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Die Standeskommission möchte mit einer Revision der Verordnung zum Jagdgesetz Mängel beheben, die sich in der Praxis gezeigt haben. So sollen insbesondere die Aufgabenbereiche von Jagdverwaltung und Wildhut weitgehend getrennt werden. Ausserdem ist vorgesehen, den Vollzug der Jagdgesetzgebung zu vereinfachen. Bei den Jagdvorschriften werden verschiedene Präzisierungen und Anpassungen zu Punkten vorgenommen, die in der Praxis zu Diskussionen Anlass geboten haben.
Die Kantone müssen gemäss Artikel 60a des Gewässerschutzgesetzes dafür sorgen, dass die Kosten für Bau, Betrieb, Unterhalt, Sanierung und Ersatz der Abwasseranlagen, die öffentlichen Zwecken dienen, mit Gebühren oder anderen Abgaben den Verursachern überbunden werden. Die Motion «Zeitgemässe Abwassergebühren» verlangt den Verzicht auf Verwendung der zonengewichteten Grundstücksflächen als Bemessungsmethode für die Grundgebühr. In Erfüllung der Motion soll die entsprechende Bestimmung (Art. 9 Abs. 2) in der Gewässerschutzverordnung aufgehoben werden.
Der Regierungsrat hat die Vorlage zur Revision 2023 des kantonalen Strassenrichtplans in die öffentliche Vernehmlassung gegeben. Das Vernehmlassungsergebnis soll zeigen, ob die vorgeschlagenen Änderungen und Ausbauten des Kantonsstrassennetzes, des kantonalen Radroutennetzes und des Wanderwegnetzes von den Gemeinden, Parteien und interessierten Verbänden unterstützt werden. Der Kantonsrat wird im Jahr 2023 über den kantonalen Strassenrichtplan beschliessen.
Die Zuger Regierung hat die Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald vom 17. Dezember 1998 (EG Waldgesetz; BGS 931.1) in erster Lesung verabschiedet. Die kantonalen Bestimmungen über den Wald sind teilweise nicht mehr mit Bundesrecht und der weiterentwickelten Praxis kompatibel. Diese Diskrepanzen sollen mit einer Teilrevision behoben werden. Ebenfalls sollen die behördlichen Zuständigkeiten transparenter und eindeutiger abgebildet werden. Weitere Anpassungen erfolgen in den Bereichen Beitragswesen, Waldplanung, Erholungsnutzung und Waldfeststellung. Nachdem der Regierungsrat das Gesetz in 1. Lesung verabschiedet hat, geht es nun in die externe Vernehmlassung.
Die öffentliche Statistik bildet den Zustand und die Entwicklung vieler wichtiger Lebensbereiche der Gesellschaft ab und unterstützt damit die demokratische Meinungs- und politische Willensbildung. Im Weiteren stellen statistische Informationen wichtige Grundlagen für die Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Forschung, Wissenschaft und Bevölkerung dar. Während die Datenerhebung und Datenlieferung an den Bund durch das Bundesrecht geregelt sind, ist die rechtliche Grundlage für Kantonsstatistiken nur lückenhaft oder unzureichend in einzelnen Erlassen definiert. Mit der Schaffung eines kantonalen Statistikgesetzes sollen die statistischen Tätigkeiten auf die erforderliche gesetzliche Grundlage gestellt werden. Mit dem kantonalen Statistikgesetz soll das grosse Potential der Digitalisierung der Daten ausgeschöpft werden. Gleichzeitig werden klare Leitplanken für einen starken Datenschutz gesetzt. Dabei steht einerseits eine effiziente Datennutzung und die Reduktion des Aufwands bei den Gemeinden und weiteren Datenlieferanten im Vordergrund. Dies in dem Sinne, dass die kantonale Statistik, wenn immer möglich, auf bestehende Verwaltungs- und Registerdaten zurückgreift. Erhoben werden sollen Daten nur noch dann, wenn ein Rückgriff auf bestehende Daten nicht möglich ist. Andererseits wird mit den grundlegenden Prinzipien des Statistikgeheimnisses und der Zweckbindung der Datenschutz gestärkt. So dürfen Daten, die zu statistischen Zwecken erhoben wurden, ausschliesslich für Bundes- und Kantonsstatistiken verwendet werden. Insgesamt sind die neuen Rechtsgrundlagen so ausgestaltet, dass keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sind.
La centrale nucleare di Mühleberg (CNM) è stata chiusa nel 2019. Ciò significa che numerosi comuni non sono più situati in un raggio di 50 km da una centrale nucleare svizzera, conformemente all’articolo 3 dell’ordinanza sulle pastiglie di iodio. Devono essere cancellati dall’allegato dell’ordinanza, che elenca questi comuni. Poiché la CNM non è più in funzione dopo la chiusura, ma è ancora una centrale nucleare svizzera, il titolo dell’allegato è cambiato in «Comuni entro un raggio di 50 km da una centrale nucleare svizzera (escluse le centrali nucleari in fase di smantellamento)». Pertanto, l’allegato è rivisto e il titolo dell’allegato è chiarito.
Der Grosse Rat hat den Regierungsrat mit einer Motion beauftragt, das Bahnangebot der Regio-S-Bahn zwischen Stein-Säckingen und Laufenburg auszubauen. Nun liegt der Bericht mit je einer Variante zur Bahn und einer Alternative zum Bus zur Vernehmlassung vor. Aufgrund der hohen Beträge schlägt der Regierungsrat für eine rasche und zeitnahe Umsetzung den Ausbau des Busnetzes vor.
Auf Antrag der kantonalen Natur- und Landschaftsschutzkommission und gestützt auf die kantonale Naturschutzgesetzgebung soll das Naturobjekt Eisweiher, Riehen, durch Regierungsratsbeschluss unter Schutz gestellt werden. Gemäss dem geltenden Zonenplanplan der Gemeinde Riehen befindet sich das Gebiet nur teilweise, namentlich der zentrale Weiher- und Tümpelbereich dieses Naturobjekts in der Naturschutzzone. Die Naturwerte dieses im Zonenplan nicht ausreichend durch Naturschutz- oder Naturschonzonen erfassten Naturobjekts sollen daher durch die Unterschutzstellung und die Aufnahme in das IGNO sowie der gleichzeitigen Anordnung der zugehörigen Schutzbestimmungen mittels Beschluss des Regierungsrates als Allgemeinverfügung umfassend und nachhaltig gesichert werden.
La presente revisione dell’ordinanza sulla protezione delle acque (OPAc; RS 814.201) concretizza l’articolo 9 capoverso 3 della Legge sulla protezione delle acque (LPAc; SR 814.20), approvato dall’Assemblea federale, che esige il riesame dell’omologazione dei pesticidi qualora questi superino ripetutamente e ampiamente i valori limite nelle acque. Poiché le acque di scarico provenienti dalle aree di riempimento e dei piazzali di lavaggio per le irroratrici di prodotti fitosanitari possono inquinare le acque, occorre anche programmare il controllo e, se necessario, il risanamento di queste aree o piazzali. Inoltre, al fine di garantire la protezione delle nostre più importanti risorse di acqua potabile bisogna accelerare la delimitazione definitiva delle zone di protezione delle acque sotterranee come pure l’esecuzione delle norme di protezione.
Con la legge sul trattamento dei dati dei passeggeri aerei, la Svizzera potrà in futuro utilizzare uno strumento collaudato a livello internazionale per combattere il terrorismo e i reati gravi. È in uso da circa 20 anni negli Stati Uniti, in Canada e nel Regno Unito e da circa 10 anni nella maggior parte degli Stati membri dell’UE. Con questa legge, la Svizzera adempie ai suoi obblighi internazionali. In particolare, sono obbligatorie tre risoluzioni del Consiglio di sicurezza dell’ONU, secondo cui gli Stati membri sono tenuti a mettere a disposizione delle risorse per la raccolta, il trattamento e l’analisi dei dati PNR.
Der Zustand der Biodiversität in der Schweiz ist unbefriedigend. Die Hälfte der Lebensräume und ein Drittel der Arten sind bedroht. Mit dem Rückgang der Artenvielfalt ist auch genetische Vielfalt verloren gegangen. Um dem entgegenzuwirken, hat der Bundesrat Strategie und Aktionsplan zum Schutz und zur Förderung der Biodiversität in der Schweiz ausformuliert. Vor diesem Hintergrund hat auch der Kanton unter Einbezug der Gemeinden Riehen und Bettingen den vorliegenden Entwurf einer kantonalen Biodiversitätsstrategie inklusive Massnahmenpaket (Aktionsplan) erarbeitet. Die kantonale Biodiversitätsstrategie nimmt die internationalen und nationalen Vorgaben auf und legt sie auf die Verhältnisse des Kantons Basel-Stadt um.
La modifica dell’Ordinanza dell’ordinanza sulle banche implementa la modifica della Legge sulle banche (insolvenza, garanzia dei depositi, segregazione). Ulteriori modifiche sono previste nei settori di risanamento e liquidazione (Resolvability) e della categorizzazione delle banche nonché nell’Ordinanza sulle tasse e gli oneri della FINMA.
Der Kanton betreibt seit über einem Jahrzehnt eine aktive Energiepolitik, mit welcher er den Energiebedarf und die Treibhausgasemissionen im Kanton senkt. Das letzte Massnahmenprogramm, das Energiekonzept 2009, hatte einen Planungshorizont bis Ende 2020 und konnte erfolgreich umgesetzt werden.
Das vorliegende Energie- und Klimakonzept 2035 umfasst einen Zeitraum bis ins Jahr 2035. Er berücksichtigt die veränderten energie- und klimapolitischen Rahmenbedingungen. Entsprechend fokussiert das Energie- und Klimakonzept 2035 neu zusätzlich auf die Reduktion der Treibhausgasemissionen und behandelt diese mit den Themen Energieeffizienz und erneuerbare Energie gleichwertig. Das Thema Versorgungssicherheit wird in mehreren Aspekten beleuchtet.
Im Energie- und Klimakonzept 2035 zeigt der Regierungsrat auf, mit welchen Stossrichtungen und Massnahmen der Kanton die Ziele zur Steigerung der Energieeffizienz, zum Schutz des Klimas und für eine verbesserte Versorgungssicherheit in den nächsten Jahren gezielt und koordiniert angehen will.
Il Dipartimento federale dell’ambiente, dei trasporti, dell’energia e delle comunicazioni (DATEC) svolge una procedura di consultazione concernente le revisioni dell’ordinanza sulla responsabilità civile in materia nucleare (ORCN), dell’ordinanza sulle esigenze per il personale degli impianti nucleari (OEPIN), dell’ordinanza concernente i corpi di guardia degli impianti nucleari (OCGIN), dell’ordinanza sugli impianti di accumulazione (OlmA), dell’ordinanza sui prodotti elettrici a bassa tensione (OPBT), dell’ordinanza sugli apparecchi e i sistemi di protezione destinati a essere utilizzati in atmosfera potenzialmente esplosiva (OASAE), dell’ordinanza concernente gli impianti elettrici a bassa tensione (OIBT) e dell’ordinanza del DATEC sugli impianti elettrici a bassa tensione (O-DATEC OIBT).