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Im Kanton St.Gallen gibt es bereits viele gute Ansätze zur Förderung von Familien. Es besteht aber Entwicklungspotenzial, zum Beispiel in Form einer Familienstrategie oder bei der finanziellen Situation von Familien. Dies zeigt ein Bericht der Regierung, der aktuell zur Vernehmlassung vorliegt.
Diverse neue, für die Kantone verbindliche bundesrechtliche Bestimmungen müssen ins kantonale Recht überführt werden. Zudem erfolgen Anpassungen an Gerichtsurteile betreffend die Verlustverrechnung bei der Grundstückgewinnsteuer von juristischen Personen, bei den Erfordernissen für eine Einsprache sowie dem Steueraufschubtatbestand bei der Grundstückgewinnsteuer.
Nebst den zwingend erforderlichen Anpassungen sollen Bereinigungen erfolgen. Ausserdem beantragt der Regierungsrat zwei zweckmässige Neuerungen und Anpassungen des Steuergesetzes. So soll eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für die bisherige bewährte Praxis geschaffen werden, wonach gewisse Nachsteuerfälle von den Gemeindesteuerämtern erledigt werden können.
Ausserdem soll mit der Ermöglichung der automatischen Meldung von Arbeitslosenleistungen an die Steuerbehörden die Digitalisierung der Verwaltung gefördert werden. Die Änderungen sollen per 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die vorliegende Revision erfolgt parallel zur Steuergesetzrevision 2025 (Umsetzung erste Massnahmen Steuerstrategie 2022–2030).
Mit dem Planungsbericht Steuerstrategie 2022–2030 hat der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Auslegeordnung möglicher Massnahmen vorgelegt mit dem Ziel, den Wohn- und Wirtschaftskanton zu stärken. Anhand der definierten vier Handlungsfelder (juristische Personen, natürliche Personen, Gegenfinanzierung und flankierende Massnahmen) wurden die strategischen Ziele pro Handlungsfeld ausgeführt und mögliche Massnahmen aufgezeigt.
Die Stossrichtung pro Massnahme wurde jeweils in einem Leitsatz festgehalten. Der Grosse Rat hat am 21. März 2023 den Planungsbericht mit Anpassungen an den Leitsätzen genehmigt. Mit der vorliegenden Gesetzesrevision 2025 sollen im Sinne eines ersten Umsetzungspakets Leitsätze aus der Steuerstrategie 2022–2030 umgesetzt werden.
Im Anhörungsbericht werden alle Massnahmen zu den Leitsätzen, welche gemäss Entscheid des Grossen Rats umgesetzt werden können, in einer Übersicht nochmals dargestellt. Vorgesehen ist eine gestaffelte Umsetzung. Im Fokus der vorliegenden Steuergesetzrevision stehen die Massnahmen zur Vermögenssteuer (Leitsatz 10), Drittbetreuungskosten (Leitsatz 12), Abzüge für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten (Leitsatz 13) sowie die Gewinnsteuern für Vereine und Stiftungen (Leitsatz 6).
Der Kanton Zug sorgt mit einem bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebot im Rahmen des Programms «Zug+» für eine flächendeckende Sicherstellung der Kinderbetreuung und passt die gesetzlichen Rahmenbedingungen an. Betreuungsangebote werden verlässlicher, einheitlicher und günstiger. Künftig soll für jedes Kind ab Ende des Mutterschaftsurlaubs auf Wunsch ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen.
Im geltenden Recht werden die Schätzungsgebühren sowohl für nichtlandwirtschaftliche als auch für landwirtschaftliche Grundstücke im gleichen Artikel der entsprechenden Verordnung über die Schätzungsgebühren geführt. Die Ausgangslage und Verwendung der beiden Schätzungsarten sind jedoch nicht identisch. Neu sollen die Gebühren für die beiden Schätzungen in zwei separaten Artikeln klarer aufgeteilt und geregelt werden. Hinzu kommen kleinere Präzisierungen und formelle Anpassungen.
Da die Selbstkosten für den Schätzungsaufwand des Kantons mit den aktuellen Gebühren nicht mehr gedeckt sind, schlägt der Regierungsrat zudem eine moderate Erhöhung der Gebühren vor.
Die erste Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative umfasst die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (Ausbildungsoffensive). Das Bundesparlament verabschiedete im Dezember 2022 ein entsprechendes Gesetz, welches auf kantonaler Ebene in einem Einführungsgesetz umgesetzt wird. Es regelt die Beiträge des Kantons an die Betriebe, an die höheren Fachschulen sowie an Personen, die sich zu einem Pflegeberuf ausbilden lassen.
Dal 1° agosto 2014 la legge costituisce la base per l'ulteriore sviluppo della formazione a livello universitario nonché della ricerca nel Cantone. La revisione parziale consente al Cantone di orientare le condizioni quadro alle esigenze odierne e future, di promuovere l'attrattiva del Cantone e di continuare a posizionare adeguatamente la piazza formativa e di ricerca dei Grigioni a livello nazionale e internazionale.
In tale contesto la revisione legislativa non intende riflettere tendenze a breve termine o le mode del momento. Piuttosto si tratta di concedere agli istituti del settore delle scuole universitarie e della ricerca il margine necessario per promuovere l'agilità oggi irrinunciabile con riguardo alla loro competitività nazionale e internazionale. Così facendo si mira a consolidare in modo duraturo la piazza universitaria e di ricerca nel Cantone dei Grigioni.
La revisione parziale della legge sulle scuole universitarie e sulla ricerca (LSUR) prevede adeguamenti delle competenze decisionali del Governo e del consiglio di scuola universitaria per quanto riguarda l'ulteriore sviluppo del portafoglio delle offerte delle scuole universitarie e spiana la strada al migliore allineamento possibile alle disposizioni in vigore presso le altre scuole universitarie svizzere. Inoltre, essa disciplina l'abrogazione e il contestuale trasferimento di disposizioni dell'ordinanza del Gran Consiglio sul riconoscimento statale dei titoli di studio universitari e sul versamento di sussidi alla Facoltà di teologia di Coira nella LSUR nonché la protezione di gradi e titoli accademici nel settore delle scuole universitarie.
Se la realizzazione degli centrali di riserva o l'integrazione della riserva dovessero un giorno risultare politicamente indesiderate e quindi fallire, i promotori di un progetto si troverebbero a sostenere i costi di un lavoro svolto invano. L’ordinanza sulla riserva invernale deve quindi essere integrata con un passaggio che stabilisca che i costi sostenuti dai potenziali gestori vengono coperti, in particolare per il lavoro (divenuto inutile) di pianificazione del progetto. Gli altri ambiti della revisione riguardano aspetti più tecnici.
Am 28. November 2021 wurde die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (Pflegeinitiative) von der Schweizer Stimmbevölkerung angenommen. Der Bund hat am 16. Dezember 2022 das auf acht Jahre befristete «Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege» verabschiedet.
Damit soll die erste Etappe der Pflegeinitiative umgesetzt werden (sog. «Ausbildungsoffensive»). Das Bundesgesetz soll voraussichtlich am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Mit einem kantonalen Einführungsgesetz sollen die Grundlagen für eine Umsetzung des Bundesgesetzes im Kanton Luzern geschaffen werden.
Rund ein Drittel der Gesamtenergie wird für Heizen, Warmwasser, Geräte und Licht in den Gebäuden benötigt. Der Krieg in der Ukraine und mögliche Energieengpässe in den Wintermonaten zeigen die Dringlichkeit, die einheimischen erneuerbaren Energien stärker zu nutzen. Damit dieser Umstieg rascher erfolgen kann, wird der im Baugesetz vorhandene Spielraum bei den energetischen Anforderungen an Gebäude genutzt. Zum entsprechenden Verordnungspaket wird eine Vernehmlassung durchgeführt.
Le ordinanze relative alla legge sulla ricerca umana vengono rielaborate, le prescrizioni esistenti concretizzate e vengono formulate nuove disposizioni sulla base delle conoscenze acquisite dalla valutazione del 2017–2019, delle nuove regolamentazioni nazionali e internazionali e degli sviluppi nel settore della digitalizzazione. Inoltre, nel corso di questa revisione parziale saranno adeguati, perlopiù dal punto di vista formale, alcuni punti dell’ordinanza sulle cellule staminali.
Für den reibungslosen Betrieb der allgemeinen Bootsstationierungsanlagen am Zuger- und am Ägerisee stellen Bestimmungen in Bezug auf die Inbetriebnahme und das Stationieren von Booten eine wichtige Grundlage dar. Die ursprüngliche Verordnung aus dem Jahr 1974 ist allerdings nicht mehr zeitgemäss.
Eine teilrevidierte Verordnung soll deshalb den heutigen Anforderungen und der aktuellen Praxis entsprechen, aber auch punktuell an das übergeordnete kantonale und eidgenössische Recht angepasst werden. Neu enthält die Verordnung ausserdem Vorschriften über den Schutz der Gewässer vor Schadorganismen.
In den letzten Jahren hat die Digitalisierung in der Gesellschaft und Wirtschaft deutlich zugenommen. Es ist davon auszugehen, dass dieser Trend noch weiter an Bedeutung zunehmen wird. In diesem Umfeld ist auch die Verwaltung gefordert, ihre Abläufe für digitale Lösungen zu öffnen. Auf diesem Hintergrund hat die Standeskommission die Digitalisierung in den Perspektiven 2022-2025 als ein zentrales Handlungsfeld bezeichnet. Zentrale Verwaltungsangebote sollen künftig digital genutzt werden können. Zudem hat die Standeskommission im Sommer 2022 eine E-Government-Strategie erlassen, in welcher Ziele, Prinzipien und Handlungsfelder in der Zeit bis 2027 festgelegt werden. Für die Abwicklung medienbruchfreier digitaler Prozesse in der Verwaltung müssen jedoch verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen und Grundlagen bestehen. Diese sollen für die gesamte Verwaltungstätigkeit möglichst einheitlich gestaltet werden. Mit einer Revision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch soll die gesetzliche Grundlage für die Verwendung elektronischer Unterschriften, digitale amtliche Zugänge und für den Umgang mit elektronischen Dokumenten geschaffen werden.
Der Klimawandel hat konkrete Auswirkungen auf unser Leben und unseren Alltag. Die Klimaszenarien für die Schweiz zeigen, dass auch im Kanton Appenzell I.Rh. die Jahresmitteltemperatur deutlich zunimmt. Im Sommer gibt es deutlich mehr Hitzetage, die vor allem in den bebauten Gebieten des Kantons weitreichende Folgen haben können. Gemäss Prognosen werden zudem die Niederschläge im Sommer eher abnehmen, allerdings werden vermehrt Starkniederschläge auftreten. Im Winter wird die Niederschlagsmenge eher zunehmen, jedoch weniger als Schnee, sondern gehäuft als Regen. Um diese Entwicklungen zu bremsen, ist der Kanton verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen.
Basierend auf dem Grundlagenbericht zum Energiebedarf des Kantons Appenzell I.Rh. wurde die Energie- und Klimaschutzstrategie zur Verminderung der Treibhausgasemissionen erarbeitet. Die Strategie basiert auf dem Energiebedarf des Jahrs 2019 von Bevölkerung, Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft. Für den Kanton wurde ein spezifischer Absenkpfad der Treibhausgasemissionen definiert, um das Netto-Null-Ziel bis ins Jahr 2050 zu erreichen.
Es wurden neun Handlungsfelder festgelegt. Für jedes Handlungsfeld wurden konkrete und auf die Strukturen und Gegebenheiten des Kantons Appenzell I.Rh. abgestimmte Massnahmen erarbeitet und anhand der zu erwartenden Wirkungen und Kosten für die Umsetzung priorisiert. Für die priorisierten Massnahmen wurden in einem ersten Schritt bereits Massnahmenblätter erstellt.
Die Energie- und Klimaschutzstrategie ist ein wichtiges Instrument, um die Versorgung mit erneuerbarer Energie voranzutreiben. Bei deren konkreter Umsetzung trägt die Bevölkerung des Kantons durch eine aktive Teilhabe entscheidend zum Gelingen bei. Daher soll nach der bereits durchgeführten Ämterkonsultation nun in einer öffentlichen Vernehmlassung eine breite Beteiligung ermöglicht werden.
Il progetto di modifica prevede un adeguamento delle scorte obbligatorie nel settore delle derrate alimentari e degli alimenti per animali. È proposto un aumento delle scorte in particolare per i cereali nonché per gli oli e i grassi commestibili. Le scorte di alimenti per animali ricchi di proteine vengono invece leggermente ridotte. I costi annuali aggiuntivi a titolo di indennità per le spese di deposito sono stimati a 17 milioni di franchi. Inoltre, se il meccanismo di finanziamento rimane invariato, è prevista una spesa pari a 84 milioni di franchi.
L’ordinanza contiene le disposizioni d’esecuzione della legge federale che disciplina l’attività degli intermediari assicurativi, il conferimento del carattere di obbligatorietà e un allegato con i punti dell’accordo degli assicuratori ai quali viene conferito il carattere di obbligatorietà.
Das heutige Spitalgesetz (SpiG) ist seit dem 1. Januar 2012 in Kraft und legte den rechtlichen Grundstein für die Zusammenlegung der drei Dienststellen Kantonsspital Bruderholz, Kantonsspital Laufen und Kantonsspital Liestal zum Kantonsspital Baselland (KSBL) sowie für die Ausgliederung und Verselbständigung des KSBL und der Psychiatrie Baselland (PBL; ehemals Kantonale Psychiatrische Dienste, KPD) aus der kantonalen Verwaltung in zwei öffentlich-rechtliche Anstalten. Seither haben sich die Rahmenbedingungen in der Spitallandschaft verändert; entsprechend besteht Überarbeitungsbedarf bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen für die beiden Spitalunternehmen.
Die festgelegten Kantons- und Gemeindebeiträge an Massnahmen und Projekte im Umweltbereich sind sehr unterschiedlich und haben ihren Ursprung aus der Zeit vor der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA), welche per 1. Januar 208 in Kraft getreten ist. In der Sitzung vom 23. Mai hat der Regierungsrat die Anpassungen bei der Aufteilung der vom Kanton und den Einwohnergemeinden zu tragenden Kostenanteile im Umweltbereich zuhanden des Vernehmlassungsverfahrens verabschiedet. Damit soll die heute bestehende Vielfalt der Beitragssätze vereinfacht und dem Nutzniesserprinzip besser Rechnung getragen werden. Die Anpassungen bewirken eine Entlastung des Kantons von jährlich rund 0,5 Millionen Franken. Der Bundesbeitrag bleibt unverändert.
Si tratta di permettere ai giovani che hanno compiuto 15 anni di svolgere, a determinate condizioni, lavori pericolosi nell’ambito delle «formazioni transitorie», ossia al di fuori della formazione professionale di base. Per garantire la protezione della salute dei giovani l’azienda deve essere in possesso di un’autorizzazione per formare apprendisti o ottenere dal Cantone un’autorizzazione eccezionale.