Vuoi ricevere notifiche su questi argomenti via e-mail?
Scegli gli argomenti che ti interessano. Le notifiche sono gratuite.
Nella primavera del 2023, il Consiglio federale ha definito i parametri della futura organizzazione di crisi e incaricato il DDPS di redigere una nuova ordinanza. Il progetto in consultazione prevede l’istituzione, in caso di future crisi complesse di vario genere, di uno stato maggiore di crisi politico-strategico subordinato al dipartimento responsabile secondo la situazione. Il dipartimento responsabile può impiegare anche uno stato maggiore di crisi operativo. Per garantire una gestione delle crisi completa e interdipartimentale che possa attivarsi in modo rapido e sistematico, è prevista anche l'istituzione di un uno stato maggiore centrale permanente.
Der Regierungsrat hat sich das Ziel gesetzt, dass sich mehr Menschen an der Politik beteiligen. Er beauftragte im Zusammenhang mit der Legislaturplanung 2019–2022 eine Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung von Massnahmen zur Förderung der politischen Partizipation. Diese legte 2021 einen Massnahmenkatalog vor. Die vorliegende Sammelvorlage setzt Massnahmen aus diesem Katalog in der Kantonsverfassung (KV) und im Gesetz über die politischen Rechte (GPR) um. Gleichzeitig wird ein Vorstoss aus dem Landrat und übergeordnete Vorgaben berücksichtigt. Die verschiedenen Änderungen finden ihren gemeinsamen Nenner in ihrem Bezug zur politischen Partizipation.
In den letzten Jahren hat sich die Informationstechnologie stark weiterentwickelt. Der Einsatz von Informationstechnologie ist oft mit umfangreichen Auslagerungen an Dritte verbunden. Vermehrt werden Informatikdienstleistungen über Cloud-Lösungen bezogen. Solche Auslagerungen sind mit Risiken und Herausforderungen verbunden. Gegenwärtig fehlen im Kanton Solothurn die erforderlichen Rechtsgrundlagen für besonders bedeutsame, umfangreiche oder risikobehaftete Auslagerungen von Informatikdienstleistungen. Mit dieser Vorlage wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, welche die Voraussetzungen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten bei der Auslagerung von Informatikdienstleistungen durch die kantonale Verwaltung regelt.
Der Kantonsrat hat den Auftrag von David Gerke (Grüne, Biberist) «Einführung eines Hegebeitrages zur Förderung der Solothurner Fischerei; Anpassung des kantonalen Fischereigesetzes» (A 0023/2022) am 14. September 2022 erheblich erklärt und beschlossen, es sei die rechtliche Grundlage für die Einführung eines Hegebeitrages für Bezüger von Angelfischereipatenten zu schaffen. Anstelle eines Hegebeitrages wird eine Hegeersatzabgabe eingeführt, damit die Rechtsnatur der Abgabe klar ersichtlich ist und sich dazu keine Auslegungsfragen stellen. Weiter wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, um in Notsituationen in betroffenen Gewässern Schutzmassnahmen zugunsten der Wasserlebewesen wie zeitlich und örtlich beschränkte Fischerei- und Betretungsverbote erlassen zu können.
Die Regierung hat zwei Teilrevisionen des Polizeigesetzes des Kantons Graubünden zur Vernehmlassung freigegeben. Mit den betreffenden Änderungen soll das Polizeirecht aktualisiert werden, damit die Kantonspolizei weiterhin effektiv und effizient gegen kriminelle Handlungen vorgehen und diese im besten Fall verhindern kann. Die betreffenden Änderungen beziehen sich auf unterschiedliche Bereiche der polizeilichen Tätigkeit. Deshalb hat die Regierung entschieden, diese in zwei Vorlagen aufzuteilen. Hiermit soll sichergestellt werden, dass der Grosse Rat und bei einem allfälligen Referendum die Bündner Stimmbevölkerung ihren Willen frei und unverfälscht zum Ausdruck bringen können.
Der Regierungsrat hat sich das Ziel gesetzt, dass sich mehr Menschen an der Politik beteiligen. Er beauftragte im Zusammenhang mit der Legislaturplanung 2019–2022 eine Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung von Massnahmen zur Förderung der politischen Partizipation. Diese legte 2021 einen Massnahmenkatalog vor. Die vorliegende Sammelvorlage setzt Massnahmen aus diesem Katalog in der Kantonsverfassung (KV) und im Gesetz über die politischen Rechte (GPR) um. Gleichzeitig wird ein Vorstoss aus dem Landrat und übergeordnete Vorgaben berücksichtigt. Die verschiedenen Änderungen finden ihren gemeinsamen Nenner in ihrem Bezug zur politischen Partizipation.
Der Hochwasserschutz des Rheines muss verbessert werden. Die Dämme sind heute über 100 Jahre alt. Eine Erneuerung oder eine Sanierung ist trotz kontinuierlichen Unterhaltsarbeiten zwingend notwendig. Zudem muss die Abflusskapazität des Rheins erhöht werden.
Das heutige Tourismusgesetz stammt aus dem Jahr 1996 und wurde letztmals im Jahr 2010 angepasst. Es besteht in mehrfacher Hinsicht Überarbeitungsbedarf: einerseits aufgrund der Erarbeitung eines neuen Tourismusleitbilds und andererseits aufgrund von parlamentarischen Aufträgen.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Änderung des Krankenversicherungsgesetzes in eine externe Vernehmlassung gegeben. Dabei geht es um die Steuerung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
Im Zentrum des Gesetzgebungsprojekts steht das Schaffen der notwendigen Rahmenbedingungen, damit das Kantonale Elektrizitätswerk Nidwalden (EWN) sich im dynamischen Marktumfeld behaupten und nachhaltig weiterentwickeln kann. Unter anderem werden die Zusammensetzung des Verwaltungsrates und seine Funktionsweise in verschiedenen Aspekten sowie sein finanzieller Handlungsspielraum überarbeitet.
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 28. Mai 2024 die Teilrevision des Gesetzes über die Zuger Pensionskasse in erster Lesung beraten. Die Finanzdirektion wurde beauftragt, das Ergebnis in die Vernehmlassung zu geben. Mit der Teilrevision des Pensionskassengesetzes sollen Massnahmen ergriffen werden, um das gesunkene Leistungsniveau wieder anzuheben. Zudem erfolgen zur besseren Verständlichkeit Anpassungen des Pensionskassengesetzes.
Le Gouvernement vaudois souhaite renforcer l’action de l’État dans de nombreux pans du sport et du mouvement, venir en aide au monde associatif et au bénévolat, soutenir le sport élite et porter un accent particulier à la construction d’infrastructures sportives. Six mois après la parution du premier Concept cantonal du sport et de l’activité physique, le Conseil d’État présente une mise en application rapide et ambitieuse de ses propositions. Pour cela, il met en consultation jusqu’au 30 août prochain un contre-projet à l’initiative populaire « Pour une politique sportive vaudoise ambitieuse ! » qui comprend 36 mesures résultant d’une large démarche participative.
L’iniziativa sulle cure infermieristiche è attuata in due tappe. Con la prima tappa si intende aumentare il numero dei diplomi in cure infermieristiche, in particolare con una campagna di formazione. Con la seconda tappa si intende migliorare le condizioni di lavoro e le opportunità di perfezionamento professionale nel settore delle cure infermieristiche, in modo da poter aumentare la durata della permanenza nella professione e consolidare i risultati della campagna di formazione della prima tappa. A questo scopo si propone la creazione di una nuova legge federale sulle condizioni di lavoro adeguate alle esigenze nel settore delle cure infermieristiche, nonché la revisione della legge sulle professioni sanitarie.
A seguito di una sentenza di principio della Corte europea dei diritti dell’uomo (CEDU), confermata anche dal Tribunale amministrativo federale (TAF) nel novembre 2022, le norme sul ricongiungimento familiare per le persone ammesse a titolo provvisorio devono essere modificate nella Legge federale sugli stranieri e l’integrazione. Il periodo di attesa generale di tre anni per il ricongiungimento familiare deve quindi essere ridotto a due anni.
In caso di penuria di elettricità la gestione degli IDA comunali viene disciplinata a parte ed è pertanto esclusa dalle misure di contingentamento o contingentamento immediato per il consumo di energia elettrica. L’ordinanza regolamenta le misure specifiche tese a ridurre il prelievo di energia elettrica.
Nella votazione popolare del 15 maggio 2022, il Popolo ha accettato la modifica della legge sui trapianti e, di conseguenza, l’introduzione del modello del consenso presunto per la donazione di organi. L’introduzione di questo modello richiede delle disposizioni d’esecuzione nell’ordinanza sui trapianti: in particolare sarà necessario disciplinare nel dettaglio il registro delle donazioni di organi e di tessuti, definire gli organi, i tessuti e le cellule per cui continuerà a vigere il modello del consenso e stabilire le tempistiche per l’esecuzione dei provvedimenti medici preparatori e per l’esercizio dell’opposizione.
Artikel 46 Absatz 1 der Verfassung des Kantons Glarus (KV) verpflichtet den Kanton und die Gemeinden, den öffentlichen Verkehr (öV) zu fördern. Die Umsetzung des verfassungsmässigen Auftrags wird in der kantonalen öV-Gesetzgebung ausgeführt. Bislang war dies das Gesetz über den öffentlichen Verkehr vom 5. Mai 1996. Vorliegend soll mit der Totalrevision des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr diese Grundlage neu konzipiert und an die insbesondere auf eidgenössischer Ebene veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden.
Die Standeskommission beabsichtigt, eine neue Tiergesundheitsverordnung zu erlassen, welche die Inhalte der beiden bestehenden kantonalen Ausführungserlasse zusammenfasst. Auf Bundesebene sind viele Bereiche abschliessend geregelt. Da die Kantone lediglich in einzelnen Regelungsbereichen Ausführungsbestimmungen zu erlassen haben, die sich meist auf die Regelung von Zuständigkeiten beschränken, soll mit der Zusammenführung der beiden Verordnungen mehr Übersicht geschaffen werden.
Die neue Wiggertalstrasse schliesst im Knoten Wiggerbrücke an die bestehende Autobahnbrücke respektive die K235 Bernstrasse an und führt über das offene Feld Richtung Autobahnanschluss Rothrist / Areal Möbel Hubacher / XXXLutz bis zur K309 Rössliweg.
Durch flankierende Massnahmen auf der K235 Bernstrasse, zwischen dem neuen Knoten Wiggerbrücke und dem Knoten Breite, und auf der K309 Rössliweg, zwischen dem Knoten Rössliplatz und dem Anschluss an die K204, soll der Durchgangsverkehr auf die Wiggertalstrasse, Abschnitt Nord und auf die neue Aarburgerstrasse konfliktfrei umgeleitet werden.
Dank der verkehrlichen Entlastung durch die neue Wiggertalstrasse und die flankierenden Massnahmen, erhält die Magistrale der Bernstrasse eine vollkommen neue Bedeutung und Funktion. War der Strassenraum bisher vor allem Durchfahrtsachse und besass in erster Linie funktionale Aufgaben, soll dieser zukünftig Koexistenzen ermöglichen, zum Aufenthalt einladen und gestalterisch hohe Qualitäten aufweisen. Der verloren gegangene dörfliche Charakter wird durch gezielte Eingriffe und Konzeptionen wieder gestärkt, und die Wohn- und Geschäftsstandorte werden gleichzeitig attraktiver. Dies soll mit entsprechenden Gestaltungsmassnahmen erreicht werden.
Auf Basis des Bauprojekts wurde ein Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) erstellt. Die Untersuchung erbringt den Nachweis, dass das Vorhaben grundsätzlich umweltverträglich realisiert werden kann.
Die Kosten sind auf 36,67 Millionen Franken veranschlagt (Preisbasis 2023). Davon entfallen Anteile von 8,32 Millionen Franken auf die Gemeinde Rothrist und von 28,35 Millionen Franken auf den Kanton. In diesen Anteilen nicht berücksichtigt ist der vom Bund in Aussicht gestellte Beitrag aus dem Agglomerationsprogramm von rund 9,01 Millionen Franken. Der effektiv vom Bund geleistete Beitrag wird den Kostenanteilen der Gemeinde und des Kantons angerechnet werden.
In den letzten Jahren haben Angriffe auf die Informatiksysteme der kantonalen Verwaltung stark zugenommen. Der Schutz von Informationen vor Cyberangriffen und anderen Bedrohungen wird immer wichtiger und ist eine unabdingbare Voraussetzung für das Funktionieren der Verwaltung. Mit dem neuen Informationssicherheitsgesetz sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um die Informations- und Cybersicherheit in der Kantonsverwaltung zu stärken.
Die Anpassung bezweckt einerseits eine Ausweitung der Kompetenzen für die Kantonspolizei bei der Anordnung von Massnahmen im Rahmen der häuslichen Gewalt. Neben der schon jetzt möglichen Wegweisung der gefährdenden Person aus der Wohnung sollen künftig auch zusätzlich ein Rayonverbot sowie ein Kontaktverbot angeordnet werden können, wenn es die Umstände erfordern. Die Kantonspolizei wird in Fällen häuslicher Gewalt je nach Konstellation auch die entsprechenden Fachstellen des Kantons über den Sachverhalt und die getroffenen Anordnungen unterrichten (Opferberatung, Gewaltberatung, psychosoziale Beratung für Kinder und Jugendliche) sowie im Bedarfsfall auch mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) kooperieren. Andererseits sollen die für Laien schwer nachvollziehbaren Verfahrensvorschriften entflochten werden. Neu – und im Einklang mit den bundesrechtlichen Vorschriften – ist eine Überführung des polizeilichen Massnahmeverfahrens in die Zivilgerichtsbarkeit vorgesehen, sofern eine betroffene Partei die Fortführung, Abänderung oder gerichtliche Überprüfung der angeordneten Massnahmen verlangt.
Das Bildungsgesetz von 2006 und seine Folgeerlasse bilden für das Obwaldner Bildungswesen eine gute Grundlage. Sie haben sich im Grundsatz sehr bewährt, entsprechen in verschiedenen Bereichen jedoch nicht mehr der heutigen Situation. Die vorliegende Revision passt die Bildungsgesetzgebung der heutigen Schulrealität an und zeigt den Schulen Entwicklungsperspektiven für die nächsten Jahre auf. In einem mehrstufigen Prozess und in sehr enger Abstimmung mit den Einwohnergemeinden, den Schulen und weiteren Schulpartnern hat das Bildungs- und Kulturdepartement Revisionsthemen gesammelt, thematisch geordnet und mögliche Massnahmenvorschläge erarbeitet. Die vorliegenden Änderungsvorschläge sind das Ergebnis dieses partizipativen Prozesses.
Der Staatsrat eröffnet heute die Vernehmlassung zur Revision des SaM. Dieser Plan ermöglicht es, die Nutzung der Freiburger Baustoffvorkommen zu planen und zu steuern, in einem Ansatz der Kreislaufwirtschaft und der Nutzung regionaler Ressourcen für den Bau. Seine Überarbeitung erfolgt im Sinne der nachhaltigen Entwicklung.
Die Standortförderung des Kantons Glarus verfolgt das Ziel, ein nachhaltiges Wachstum der Volkswirtschaft zu unterstützen, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und die Standortqualität zu verbessern. Hierzu soll der Kanton gemäss Beschluss der Landsgemeinde 2023 nicht mehr nur Finanzhilfen gewähren können, sondern auch eine aktive Bodenpolitik in Form eines Flächenmanagements betreiben. Damit sollen Unternehmen in ihrer Entwicklung, insbesondere bei der Erfüllung ihrer räumlichen Bedürfnisse, nachhaltig unterstützt werden können. Dank des Flächenmanagements sollen im Kanton Glarus möglichst wertschöpfungsintensive Arbeitsplätze entstehen.
Der Regierungsrat schickt die Änderung des Gesetzes über die Enteignung in die Vernehmlassung. Künftig soll die Entschädigung bei einer Enteignung von landwirtschaftlichem Kulturland das Dreifache des für das Kulturland ermittelten Höchstpreises betragen. Mit der Gesetzesänderung setzt der Regierungsrat die vom Grossen Rat am 13. Juni 2022 überwiesene Motion 255-2021 «Anpassung der kantonalen Entschädigungsansätze für landwirtschaftliches Kulturland bei Enteignungen» um. Der Regierungsrat hatte darauf hingewiesen, dass die Motion verfassungswidrig ist.