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Die Regierung führte 2022 eine Vernehmlassung zur Anpassung der Motorfahrzeugsteuer durch. Ziel ist, die Finanzierung der Strassen sicherzustellen. Die Motorfahrzeugsteuer soll künftig nicht mehr nur das Gewicht der Fahrzeuge berücksichtigen, sondern auch deren Leistung und Energieeffizienz. Die erarbeiteten Gesetzesänderungen gehen nun in die Vernehmlassung.
Im Kanton Uri sind die Zuständigkeiten für die ambulante und stationäre Langzeitpflege zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt. Diese Aufteilung erschwert jedoch die Umsetzung von integrierten Versorgungsmodellen. Zudem ist bereits heute bekannt, dass der demographische und gesellschaftliche Wandel sowie der Fachkräftemangel grosse Auswirkungen auf die Urner Langzeitpflege haben werden.
Um eine Neuorganisation der Langzeitpflege zu prüfen, lancierten der Kanton Uri und die Gemeinden das Gemeinschaftsprojekt «Weiterentwicklung Langzeitpflege Uri». Ziel des Projekts ist es, Varianten für die Neuorganisation der Langzeitpflege im Kanton Uri mit Empfehlungen zur Umsetzung zu entwickeln. Die Eckpunkte der Neuorganisation sollen eine integrierte und koordinierte Langzeitpflegeversorgung (stationär und ambulant) aus «einer Hand» beinhalten und den Grundsatz der fiskalischen Äquivalenz und Subsidiarität berücksichtigen.
Il progetto è volto ad estendere, dal 1° luglio 2026 e quindi contemporaneamente all’UE, il campo di applicazione dell’ordinanza per gli autisti. La modifica interesserà i conducenti di autoveicoli e combinazioni di veicoli per il trasporto di merci e di peso superiore a 2,5 t ma non oltre 3,5 t, per i quali la guida rappresenta l’attività professionale principale. In tal modo sarà adempiuta la mozione 20.4478 Dittli, che chiede il pari trattamento in materia di durata di lavoro e riposo.
Mit einem neuen Gesetz zur Umsetzung der Pflegeinitiative will der Kanton St.Gallen dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenwirken. Im Fokus stehen die diplomierten Pflegefachpersonen der Höheren Fachhochschule HF und der Fachhochschule FH. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Kanton ein bedarfsgerechtes Angebot im Bereich der Ausbildung zur diplomierten Pflegefachfrau oder zum diplomierten Pflegefachmann fördert und finanziert. Aktuell bestehen im Kanton St.Gallen Angebots- und Finanzierungslücken in diesen Bereichen.
In una situazione di grave penuria di elettricità, la Posta Svizzera non deve essere sanzionata se in seguito all’imposizione di misure di risparmio di energia elettrica non è più in grado di soddisfare pienamente le disposizioni sul servizio universale nel settore postale e del traffico dei pagamenti.
Die Ausländergesetzgebung wird auf Bundesebene abschliessend im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG; SR 142.20), dem Asylgesetz (AsylG; SR 142.31) sowie in den dazugehörenden Verordnungen geregelt. Die Kantone haben – mit Ausnahme der Zuständigkeiten und der konkreten Umsetzung der Bundesbestimmungen – keine Rechtssetzungskompetenz; die Bundesgesetze sind für die Kantone direkt anwendbar. Aufgrund der vom Bund geschlossenen Änderungen, insbesondere im Bereich AIG, werden auf kantonaler Ebene Anpassungen notwendig. Hauptanliegen der vorliegenden Teilrevision ist die Anpassung der kantonalen Grundlagen an die Vorgaben des Bundesrechts. Dabei sollen die Zuständigkeiten geklärt und die Begrifflichkeiten an die Terminologie des Bundes angeglichen werden. Gleichzeitig sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, dass zukünftig – in Analogie zu den Bestimmungen in der Strafprozessordnung (Art. 144 StPO) – Befragungen u.ä. mittels Videokonferenz durchgeführt werden können. Die kantonalen Bestimmungen werden jedoch materiell nicht geändert, daher hat die Vorlage weder personell, finanziell noch auf Dritte Auswirkungen.
Im Rahmen der internen Vernehmlassung im Zusammenhang mit der zeitlich dringlich beurteilten Abschaffung des zwingenden Beizugs von Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern bei Präsidialentscheiden, welche vom Landrat am 26. August 2020 verabschiedet wurde und am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, wurden insbesondere seitens des Ober- und Verwaltungsgerichts noch verschiedene weitere Revisionspunkte vorgebracht.
Die Justiz- und Sicherheitsdirektion nahm in der Folge Kontakt mit dem Ober- und Verwaltungsgericht auf und besprach die Situation. Es wurde beschlossen, das laufende Verfahren möglichst schnell abzuschliessen, aber zeitnah dem Regierungsrat einen Grundsatzentscheid auf Überprüfung des Gerichtsgesetzes zu stellen.
Mit Grundsatzentscheid vom 7. Juni 2021 entschied der Regierungsrat in der Folge, dass es aufgrund dieser Ausgangslage einer grundsätzlichen Überprüfung und punktuellen Aktualisierung des kantonalen Gerichtsgesetzes bedarf. Im Rahmen des Gesetzgebungsprojektes wurden zusammen mit den Gerichten die Mängel in der aktuellen Gesetzgebung eruiert und die notwendigen Anpassungen erarbeitet.
Ai sensi dell’art. 48a cpv. 2 LTC, si prevede di migliorare la fornitura di servizi di telefonia mobile in caso di interruzioni dell’approvvigionamento elettrico. A tal fine, da un lato si definisce quali servizi possono essere limitati dai concessionari di telefonia mobile in caso di tali interruzioni. Dall’altro, si deve stabilire a quali condizioni e in quale misura i servizi dovranno essere mantenuti in futuro in caso di mancanza di energia e di interruzioni di corrente.
Der Staatsrat beauftragte den Verwaltungs- und Rechtsdienst des Departements für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt, die Revision des Baugesetzes und der Bauverordnung mit Unterstützung der ausserparlamentarischen Kommission "Baubewilligung - Wallis" zu leiten und zu koordinieren. Der Staatsrat legte die folgenden strategischen Schwerpunkte der Revision fest: 1) Anpassung, Präzisierung und Korrektur der Gesetzgebung entsprechend der sich ständig ändernden Praxis (Erdbeben, Mobiltelefonie, Landwirtschaftszone usw.); 2) Anpassung der Gesetzgebung an gesetzgeberische Entwicklungen, insbesondere im Energiebereich; 3) Berücksichtigung der verschiedenen parlamentarischen Vorstösse, die seit dem Inkrafttreten des BauG/der BauV am 1. Januar 2018 angenommen wurden.
Disposizioni di esecuzione relative alla revisione parziale del 16 giugno della LIVA e altri temi quali la semplificazione del metodo delle aliquote saldo.
Nell’ambito della revisione parziale del 17 marzo 2023 della legge sulla circolazione stradale (LCStr), il Parlamento ha conferito al Consiglio federale la competenza di autorizzare la guida automatizzata in determinate situazioni e di concedere aiuti finanziari volti a promuovere soluzioni innovative per la circolazione su strade pubbliche. Le ordinanze in oggetto intendono dare attuazione a tale conferimento; comportano altresì l’aggiornamento delle disposizioni sulla formazione dei conducenti all’uso dei sistemi di guida assistita e automatizzata. Oltre alla stesura delle due nuove ordinanze, è prevista la modifica di altre tre ordinanze vigenti.
Il Consiglio federale intende ridurre gradualmente il canone radiotelevisivo a carico delle economie domestiche ed esentare una parte delle imprese dall’obbligo di pagare il canone. Ciò richiede una modifica degli articoli 57 e 67b capoversi 1 e 2 ORTV.
Le organizzazioni dei farmacisti e dei dentisti saranno integrate nell’OAMal (compresa la modifica dell’OPre). Le disposizioni dell’OAMal relative alla fatturazione in caso di analisi coperte da una tariffa forfettaria nel settore ambulatoriale devono essere adattate. Le disposizioni relative al cambio nel corso dell’anno saranno estese in modo che anche gli assicurati con un’assicurazione con franchigie opzionali possano passare a un’assicurazione con una scelta limitata dei fornitori di prestazioni nel corso dell’anno. Sarà introdotto un nuovo obbligo per gli assicuratori di comunicare l’importo della compensazione.
L’Etat jurassien met en consultation les avant-projets de loi concernant le notariat et de décret fixant le tarif des émoluments des notaires. Cette révision vise à simplifier et moderniser la législation actuelle ainsi qu'à redéfinir le tarif des émoluments dans une optique intercantonale et de protection du consommateur. Elle a également pour objectif de réaliser la motion N° 1213 intitulée «Notariat: il est temps de revoir la législation jurassienne et les tarifs», acceptée par le Parlement le 26 septembre 2018.
Mit Beschluss der aktuellen Stundentafel vom 1. September 2015 erhielt das Bildungs- und Kulturdepartement vom Regierungsrat den Auftrag, fünf Jahre ab Inkrafttreten eine Wirkungsüberprüfung vorzunehmen und aufzuzeigen, ob Anpassungen an der Stundentafel vorgenommen werden müssen. Ausgehend von Erkenntnissen aus verschiedenen Befragungen, Evaluationen und interkantonalen Vergleichen beauftragte der Regierungsrat das Bildungs- und Kulturdepartement am 30. Mai 2023, die Stundentafel zu überarbeiten.
Der neuste Bericht zur Wirksamkeit des innerkantonalen Finanzausgleichs zeigt, dass das Instrument grundsätzlich funktioniert und die gewünschte Wirkung erzielt, obschon eine markante Vergrösserung der Unterschiede bei den Steuerfüssen festzustellen ist. Dennoch möchte die Regierung das aktuelle System so beibehalten. Sie schlägt jedoch Anpassungen am Finanzausgleichsgesetz vor und führt dazu eine Vernehmlassung durch.
Der Regierungsrat hat eine Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) zur Vernehmlassung freigegeben. Das geänderte Verwaltungsrechtspflegegesetz bringt eine Beschleunigung und Straffung in öffentlich-rechtlichen Rechtsmittelverfahren, insbesondere in Baurekursverfahren, mit sich. Zudem soll es künftig möglich sein, Verfügungen mit vorläufigem Begründungsverzicht zu eröffnen.
Der Regierungsrat hat am 14. November 2023 eine Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) zur Vernehmlassung freigegeben. Darin werden die beiden Motionen von AltKantonsrat Nihat Tektas betreffend «Effizienz im Baurecht – Behandlungsfristen im Rechtsmittelverfahren» und «Effizienz im Baurecht – keine unnötigen Verzögerungen bei (noch) nicht rechtskräftigen Bauvorhaben» aus dem Jahr 2021 umgesetzt. Im Wesentlichen geht es dabei um eine Anpassung bzw. Verkürzung der Fristen für Stellungnahmen und weitere Massnahmen in Rechtsmittelverfahren vor dem Regierungsrat und dem Obergericht, die der beförderlichen Verfahrensführung dienen sollen. Neu sollen zudem der bzw. die jeweils zuständigen Departementsvorsteher für Zwischenentscheide beispielsweise über Fragen wie Teilrechtskraft, Ausstand, Beweismassnahmen, Entzug der aufschiebenden Wirkung zuständig sein und nicht mehr der Gesamtregierungsrat.
Im Weiteren sollen Fristerstreckungen nur noch ausnahmsweise gewährt und damit die aktuell grosszügige Praxis aufgegeben werden. Schliesslich gilt in Bausachen neu per Gesetz eine Behandlungsfrist von 9 Monaten. Sollten die derzeit weit überdurchschnittlich hohen Fallzahlen anhalten, sind auch entsprechende personelle Ressourcen bereit zu stellen, um die gewünschte Verfahrensbeschleunigung zu erzielen. Dies gilt es vorerst abzuwarten. Angesichts des allgemeinen Anliegens einer möglichst zügigen Verfahrensführung, die für sämtliche Rechtsgebiete gilt, also nicht «nur» für Bausachen, erfolgt die Umsetzung nicht speziell für das Baurecht, sondern allgemein für das Verwaltungsrechtspflegeverfahren. Im Rahmen der Erarbeitung zeigte sich zusätzlicher Anpassungsbedarf: So soll es künftig möglich sein, Verfügungen mit vorläufigem Begründungsverzicht zu eröffnen.
Die Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion (SJSD) schickt den Revisionsvorentwurf des Gesetzes über die Kantonspolizei in die Vernehmlassung. Vorgesehen sind neue polizeiliche Massnahmen, der Datenaustausch mit anderen Kantonen und dem Bund, ein verbesserter Datenschutz und ein neuer Rahmen für Partnerschaften mit anderen Sicherheitsakteuren.