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Im Januar 2020 hat die Direktion für Bildung und Kultur für den Kanton Zug gegenüber der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) den Beitritt zum Stipendienkonkordat erklärt. In der Folge hat der Regierungsrat die Leitlinien für eine materielle Anpassung und das formelle Vorgehen in Sachen Revision des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge vom 3. Mai 1984 (BGS 416.21) sowie der Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge vom 7. August 1984 (BGS 416.211) festgelegt. Die Direktion für Bildung und Kultur hat vor diesem Hintergrund und in diesem Rahmen Entwürfe für eine Totalrevision des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge sowie der Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge ausgearbeitet. Diese enthalten zudem die Grundlagen für die Umstellung auf eine papierlose Einreichung von Gesuchen sowie die Grundlagen für die Ausrichtung von Arbeitsmarktstipendien. Mit Beschluss vom 9. Juli 2024 hat der Regierungsrat die Direktion für Bildung und Kultur beauftragt, das diesbezügliche Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Die Pauschalen der Angebote der Berufsvorbereitungsjahre sollen vereinheitlicht werden, damit die Durchlässigkeit zwischen den Angeboten gewährleistet und der administrative Aufwand tief gehalten werden kann. Zukünftig soll lediglich zwischen den Angeboten, welche fünf Tage Unterricht bereitstellen (schulisches, praktisches und integrationsorientiertes Angebot) und dem Angebot, welches einen oder zwei Tage Unterricht umfasst (betriebliches Angebot), unterschieden werden
Con la modifica della LFPr e dell’OFPr vengono attuate misure per migliorare la visibilità, la notorietà e la reputazione delle SSS e della formazione professionale superiore (introduzione del diritto alla denominazione «scuola specializzata superiore» e dei titoli complementari «Professional Bachelor» e «Professional Master»). Inoltre, si punta a garantire condizioni di parità all’interno del livello terziario (introduzione dell’inglese come ulteriore lingua degli esami federali e flessibilizzazione dell’offerta di formazione continua delle SSS).
Die Entwicklung der Strategie für die frühe Kindheit im Kanton Freiburg, einem Kanton mit der jüngsten Bevölkerung der Schweiz, ist ein Meilenstein, denn die Strategie anerkennt die Wichtigkeit der ersten Lebensjahre sowie die entscheidende Rolle der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE). Die Strategie ist Bestandteil der Kinder- und Jugendpolitik, genauer gesagt der Strategie «I mache mit!», sowie verschiedener anderer Politiken im Zusammenhang mit Familie, Bildung, Sozialem, Kultur, Raumplanung, Chancengleichheit, Gesundheitsförderung und Prävention sowie Integration.
Diese umfassende und übergreifende Strategie gewährleistet hochwertige Angebote für Kinder, Familien, für das Umfeld der Kinder sowie die Fachpersonen der frühkindlichen Betreuung und hat positive Auswirkungen auf politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene. So schlägt der Staatsrat mit dieser Strategie ein Konzept und 27 Massnahmen vor, um die Entwicklungsmöglichkeiten von jungen Kindern im Kanton Freiburg zu stärken.
Mit seinem Entscheid, das bisherige, bewährte Übertrittsverfahren mit Vornoten (Erfahrungswert) und Lehrpersonen-Empfehlung (Prognosewert) durch einen geeichten Test (Vergleichswert) zu ergänzen, will der Bildungsrat im Sinne der Absicht der teilerheblich erklärten kantonsrätlichen Motion Balmer/Wiederkehr (Vorlage Nr. 3174) den Zugang zum Langzeitgymnasium steuern und damit die Sekundarschule resp. den dualen Bildungsweg stärken.
Am 25. September 2022 hat das Urner Volk der Revision des Gesetzes über Schule und Bildung (Bildungsgesetz) zugestimmt. Im Rahmen der Anschlussgesetzgebung ist auch die Verordnung über den freiwilligen Musikunterricht an der Volksschule (VMV; RB 10.1462) zu revidieren. Einen tiefgreifenden Eingriff in das heute geltende System des freiwilligen Musikunterrichts an der Volksschule beinhaltet die Revision nicht. Sie soll aber sicherstellen, dass der freiwillige Musikunterricht in Uri auch in Zukunft zu tragbaren Bedingungen für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigte angeboten werden kann.
Die BFGS benötigt aufgrund der aktuell vollen Auslastung der Raumkapazitäten und des weiter erwarteten markanten Wachstums der Lernendenzahlen zusätzlichen Unterrichtsraum. Ein erster Teil der mit dem durch den Grossen Rat beschlossenen Planungsbericht "Langfristige Entwicklung der kantonalen Gesundheits- und Sozialschulen" in Auftrag gegebenen langfristigen Infrastrukturlösung wird voraussichtlich erst ab 2035 in Betrieb genommen werden können. Bis dahin ist der erwartete zusätzliche Raumbedarf mittels Anmietungen zu decken. Aufgrund der Dringlichkeit ist eine etappierte Bereitstellung von Übergangslösungen vorgesehen, welche das stetige Wachstum effizient abdecken können.
Um dem Fachkräftemangel an den Volksschulen des Kantons Schwyz nachhaltig begegnen zu können, hat der Regierungsrat in Ergänzung zu den Anträgen des Erziehungsrates ein umfassendes Massnahmenpaket geschnürt. Dieses enthält zum einen Anpassungen beim Personal- und Besoldungsgesetz für Lehrpersonen an der Volksschule, zum anderen Anpassungen auf Verordnungsstufe (Volksschulverordnung sowie Personal- und Besoldungsverordnung für die Lehrpersonen an der Volksschule).
L’iniziativa sulle cure infermieristiche è attuata in due tappe. Con la prima tappa si intende aumentare il numero dei diplomi in cure infermieristiche, in particolare con una campagna di formazione. Con la seconda tappa si intende migliorare le condizioni di lavoro e le opportunità di perfezionamento professionale nel settore delle cure infermieristiche, in modo da poter aumentare la durata della permanenza nella professione e consolidare i risultati della campagna di formazione della prima tappa. A questo scopo si propone la creazione di una nuova legge federale sulle condizioni di lavoro adeguate alle esigenze nel settore delle cure infermieristiche, nonché la revisione della legge sulle professioni sanitarie.
Das Bildungsgesetz von 2006 und seine Folgeerlasse bilden für das Obwaldner Bildungswesen eine gute Grundlage. Sie haben sich im Grundsatz sehr bewährt, entsprechen in verschiedenen Bereichen jedoch nicht mehr der heutigen Situation. Die vorliegende Revision passt die Bildungsgesetzgebung der heutigen Schulrealität an und zeigt den Schulen Entwicklungsperspektiven für die nächsten Jahre auf. In einem mehrstufigen Prozess und in sehr enger Abstimmung mit den Einwohnergemeinden, den Schulen und weiteren Schulpartnern hat das Bildungs- und Kulturdepartement Revisionsthemen gesammelt, thematisch geordnet und mögliche Massnahmenvorschläge erarbeitet. Die vorliegenden Änderungsvorschläge sind das Ergebnis dieses partizipativen Prozesses.
Oggetto della consultazione è il progetto di revisione dell’ordinanza del 24 giugno 2009 sulla maturità professionale federale (Ordinanza sulla maturità professionale, OMPr, RS 412.103.1) (stato: 23 agosto 2016) e del programma quadro d’insegnamento per la maturità professionale (PQ MP) del 18 dicembre 2012. I documenti in consultazione comprendono anche la strategia comune per il rafforzamento della maturità professionale (MP) elaborata dai partner della formazione professionale (Confederazione, Cantoni e organizzazioni del mondo del lavoro) e da swissuniversities, la Conferenza svizzera dei rettori delle scuole universitarie. I documenti sono stati redatti nell’ambito del progetto «Maturità professionale 2030» che il DEFR gestisce dal 2023 con il coinvolgimento di swissuniversities.
La mozione 19.3008 «Centro di competenze per il federalismo. Partecipazione al finanziamento di base», presentata dalla Commissione delle istituzioni politiche del Consiglio nazionale, chiede che la Confederazione partecipi al finanziamento di base dell’Istituto del federalismo dell’Università di Friburgo (IFF) in misura adeguata. L’IFF svolge diverse attività di promozione del federalismo a livello nazionale e internazionale e fornisce importanti prestazioni in questo campo, nell’interesse dei Cantoni e della Confederazione. La mozione è stata accettata a larga maggioranza dal Parlamento. Il progetto di legge mira ad implementare la mozione.
I titolari di diplomi rilasciati sulla base del diritto anteriore hanno diritto all’ottenimento retroattivo del titolo di scuola universitaria professionale (ORT). L’attuale normativa è spesso considerata troppo restrittiva, il che può avere un impatto negativo sulle professioni infermieristiche. La revisione parziale proposta mira a rendere più accessibile l’ORT nelle professioni sanitarie, in particolare per quanto riguarda le cure infermieristiche. I presupposti meno severi previsti alla luce della situazione attuale sono volti ad aumentare l’attrattiva dell’ORT nelle professioni sanitarie.
La revisione dell’ordinanza del 27 aprile 2006 sulle prescrizioni minime in materia di cultura generale nella formazione professionale di base fa parte dell’iniziativa «Formazione professionale 2030». Lo scopo delle modifiche è adattare la cultura generale nella formazione professionale di base alle esigenze future della società e del mondo del lavoro.
In der Sammelvorlage werden verschiedene Aufträge des Kantonsrates im Bereich der frühen Förderung behandelt. Einerseits wird Bericht erstattet zum Postulat 43.21.06 «Abbau von Sprachbarrieren vor dem Schuleintritt». Anderseits werden Aufträge erledigt, die der Kantonsrat bei der Beratung der Strategie «Frühe Förderung 2021 bis 2026» sowie des Berichts «Perspektiven der Volksschule 2030» erteilt hat.
Der Regierungsrat beabsichtigt, dem Kantonsrat einen breit abgestützten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle» zu unterbreiten. Dieser Gegenentwurf, ein neues Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung, soll ein ausreichendes Angebot gewährleisten, die Betreuungsqualität garantieren, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern sowie den Wohn- und Wirtschaftsstandort Luzern stärken.
In Zusammenhang mit dem demografisch bedingten Fachkräftemangel an der Volksschule beauftragten die vier Trägerkantone des Bildungsraums Nordwestschweiz die Pädagogische Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz, Studienvarianten mit integriertem Berufseinstieg während des Studiums zu entwickeln und zu erproben. Das als Bestandteil der Studienvarianten eingeführte Mentorat "Begleiteter Berufseinstieg" soll nach erfolgreich durchgeführter Pilotphase, die bis Ende des Schuljahrs 2024/25 läuft, weitergeführt und verstetigt werden. Die Vorlage beantragt einen Verpflichtungskredit für einen jährlich wiederkehrenden Bruttoaufwand zur Finanzierung des Mentorats.
Mit der geplanten Änderung des Sozialgesetzes (SG) soll die familienergänzende Kinderbetreuung durch die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots und die Gewährung von staatlichen Beiträgen gefördert werden. Die Vorlage ist nicht ausschliesslich familienpolitisch ausgerichtet, sondern es werden wichtige Anliegen der Wirtschaft und der Gesellschaft berücksichtigt.
Die aktuellen Mängel am System und die Erhöhung der kantonalen Fördermittel werden zum Anlass genommen, das St.Galler Vergünstigungssystem umfassend neu zu gestalten. Mit der Totalrevision des KiBG sollen alle Eltern im Kanton St.Gallen – abhängig von ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen – die gleichen Mindestvergünstigungen erhalten. Neu werden die kantonalen Gelder nur noch für den familienergänzenden Bereich eingesetzt. Damit erfolgt ein möglichst zielgerichteter Mitteleinsatz. Mit dem neuen System soll die Attraktivität der familienergänzenden Kinderbetreuung gestärkt werden, was einen direkten Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit und damit zur Bekämpfung des Fachkräftemangels leistet.
Hintergrund der Revision der Gebührenverordnung zum Gastgewerbegesetz (GebVGGG) ist die Anpassung des Gastgewerbegesetzes sowie der Verordnung zum Gastgewerbegesetz im Jahr 2020. Dabei wurden unter anderem die Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebsbewilligung geändert. Ebenso wurden Anpassungen am Inhalt und an der Organisation der kantonalen Wirtefachprüfung vorgenommen. Ausserdem hat sich bei der Prüfung der GebVGGG gezeigt, dass gewisse Gebühren aufzuheben sind, weil sie nicht mehr benötigt werden. Darüber hinaus sollen die Stundenansätze für die Gebührenberechnung gemäss Zeitaufwand sowie die Gebühren für die Erteilung einer Betriebsbewilligung die Verwaltungskosten besser decken.
Durch frühere Bildungsratsbeschlüsse und generelle pädagogische Entwicklungen ergibt sich diverser Anpassungsbedarf im Reglement zum Schulgesetz. Die Änderungen werden im Rahmen einer Teil- und nicht Totalrevision umgesetzt, weil der Bereich der «Besonderen Förderung» aktuell von Änderungen ausgenommen ist. Dies ist damit begründet, dass 2024 und 2025 die generelle Überprüfung des «Konzepts Sonderpädagogik» und der «Richtlinien Besondere Förderung» ansteht.
Im Zuge von «Finanzen 2019» sind die Privatschulen nicht mehr gebunden, im Bereich der externen Evaluation verpflichtend mit der Abteilung Externe Schulevaluation zusammenzuarbeiten. Bezüglich der Sonderschulen ist diese Zusammenarbeit ausgeschlossen. Diese Anpassungen werden nun in der Schulverordnung festgehalten. Weiter wird im Schulgesetz die Durchführung von kantonalen Leistungstests geregelt. Die Funktion, Organisation und Verwendung der Ergebnisse sowie die Festlegung, wer welche Ergebnisse erhält, werden hingegen in der Schulverordnung festgehalten. Zudem wird beabsichtigt, dass neu auch Berufsbildnerinnen und -bildner sowie mündige Schülerinnen und Schüler sowie mündige Lernende zur Anmeldung beim Schulpsychologischen Dienst berechtigt sind. Schliesslich werden grammatikalische Anpassungen vorgenommen und geschlechtergerechte Begrifflichkeiten verwendet.
Der Regierungsrat hat die Gesundheitsdirektion ermächtigt, den Entwurf der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (V EG FAP) in die Vernehmlassung zu geben. Die Leistungserbringer und deren Verbände, der Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK, sowie die Gemeinden und alle weiteren Interessierten sind eingeladen, zur Vorlage Stellung zu nehmen.
Con la revisione parziale dell’OPAG la Confederazione intende provvedere al rafforzamento dei diritti dell’infanzia. Le nuove disposizioni di ordinanza precisano che l’Ufficio federale delle assicurazioni sociali (UFAS) è incaricato di approfondire le conoscenze specialistiche e sviluppare reti di contatto nell’ambito dei diritti dell’infanzia. Si crea inoltre una base giuridica affinché la Confederazione possa incaricare terzi di svolgere determinati compiti di sostegno e coordinamento nell’ambito dei diritti dell’infanzia.