich grundsätzlich bewährt hat, optimiert und entsprechend den neuen technischen und verkehrlichen Anforderungen weiterentwickelt.
Das revidierte kantonale Sportförderungsgesetz (KSFG) soll die aktuelle Situation der verschiedenen Bereiche der Sportförderung darstellen und die Schwerpunkte der Sportförderungspolitik definieren. Zudem soll es die Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Bern und weiteren auf dem Gebiet der Sport- und Bewegungsförderung tätigen Institutionen optimieren. Weiter soll es das Zusammenwirken aller an der Sport- und Bewegungsförderung beteiligten kantonalen Direktionen und Ämter stärken. Die Gliederung des Erlasses wurde an die Strategie «Sport Kanton Bern» angelehnt, welche der Regierungsrat beschlossen und der Grosse Rat mit Planungserklärungen zur Kenntnis genommen hat. Nach einem Kapitel mit allgemeinen Bestimmungen folgen die Kapitel «Breitensport», «Leistungssport», und «Bildung und Sport». Die Kapitel «Sportanlagenplanung» und «gemeinsame Bestimmungen» wirken sich als Querschnittsthemen auf die drei vorgegangenen Kapitel aus. Im Bereich des Breiten- und des Leistungssports wird die Möglichkeit des Kantons verankert, in der Sportförderung selber tätig zu sein und entsprechende Angebote zu konzipieren sowie Programme und Projekte zu unterstützen.
Das Bundesgesetz über die Weiterbildung vom 20. Juni 2014 (WeBiG) fördert und koordiniert den Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener. Bund und Kantone haben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Durchführung von Angeboten zum Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen sicherzustellen.
Der Kanton Zürich passt deshalb sein bestehendes Regelwerk an und ändert das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (EG BBG). Die neuen gesetzlichen Bestimmungen zur Förderung und zum Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener sollen auch als Grundlage für das zu entwickelnde «Programm Grundkompetenzen» dienen, das vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) mitfanziert wird.
Von mangelnden Grundkompetenzen sind rund 15% der gesamten Bevölkerung betroffen. Im Kanton Zürich sind es rund 140 000 erwachsene Personen, die nicht ausreichend lesen, schreiben und rechnen oder die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien zielführend einsetzen können.
Der Regierungsrat hat im Rahmen seines Regierungsprogramms 2016 bis 2020+ die Schaffung von rechtlichen Grundlagen zur Kulturförderung zum Ziel erklärt. In der Session vom 18. April 2018 erklärte der Landrat zudem eine Motion von Michael Arnold, Altdorf, zur «Kunst- und Kulturförderung sowie massvolle Beiträge für Kunst am Bau» teilweise als erheblich. Einstimmig beschloss der Landrat, dass eine rechtliche Grundlage für die allgemeine Kunst- und Kulturförderung geschaffen werden soll.
Die Winterstürme vom Januar 2018 und die Trockenheit der letzten Jahre haben viele Waldbestände im Kanton Aargau in Mitleidenschaft gezogen. Die Sturmereignisse und die Trockenheit führten zu Folgeschäden durch Borkenkäferbefall, die bis heute nicht abgeklungen sind. Die Lage für die betroffenen Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern hat sich durch die Covid-19-Pandemie weiter verschlechtert. Neben den direkten Schäden an den Waldbeständen sind sowohl die Absatzmöglichkeiten von Holz im Inland sowie die Exportmöglichkeiten von Holz stark eingebrochen.
Der Regierungsrat will die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer bei der Wiederbewaldung der entstandenen Schadenflächen mit einem Massnahmenpaket unterstützen. Mit diesem können die Auswirkungen des Klimawandels, die zur grossen Herausforderung für den Wald und die Waldbewirtschaftung werden, gemindert werden. Das Massnahmenpaket umfasst vier Module: Wiederbewaldung, Holzvermarktung und Holzverwendung, Entscheidungsgrundlagen, Weiterbildung und Beratung.
Dem Grossen Rat wird das Massnahmenpaket «Bewältigung Waldschäden durch Borkenkäfer, Trockenheit, Eschenwelke und Sturmereignisse 2020» und die Bewilligung eines Verpflichtungskredits von brutto 9,6 Millionen Franken für den Zeitraum 2021–2024 beantragt. Gemäss § 66 der Verfassung des Kantons Aargau ist zu Vorlagen, die einer obligatorischen oder fakultativen Volksabstimmung unterliegen, eine Anhörung durchzuführen.
In den letzten Jahren hat sich die Volksschule und deren Umfeld weiterentwickelt und der Kostenteiler Kanton/Gemeinden wurde angepasst. Daher sollen mit dieser Teilrevision drei grössere Themen im Gesetz geändert bzw. verankert werden:
Die Neuregelung der Berechnung der Pro-Kopf-Beiträge, die Reduktion der Anzahl der Strukturmodelle in der Sekundarschule und das Angebot Kindertagesstätte plus (KITAplus) für Kinder mit einer Behinderung.
La legge sugli assegni familiari deve essere riveduta in due punti. Il progetto impone ai Cantoni che ancora non prevedono alcuna perequazione degli oneri per i salariati e per i lavoratori indipendenti, come pure a quelli che ne hanno una soltanto parziale, di introdurre una perequazione completa degli oneri per il finanziamento degli assegni familiari per i salariati e i lavoratori indipendenti entro due anni dell'entrata in vigore della modifica di legge. Nel progetto viene inoltre disciplinato lo scioglimento del Fondo assegni familiari nell'agricoltura.
I criteri di pianificazione uniformi sono completati soprattutto sulla base della giurisprudenza del Tribunale amministrativo federale. I principi tariffali sono adattati prendendo in considerazione la giurisprudenza sulla revisione del finanziamento ospedaliero.
Die Ausführungsbestimmungen der Feuerschutzgesetzgebung sollen künftig nur noch in zwei grundlegenden Verordnungen statuiert sein, nämlich in einer Feuerschutzverordnung sowie in einer Verordnung über die Gebühren und Tarife zum Feuerschutz. Damit wird der Grundgedanke eines schlanken Gesetzes mit einfacher Systematik auch im Verordnungsrecht weitergeführt.
Die beiden Verordnungsentwürfe wurden unter Einbezug von vier Arbeitsgruppen aus den Fachbereichen Feuerwehr, Löschwasser, Brandschutz und Kaminfeger erarbeitet. Die Arbeitsgruppen setzten sich jeweils aus einem Vertreter der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) und Fachleuten aus der operativen Ebene zusammen.
In den letzten Jahren hat der Kanton Appenzell I.Rh. bei der Stipendienvergabe im Vergleich mit den anderen Kantonen Plätze eingebüsst. Primärer Grund dafür ist, dass viele Kantone der Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienkonkordat) beigetreten sind und seither leicht mehr Stipendien ausrichten. Der Bund möchte den Standard gemäss Stipendienkonkordat etablieren und hat angekündigt, dass er seine Beiträge an den Stipendienaufwand der Kantone kürzen oder streichen wird, wenn dieser Standard nicht eingehalten wird. Gleichzeitig bestehen im kantonalen Stipendienrecht verschiedene Punkte, die überarbeitet werden müssen.
Aufgrund dieser Sachlage hat die Standeskommission eine Totalrevision des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge erarbeitet. Das neue Gesetz richtet sich nach den Bestimmungen des Stipendienkonkordats. Ein Beitritt zum Konkordat ist nicht vorgesehen, weil man bei künftigen Änderungen jeweils selber entscheiden möchte, ob man diese nachvollziehen möchte oder nicht.
Seit 1. Januar 2008 ist der Bundesbeschluss zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA; AS 2007 5765) in Kraft. Dadurch ging unter anderem die Zuständigkeit für die Finanzierung von Institutionen für erwachsene Menschen mit Behinderungen von der Invalidenversicherung (IV) auf die Kantone über.
Seither trägt der Kanton die Verantwortung für spezialisierte Angebote in den Bereichen Wohnen, Schule, Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderung. Die für die Umsetzung des NFA erforderlichen kantonalen Erlasse wurden in Appenzell Ausserrhoden in einem Mantelerlass zusammengefasst. Mit diesem Mantelerlass wurde unter anderem per 1. Januar 2008 das Gesetz über die Kantonsbeiträge an Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (KFEG; bGS 852.6) in Kraft gesetzt.
Mit dem KFEG wurde die Rechtsgrundlage für die Gewährleistung der bisherigen Bundesleistungen durch den Kanton geschaffen. Das KFEG ist eine Übergangsregelung bis zum Erlass der kantonalen Einführungsgesetzgebung zum Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG; SR 831.26). Mit dem Behindertenintegrationsgesetz (BIG) soll das KFEG nun abgelöst werden und das IFEG auf kantonaler Ebene umgesetzt werden.
Die Verlegung des Trassees der Wynental- und Suhrentalbahn (WSB) zwischen Aarau und Suhr weg von der Kantonsstrasse K 242 eröffnet Handlungsspielraum für gestalterische und betriebliche Optimierungen. Dazu gehören die Aufwertung der Strassenräume, die Förderung des strassengebundenen öV, Verbesserungen für den Langsamverkehr sowie betriebliche Optimierungen für den MIV.
Weil der bauliche Zustand im gesamten Projektperimeter ungenügend ist und sich die alte Gleisanlage der WSB noch immer in der Fahrbahn befindet, muss die in die Jahre gekommene Strassenanlage erneuert werden. Das Verkehrssystem Knoten Kreuzplatz – Kreisel Gais in Aarau ist während der Spitzenstunden stark belastet. Aufgrund der Rückstaus entstehen im Verkehrssystem auch für den öV Verlustzeiten mit wesentlichem negativem Einfluss auf die Fahrplanstabilität und die Gewährleistung der Anschlüsse am Bahnhof Aarau.
Für den Fuss- und Veloverkehr sind direkte, durchgehende und sichere Verbindungen vorgesehen. Im Rahmen des Verkehrsmanagements Region Aarau sind im Projektperimeter auf der Achse K 242 Buchser-/Suhrer-/Tramstrasse diverse Massnahmen zur Entlastung der Zentren sowie zur Busbevorzugung geplant (Netzschutz/Staumanagement, Busbevorzugung), welche teilweise mit vorliegendem Projekt umzusetzen sind. Die Verlässlichkeit der Reisezeiten und die Anschlusssicherheit auf den Buslinien 1, 4 und 6 soll verbessert werden.
Die Standorte und die Ausgestaltung der Bushaltestellen werden optimiert und auf die Vorschriften für hindernisfreies Bauen ausgerichtet. Der Strassenraum an der Kantonsstrasse wird aufgewertet mit dem Ziel, die Siedlung trotz Verkehrsbelastung als attraktiven Ort bei optimierter Funktionalität für alle Benutzenden erlebbar zu machen. Zur aktiven Lärmbekämpfung an der Quelle werden spezielle lärmarme Asphaltbeläge eingesetzt. Die Haupterschliessung des Kantonsspitals Aarau erfolgt weiterhin über die Südallee.
Die Notfallfahrzeuge werden im Projektperimeter bei den Lichtsignalanlagen bevorzugt. Im Zusammenhang mit den umfangreichen Bauarbeiten ist eine vollständige Erneuerung der Strassenanlage mit Verstärkung des Strassenoberbaus vorgesehen. Das Gesamtprojekt weist eine Länge von ca. 2,3 km auf und ist aufgeteilt in vier Teilprojekte. Der grösste Teil der neuen Verkehrsanlage kann auf der heutigen Strassenfläche und dem alten Trassee der WSB realisiert werden.
Die Kosten sind auf 34,09 Millionen Franken veranschlagt. Davon entfallen 6,86 Millionen Franken auf die Stadt Aarau, 4,57 Millionen Franken auf die Gemeinde Buchs und 6,85 Millionen Franken auf die Gemeinde Suhr. In diesen Beträgen nicht berücksichtigt ist ein erwarteter Beitrag des Bundes von rund 4 Millionen Franken. Der effektiv vom Bund geleistete Beitrag wird den Kostenanteilen der Gemeinden und des Kantons angerechnet werden.
Das Anhörungsverfahren betrifft die Frage, ob der heutige steuerliche Pauschalabzug für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen erhöht werden soll. Damit würde insbesondere den in den letzten Jahren gestiegenen Krankenkassenprämien Rechnung getragen. Die heutige Pauschale wurde seit 2001 nie mehr an die Kostenentwicklung angepasst.
La legge federale urgente è volto a sostenere finanziariamente e sgravare i trasporti pubblici e il traffico merci su rotaia nella crisi da COVID-19 mediante apposite misure. La legge federale urgente prevede provvedimenti temporanei per il traffico viaggiatori regionale, quello locale, il trasporto di merci su rotaia e il finanziamento dell'infrastruttura ferroviaria.
Il 25 marzo 2020 il Consiglio federale ha licenziato l'ordinanza sulle fideiussioni solidali COVID-19 (RS 951.261) per fornire liquidità alle imprese svizzere. L'obiettivo era dare a queste ultime la possibilità di contrarre rapidamente crediti bancari, garantiti dalle quattro organizzazioni che concedono fideiussioni riconosciute dallo Stato. Le loro perdite sono a loro volta coperte dalla Confederazione. Il Consiglio federale deve sottoporre al Parlamento la trasposizione di questa ordinanza di necessità nel diritto ordinario entro sei mesi. Al riguardo, l'Esecutivo deve disciplinare i diritti e gli obblighi delle quattro organizzazioni che concedono fideiussioni, in particolare nel caso in cui i creditori usufruiscano di fideiussioni e i crediti siano quindi trasferiti a queste organizzazioni. Nella gestione di questi crediti deve essere garantita una certa flessibilità a favore delle imprese, senza però mettere a repentaglio gli interessi finanziari della Confederazione. A causa dell'urgenza prescritta dalla legge, la durata della consultazione è limitata a tre settimane.
Oggi le rendite vitalizie vengono tassate in ragione di una quota forfettaria del 40 per cento. Considerati i tassi d'interesse attuali, si tratta di una percentuale troppo elevata. La nuova normativa proposta mira a rendere flessibile la quota di reddito imponibile delle rendite vitalizie e di forme di previdenza simili e ad adeguarla alle rispettive condizioni di investimento. In questo modo si elimina l'odierna sovraimposizione sistematica delle prestazioni di rendita. La sovraimposizione viene inoltre notevolmente attenuata sia in caso di riscatto che di restituzione di assicurazioni di rendita vitalizia.
L'imposta preventiva e la tassa di negoziazione rappresentano un ostacolo per il mercato svizzero dei capitali. Allo stesso tempo, l'attuale sistema dell'imposta preventiva presenta lacune per quanto riguarda l'aspetto della garanzia. La presente riforma mira ad attenuare entrambi i problemi. Inoltre, apporta vantaggi politico-economici ed è caratterizzata da un favorevole rapporto costi-benefici.
Die Universität, die Berner Fachhochschule und die Pädagogische Hochschule sollen im Personalbereich mehr Autonomie erhalten. Zudem soll das Institut Vorschulstufe und Primarstufe der NMS Bern künftig als eigenständiges Hochschulinstitut geführt und weiterhin vom Kanton beaufsichtigt und finanziert werden. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Bildungs- und Kulturdirektion ermächtigt, eine entsprechende Revision der drei Hochschulgesetze bis am 7. Juli 2020 in die Vernehmlassung zu schicken.
Der vorliegende Anhörungsbericht sieht einen einmaligen Bruttoaufwand von 75,42 Millionen Franken vor. In diesem Betrag sind 12 Millionen Franken aus kantonalen Mitteln enthalten. Die übrigen Mittel werden durch die Globalbeiträge des Bundes aus der CO₂-Teilzweckbindung gedeckt. Der Grosse Rat hat im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2020–2023 die kantonalen Mittel eingestellt. Rund 40 % des Energieverbrauchs und rund 25 % des CO₂-Ausstosses werden durch die Gebäude verursacht.
Mit dem vorliegenden Verpflichtungskredit können Massnahmen zur Reduktion des CO₂-Ausstosses und der Effizienzsteigerung unterstützt werden. Damit leisten die Gebäude einen wesentlichen Beitrag zum Netto-Null Ziel bis 2050 des Bundes und zur Versorgungssicherheit in der Schweiz. Die Aufgabenteilung mit dem Bund im Energiebereich weist den Kantonen den Gebäudebereich als Schwerpunkt zu. Das "Förderprogramm Energie 2021–2024" unterstützt Massnahmen an der Gebäudehülle, Holzheizungen, solarthermische Anlagen und Wärmepumpen. Neu stehen auch Mittel für Pilotanlagen zur Verfügung. Mit dem Einsatz von 12 Millionen Franken über 4 Jahre erhält der Kanton Globalbeiträge des Bundes von rund 60,4 Millionen Franken. Mit den Förderungen werden zwischen 375 und 750 Millionen Franken an Investitionen in der Privatwirtschaft ausgelöst.
Die energetische Wirkung beträgt rund 1,44 TWh. Die CO₂-Emissionen können um über 440'000 Tonnen reduziert werden. Gleichzeitig kann die Abhängigkeit von Importen von fossilen Energieträgern für den Gebäudebereich kontinuierlich gesenkt werden. Der Regierungsrat hat das Departement Bau, Verkehr und Umwelt mit der Durchführung der Anhörung gemäss § 66 der Verfassung des Kantons Aargau beauftragt. Alle Interessierten können zum Entwurf Stellung nehmen. Stellungnahmen sind bis 26. Juni 2020 an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt einzureichen. Für die Stellungnahmen steht ein elektronischer Fragebogen zur Verfügung.
Die Idee einer Umfahrungslösung für Suhr besteht seit Jahrzehnten. Zur Entlastung des Suhrer Zentrums vom Verkehr und zur verbesserten Anbindung des Wynentals an das übergeordnete Strassennetz bestehen im Richtplan Einträge zu einer Ostumfahrung Suhr (Festsetzung) und einer Südumfahrung Suhr (Vororientierung). Die Realisierbarkeit des generellen Projekts aus dem Jahr 2001 gemäss bestehender Festsetzung ist aus verkehrstechnischen und baulichen Gründen nicht gegeben.
Diese Linienführung wurde deshalb nicht weiterverfolgt. Ebenfalls zeigt sich, dass aufgrund der langen Barriereschliesszeiten in Suhr keine verkehrsplanerisch zufriedenstellende Lösung im Bestand erreicht werden kann. Nach umfangreichen planerischen Abklärungen soll die Verkehrsinfrastruktur-Entwicklung Raum Suhr (VERAS) mit der neuen Umfahrung Suhr und den dazugehörenden Massnahmen im Bereich Siedlung und Mobilität festgesetzt werden.
Mit der Gesamtplanung VERAS mit Zeithorizont 2040 wird der Siedlungs- und Wirtschaftsraum vom Durchgangsverkehr entlastet und Freiräume für die Siedlungsentwicklung geschaffen. Weiter werden die Anbindung des Wynentals an die A1 und nach Aarau sowie das Velonetz für den lokalen und regionalen Verkehr verbessert und damit die Zielsetzung der VERAS umgesetzt.
Bei der Planung von Netzergänzungen sind flankierende Massnahmen unabdingbare Elemente. Die FLAMA sind im Konzept flankierende Massnahmen VERAS zusammengefasst, gegliedert nach Verkehrsmanagement, Strassenraumgestaltung, Velo- und Fussverkehr sowie Siedlung und Landschaft.